Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 3705
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0773/IE
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20253705.DE
1. MSG 001 IND 2025 0773 IE DE 18-12-2025 IE NOTIF
2. Ireland
3A. Department of Health
3B. Department of Health
4. 2025/0773/IE - X00M - Waren und diverse Produkte
5. Gesetzentwurf zum Schutz der öffentlichen Gesundheit (Einweg-E-Zigaretten) 2025
6. Einweg-E-Zigaretten.
7.
8. Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten im Einzelhandel zu verbieten, unabhängig davon, ob diese Nikotin enthalten oder nicht.
Einweg-E-Zigaretten sind Verdampfungsgeräte, die nicht zur Wiederverwendung bestimmt sind, einschließlich Geräte, die nicht wiederbefüllt werden können, und Geräte, die nicht wieder aufgeladen werden können.
Zu den Bestandteilen der Rechtsvorschriften, die nikotinhaltige elektronische Zigaretten regeln, wurde eine gesonderte Notifizierung gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Richtlinie 2014/40/EU eingereicht.
Bitte beachten Sie, dass die Gesetzesfolgenabschätzung für diese Rechtsvorschriften es als Teil einer Reihe von Maßnahmen betrachtet hat, von denen sich der Rest noch in der Entwicklung befindet.
9. Das Verbot von Einweg-E-Zigaretten in Irland ist gerechtfertigt, notwendig und verhältnismäßig, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau insbesondere bei jungen Menschen zu erreichen sowie die Umweltauswirkungen von Vaping-Erzeugnissen zu verringern.
Es gibt Hinweise darauf, dass Einweg-E-Zigaretten in Irland überproportional häufig von jungen Menschen konsumiert werden. Ihr niedriger Preis, ihre Benutzerfreundlichkeit und ihr attraktives Design tragen dazu bei, dass sie in dieser Gruppe immer beliebter werden. Da die meisten Einweg-E-Zigaretten Nikotin enthalten, besteht die große Sorge, dass dies zu einem erhöhten Nikotinkonsum bei Kindern und Jugendlichen beiträgt, was möglicherweise größere Auswirkungen auf die Nikotinabhängigkeit und die kognitiven Fähigkeiten hat als bei Erwachsenen. Es gibt auch starke Hinweise aus Längsschnittstudien auf einen Zusammenhang zwischen Vaping und späterem Rauchen bei Jugendlichen.
Darüber hinaus hat die irische Durchsetzungsbehörde festgestellt, dass Einweg-E-Zigaretten eher gegen geltendes Recht verstoßen als andere Arten von E-Zigaretten, die sie geprüft haben, einschließlich als nikotinfrei gekennzeichneter Vapes, die Nikotin enthalten.
Darüber hinaus stellen Einweg-E-Zigaretten erhebliche Herausforderungen für die Abfallwirtschaft und das Recycling elektronischer Abfälle dar, da sie Lithium-Ionen-Batterien, Kunststoffe und gefährliche Stoffe enthalten, die häufig unsachgemäß entsorgt werden, was zu weiteren Gesundheitsschäden führen kann.
Angesichts der Attraktivität von Einweg-E-Zigaretten für junge Menschen, des erhöhten Risikos einer Nikotinabhängigkeit und der mit ihrer Entsorgung verbundenen Umweltbelastungen stellt ein umfassendes Verbot eine angemessene und evidenzbasierte Maßnahme im nationalen Kontext Irlands dar.
Einweg-E-Zigaretten, die kein Nikotin enthalten, werden in die Rechtsvorschriften aufgenommen, um eine kohärente Reaktion auf die Auswirkungen dieser Produkte auf die Umwelt und die öffentliche Gesundheit zu gewährleisten.
Spezifischer Kontext
Die zunehmende Beliebtheit von Einweg-E-Zigaretten in Irland ging mit einem dramatischen Anstieg des Vapings unter Jugendlichen einher, von 4 % im Jahr 2021 auf 18 % im Jahr 2023 unter den 15- bis 24-Jährigen (17 % im Jahr 2025).
Die HBSC-Studie unter 12- bis 17-Jährigen in Irland ergab, dass zwar der Anteil derjenigen, die jemals elektronische Zigaretten konsumiert haben, zwischen 2018 und 2022 von 22 % auf 19 % zurückgegangen ist, der Anteil derjenigen, die in den letzten 30 Tagen konsumiert haben, jedoch von 9 % auf 13 % gestiegen ist.
Ähnlich zeigen die Berichte der Europäische Schülerstudie zu Alkohol und anderen Drogen (ESPAD) aus den Jahren 2019 und 2024, dass zwar der Konsum insgesamt in diesem Zeitraum von 39 % auf 32 % zurückgegangen ist, der Konsum in den letzten 30 Tagen jedoch leicht von 15,5 % auf 15,7 % gestiegen ist und der tägliche oder fast tägliche Konsum von 4,6 % auf 6,9 % zugenommen hat. Diese Zahlen deuten darauf hin, dass die „Konversionsrate“ vom Experimentieren zum regelmäßigen Konsum bei Kindern in dem Zeitraum gestiegen sein könnte, in dem Einweg-E-Zigaretten populär wurden.
Das Verbot von Einweg-E-Zigaretten wird daher als notwendige Maßnahme angesehen, um das Vapen unter Jugendlichen zu reduzieren und Nikotinabhängigkeit zu verhindern.
Schließlich wurden dieselben Kategorien von Einweg-E-Zigaretten im Juni 2025 auch in Nordirland verboten. Die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften werden einen umfassenden Ansatz für diese Produkte auf der gesamten Insel ermöglichen.
Der Gesetzesentwurf geht nicht über das zur Erreichung der politischen Ziele erforderliche Maß hinaus. Das Verbot gilt nur für den Verkauf von Geräten, die der Definition von Einwegprodukten entsprechen; wiederverwendbare Vaping-Geräte dürfen weiterhin verkauft werden. Das Verbot gilt für alle Einzelhandelsverkäufe innerhalb des Staates, nicht jedoch für die Herstellung oder den Import zum Verkauf außerhalb des Staates.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Keine Grundlagentexte verfügbar.
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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