Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2022) 01137
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2022/0194/F
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202201137.DE)
1. MSG 002 IND 2022 0194 F DE 06-04-2022 F NOTIF
2. F
3A. Ministères économiques et financiers
Direction générale des entreprises
SQUALPI
Bât. Sieyès -Teledoc 151
61, Bd Vincent Auriol
75703 PARIS Cedex 13
d9834.france@finances.gouv.fr
3B. Ministère de la Culture
Direction Générale des Médias et des Industries culturelles,
Sous-Direction de l’audiovisuel,
Bureau de la diffusion et des réseaux audiovisuels,
182 rue Saint Honoré
75001 – PARIS
4. 2022/0194/F - H00
5. Dekret zur Durchführung von Artikel 20-7 des Gesetzes Nr. 86-1067 vom 30. September 1986 über die Kommunikationsfreiheit, mit dem die Schwellenwerte und die Frist für die Anwendung der Verpflichtungen zur Förderung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse an den Benutzerschnittstellen festgelegt werden.
6. Benutzerschnittstellen (UI):
- installiert auf einem Fernsehgerät oder auf einem Gerät, das an das Fernsehgerät angeschlossen werden soll;
- installiert auf einem angeschlossenen Lautsprecher;
- von einem Dienstanbieter zur Verfügung gestellt;
- in einem Anwendungsspeicher zur Verfügung gestellt;
7. -
8. Gemäß Artikel 7a der Richtlinie 2018/1808 über audiovisuelle Mediendienste können die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um eine angemessene Sichtbarkeit der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (DAI) zu gewährleisten. Mit der Verordnung Nr. 2020-1642 vom 21. Dezember 2020 zur Umsetzung der Richtlinie 2018/1808 wurde in das Gesetz Nr. 86-1067 vom 30. September 1986 ein neuer Artikel 20-7 aufgenommen.
Dieser Artikel verpflichtet die Anbieter, die die Art der Darstellung der audiovisuellen Kommunikationsdienste auf Benutzerschnittstellen festlegen, im französischen Hoheitsgebiet für die angemessene Sichtbarkeit aller oder eines Teils der DAI und für die Identifizierung der Anbieter dieser Dienste gemäß den von ARCOM festgelegten Bedingungen zu sorgen. Er sieht vor, dass die Festlegung des Schwellenwerts für die Bestimmung der tatsächlich betroffenen Anbieter von „Benutzerschnittstellen“ sowie der Fristen für die Umsetzung der von ARCOM festgelegten Verpflichtungen in einem Dekret erfolgen.
Der Entwurf dieses Dekrets ist Gegenstand dieser Notifizierung. Sie annulliert und ersetzt einen ersten Entwurf, der der Kommission unter dem Aktenzeichen 2022/63/F übermittelt wurde und Gegenstand von Ersuchen um zusätzliche Informationen der Kommission war, auf den die französischen Behörden am 29. März antworteten. Seit der Anmeldung des Projekts im Februar haben die französischen Behörden ihren Austausch mit den Interessenträgern fortgesetzt und von neuen Daten Kenntnis erlangt, die sie dazu veranlassten, eine einzige Änderung zu verabschieden, die in der knappen Begründung enthalten ist.
Der ursprüngliche Entwurf sei zwischen Oktober und November 2021 Gegenstand einer öffentlichen Konsultation gewesen. Das Dekret legt einen ersten Schwellenwert für Schnittstellen fest, die nativ auf Geräten bereitgestellt werden, und einen zweiten Schwellenwert für Online-Dienste und Anwendungsspeicher.
Ferner legt sie die Frist für die Anwendung der Verpflichtungen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Liste der ihnen unterliegenden Wirtschaftsbeteiligten durch ARCOM fest und legt die Verfahren für die erste Anwendung fest.
9. Die neuen Daten, die den französischen Behörden zur Kenntnis gebracht wurden, führten zu einer einzigen Änderung, nämlich zur Überarbeitung der ersten Schwelle, die ursprünglich auf 200.000 Benutzerschnittstellen festgesetzt wurde, die im letzten Kalenderjahr in Frankreich im Rahmen eines Angebots audiovisueller Kommunikationsdienste vermarktet oder zur Verfügung gestellt wurden, um sie auf 150.000 Schnittstellen zu reduzieren. Mit dieser Senkung des Schwellenwerts soll das Ziel erreicht werden, die wichtigsten Akteure auf den Märkten für vernetzte Fernsehgeräte, angeschlossene Lautsprecher und sogenannte „IPTV“-Angebote von Internet-Dienstanbietern zu erfassen.
Der zweite Schwellenwert liegt bei durchschnittlich 3 Millionen Besuchern pro Monat, die im letzten Kalenderjahr in Frankreich verzeichnet wurden. Er vermittelt einen Einblick in die wichtigsten Distributoren von Over-the-Top-TV-Diensten und die wichtigsten App-Stores.
Ihnen wird eine Frist von 6 Monaten ab der jährlichen Veröffentlichung der Liste der Anbieter, die die vorgeschriebenen Verpflichtungen erfüllen müssen, durch ARCOM eingeräumt, um diesen Verpflichtungen nachzukommen.
10. Verweise auf grundlegende Texte: Artikel 20-7 des Gesetzes vom 30. September 1986 über die Kommunikationsfreiheit (im Anhang)
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. -
16. TBT-Aspekt
Nein - Der Entwurf ist weder eine technische Verordnung noch ein Konformitätsbewertungsverfahren
SPS-Aspekt
Nein – Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme.
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