Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2019) 02944
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2019/0520/DK
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 201902944.DE)
1. MSG 002 IND 2019 0520 DK DE 23-10-2019 DK NOTIF
2. DK
3A. Erhvervsstyrelsen
Langelinie Allé 17
2100 København Ø
3B. Fødevarestyrelsen
Stationsparken 31-33
2600 Glostrup
4. 2019/0520/DK - C00A
5. Verordnung über Lebensmittelkontaktmaterialien und über Strafbestimmungen für Verstöße gegen zugehörige EU-Rechtsakte
6. Lebensmittelkontaktmaterialien
7. - Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG.
8. Ziel der Verordnung ist ein Verbot des Inverkehrbringens von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Pappe und Papier, in denen per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) enthalten sind.
Die Verordnung erlaubt zwar das Inverkehrbringen von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Pappe und Papier, in denen per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) enthalten sind, beispielsweise aus Druckfarben oder Recyclingpappe und -papier, jedoch nur dann, wenn im Material eine funktionelle Barriere verwendet wird, die eine Migration der Substanzen in Lebensmittel verhindert.
Bereits übersetzter Inhalt im Dokument DRAFT:
- Anhang 1: Die Tabelle kann auf Englisch unter folgendem Link abgerufen werden. Die Reihenfolge ist jedoch nicht identisch.
https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/safety/docs/cs_fcm_legis_additives-prov-list.pdf
- Anhang 2: Liegt auf Englisch in Anhang II der Richtlinie 78/142/EWG des Rates vom 30. Januar 1978 zur
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Vinylchlorid-Monomer enthaltende Materialien und
Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in
Berührung zu kommen, vor.
- Anhang 3: Liegt auf Englisch in Anhang I und II der Richtlinie 2007/42/EG der Kommission vom 29. Juni 2007
über Materialien und Gegenstände aus Zellglasfolien, die dazu bestimmt sind, mit
Lebensmitteln in Berührung zu kommen, vor.
- Anhang 6: Liegt auf Englisch in Anhang I und II der Richtlinie des Rates vom 15. Oktober 1984 zur
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Keramikgegenstände, die dazu bestimmt sind,
mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, vor. Im dänischen Text wurde jedoch der Aufbau geändert.
9. Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) können dazu eingesetzt werden, um Lebensmittelkontaktmaterialien aus Pappe und Papier fett- und wasserabweisend zu machen. Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen sind in der Umwelt schwer abbaubar, einige von ihnen reichern sich in Mensch und Tier an und einige stehen im Verdacht, krebserregend, endokrinschädigend und schädlich für das Immunsystem zu sein. Heute gibt es Alternativen zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen. Hierzu gehört zum Beispiel die mechanische Behandlung des Papiers, um es widerstandsfähiger und abweisend zu machen, oder die Aufbringung einer anderen Oberflächenbeschichtung auf das Papier. Die EFSA hat im Dezember 2018 eine verschärfte Risikobewertung für zwei der Substanzen (PFOS und PFOA) veröffentlicht, in der die tolerierbare Menge, die aufgenommen werden kann, bevor schädliche Auswirkungen auftreten können, drastisch reduziert wurde. Das Lebensmittelinstitut der Technischen Universität Dänemark (DTU) stimmt der verschärften Risikobewertung der EFSA zu den beiden fluorierten Substanzen zu, wobei es das Institut einer früheren Bewertung (aus dem Jahr 2017) zufolge auch für kaum wahrscheinlich hält, dass sich innerhalb der nächsten Jahrzehnte Daten ergeben werden, die ausführliche Risikobewertungen für alle per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen ermöglichen. Zudem hält es die DTU ausgehend von ihrem aktuellen Kenntnisstand über diese Substanzen für gerechtfertigt, die Exposition der Bevölkerung nicht nur gegenüber PFOA, sondern auch gegenüber anderen ähnlichen fluorierten Verbindungen zu reduzieren, da die DTU davon ausgeht, dass die übrigen per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen ähnliche Auswirkungen bei Menschen und Tieren haben. Außerdem hat das Institut in Versuchen nachgewiesen, dass fluorierte Substanzen in Papp- und Papierverpackungen in Lebensmittel übergehen können. Die DTU hat ihre Besorgnis über Perfluorcarbonsäuren (PFCA) und perfluorierte Sulfonsäuren (PFSA) im Oktober 2019 konkretisiert. Sie kommt zu dem Schluss, dass Perfluorcarbonsäuren (PFCA) mit Kettenlängen von C4 bis mindestens C11 in der Lage sind, den PPARα-Rezeptor zu aktivieren, wobei es sich um einen molekularen Mechanismus handelt, der unter anderem schädliche Auswirkungen auf die Fortpflanzung haben kann. Perfluorierte Sulfonsäuren (PFSA) mit den Kettenlängen C6 und C8 können sich auf das Immunsystem auswirken und Lungenschäden verursachen. Darüber hinaus weist die DTU darauf hin, dass PFCA und PFSA vermutlich Cocktaileffekte zur Folge haben, weshalb in zukünftigen Risikobewertungen die Exposition gegenüber allen PFCA und PFSA berücksichtigt werden sollte. Es ist keine Neuigkeit, dass per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen schädliche Eigenschaften haben können. Vor diesem Entwurf eines Verbots hat Dänemark versucht, die Exposition der Bevölkerung gegenüber per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen durch weniger restriktive Maßnahmen zu reduzieren, einschließlich der Aufklärung von Verbrauchern und Unternehmen, der Festsetzung eines Indikatorwerts für eine unvermeidbare Hintergrundbelastung an organischem Gesamtfluor in Papier und des freiwilligen schrittweisen Verzichts auf diese Substanzen. Auf dem dänischen Markt gibt es jedoch immer noch Lebensmittelkontaktmaterialien aus Pappe und Papier mit einem Gehalt an per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, der nahelegt, dass per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen eingesetzt wurden. Diese Maßnahmen haben sich daher als unzureichend erwiesen, weshalb das vorliegende Verbot als einzig realistische Maßnahme angesehen wird, die Dänemark treffen kann, um die dänischen Verbraucher vor der Migration von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen aus Lebensmittelkontaktmaterialien aus Pappe und Papier in Lebensmittel zu schützen. Durch das dänische Verbot wird das Risiko einer Exposition der dänischen Verbraucher gegenüber per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen aus Lebensmittelkontaktmaterialien aus Pappe und Papier gezielt verringert, indem die Möglichkeit einer Migration verhindert wird.
10. Begrenzung des Inverkehrbringens oder der Verwendung eines chemischen Stoffes, einer chemischen Zubereitung oder eines chemischen Erzeugnisses
Verweise auf die Grundlagentexte: Dieser Verordnungsentwurf wird auf der Grundlage von § 25, § 25 a, § 49 Absatz 1 und § 60 Absatz 3 des Gesetzes über Lebensmittel, vgl. die Bekanntmachung eines neuen Gesetzes Nr. 999 vom 2. Juli 2018, erlassen.
Das Lebensmittelgesetz ist als PDF-Datei beigefügt, wobei darauf hingewiesen wird, dass das Gesetz eine verwaltungstechnische Zusammenfassung des ursprünglichen Hauptgesetzes von 2005 und einer Reihe von Änderungsgesetzen darstellt.
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16. TBT-Aspekt
Ja
SPS-Aspekt
Ja
**********
Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
Fax: +32 229 98043
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu