Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 1372
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2023/0244/NL
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20231372.DE
1. MSG 001 IND 2023 0244 NL DE 23-05-2023 NL NOTIF
2. Netherlands
3A. Ministerie van Financiën, Dienst Douane Noord, CDIU.
(cdiu.notificaties@belastingdienst.nl 050 5232135)
3B. Ministerie van Volksgezondheid, Welzijn en Sport
Directie Wetgeving en Juridische Zaken
4. 2023/0244/NL - X00M - GOODS AND MISCELLANEOUS PRODUCTS
5. Änderung des Tabak- und Rauchproduktegesetzes zur Regelung von tabakfreien Nikotinerzeugnissen und Nikotingeräten.
6. Tabakfreie Nikotinerzeugnisse (einschließlich Nikotinbeutel) und Nikotingeräte, die zum Konsum von tabakfreien Nikotinerzeugnissen bestimmt sind.
7.
8. Mit diesem Gesetz werden tabakfreie Nikotinerzeugnisse [nicotineproducten zonder tabak – NZT] nach dem Tabak- und Raucherzeugnissegesetz [Tabaks- en rookwarenwet – Trw] und NZT für den oralen Gebrauch vollständig verboten.
Genauer gesagt, ist der Zweck dieses Gesetzes,
1. NZT, die als Alternative zu Tabakerzeugnissen verwendet werden kann, in den Anwendungsbereich des Trw zu überführen, wodurch unter anderem das Werbeverbot, die Altersgrenze und andere Verkaufsbeschränkungen für diese Erzeugnisse gelten können, und
2. NZT für den oralen Gebrauch, wie Tabakerzeugnisse für den oralen Gebrauch vollständig zu verbieten und sie unter das Werbe- und Rauchverbote zu stellen.
3. Nachfüllbare Geräte, die verwendet werden können, um NZT zu konsumieren, in den Anwendungsbereich des Trw zu überführen, wodurch unter anderem das Werbeverbot, die Altersgrenze und andere Verkaufsbeschränkungen für diese Erzeugnisse gelten können.
9. Im Einklang mit den Zielen des Nationalen Präventionsabkommens besteht das Ziel darin, bis 2040 eine rauchfreie Generation zu erreichen. Dies bedeutet auch, dass Kinder vor tabakfreien Nikotinerzeugnissen geschützt werden sollten, die genügend Nikotin enthalten, um eine Nikotinabhängigkeit zu verursachen und aufrechtzuerhalten. Um die Ziele des Präventionsabkommens zu erreichen, wird ein breites Maßnahmenpaket eingeführt. Die Regulierung der NZT durch das Gesetz ist angemessen, da es so möglich wird, schädliche Produkte, die Nikotinabhängigkeit auslösen oder aufrechterhalten können und die als Alternative zu Tabakerzeugnissen verwendet werden können, in derselben Weise wie Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse zu regulieren.
Verbot der Diskriminierung
Das vorgeschlagene Verbot wird nichtdiskriminierend angewendet. Es wird nicht zwischen Produkten unterschieden, die in den Niederlanden oder in anderen Ländern hergestellt werden. Daher wird keine Unterscheidung nach der Staatsangehörigkeit oder dem Herkunftsmitgliedstaat vorgenommen.
Notwendigkeit
Das vorgeschlagene Verbot bzw. die vorgeschlagene Regulierung ist angesichts durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt, nämlich den Schutz der öffentlichen Gesundheit. Die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit des Verbots bzw. der Regelung werden für jeden Abschnitt gesondert erörtert.
- NZT zum oralen Gebrauch
Nikotinbeutel und der bereits verbotene Snus haben auffällige Ähnlichkeiten in Bezug auf das Aussehen des Erzeugnisses, die Art und Weise, wie es verwendet wird, die Art und Weise, wie es funktioniert, und seine Unsichtbarkeit, wenn es verwendet wird. Das Vorhandensein von Aromen und attraktive Verpackungen tragen auch zur Attraktivität beider Produkte für junge Menschen bei. Beide Produkte enthalten auch schädliches und süchtigmachendes Nikotin. Die Regierung beurteilt Nikotinbeutel entsprechend der Art und Weise, wie der Gerichtshof die Risiken von Snus abwägt, und ist der Ansicht, dass verhindert werden sollte, dass Nikotinbeutel vor allem bei jungen Menschen immer populärer werden. Neben dem Verbot von Tabak zum oralen Gebrauch (und damit auch Snus) ist es daher sinnvoll, Nikotinbeutel zu verbieten. Wenn das Verbot nur für Nikotinbeutel gelten würde, wäre es vielleicht möglich, dass eine Änderung des Erzeugnisses nicht unter das Verbot fällt. Durch die Ausweitung des Verbots auf NZT für den oralen Gebrauch kann dies verhindert werden.
Die Verwendung von Snus ist bereits an Orten verboten, an denen das Rauchen verboten ist. Es ist schwierig für diejenigen, die für die Einhaltung des Rauchverbots verantwortlich sind, zu bestimmen, ob jemand Snus oder einen Nikotinbeutel verwendet. Dies gilt auch für die niederländische Behörde für Lebensmittelsicherheit [Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit] (im Folgenden: NVWA), die überwachen müssen, ob das Rauchverbot vom Verwalter der Räumlichkeit durchgesetzt wird. Durch die Ausweitung des Rauchverbots auf Nikotinbeutel soll die Durchsetzbarkeit des Rauchverbots in diesem Punkt verbessert werden. Darüber hinaus steht es nicht im Einklang mit dem Ziel einer rauchfreien Generation, dass es auf dem Markt Produkte gibt (bei denen es sich nicht um Raucherentwöhnungsprodukte handelt), die die Nikotinabhängigkeit an Orten aufrechterhalten können, an denen das Rauchen nicht erlaubt ist. Dies würde einem der Ziele der Einführung von Rauchverboten entgegenwirken, nämlich Raucher zu ermutigen, mit dem Rauchen aufzuhören.
Weniger radikale Maßnahmen wie die Einführung einer Altersgrenze, von Gesundheitswarnungen und eines Aromaverbots reichen nicht aus, um die öffentliche Gesundheit zu schützen.
—Andere NZT
Für NZT, die nicht oral gebraucht werden, wie Nikotinspray, gibt es derzeit kein Verbot. Stattdessen werden diese Produkte auf dieselbe Weise wie verwandte Produkte reguliert. Da diese Produkte auch Nikotin enthalten und daher nicht ohne Risiko verwendet werden, ist eine Regulierung erforderlich. Die Regierung hält es für unerwünscht, dass NZT, die nicht oral verwendet gebraucht werden, vor allem bei jungen Menschen an Popularität gewinnen. Das vorliegende Gesetz enthält daher die Altersgrenze, das Werbeverbot und die Verkaufsbeschränkungen und legt Verpackungsanforderungen für NZT fest.
—Nikotingeräte
Durch die Regulierung von Nikotingeräten will die Regierung verhindern, dass diese Produkte auf dem niederländischen Markt zum Verkauf angeboten werden, ohne den Vorschriften des Gesetzes zu unterliegen. Ohne Regulierung, kann Werbung für Nikotingeräte
indirekt die Verwendung von NZT fördern. Da diese Geräte nicht von den Nikotinerzeugnissen, die mit ihnen konsumiert werden können, getrennt werden können, ist es wichtig, dass diese Geräte ebenfalls in den Geltungsbereich der Tabak- und Raucherzeugnissevorschriften fallen.
Angemessenheit
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind zum Schutz der öffentlichen Gesundheit geeignet und gehen nicht über das Notwendige hinaus. Im nationalen Präventionsabkommen wurde vereinbart, in den Niederlanden bis 2040 eine rauchfreie Generation zu haben. Dies erfordert ein kohärentes Maßnahmenpaket, das eine erhebliche Erhöhung der Verbrauchsteuern, ein Verbot von Displays, neutrale Verpackungen, eine Verlängerung des Werbeverbots, eine Ausweitung des Rauchverbots und eine Verringerung der Zahl der Verkaufsstellen in Verbindung mit intensiven Kampagnen umfasst.
—NZT zum oralen Gebrauch
Aufgrund der Anziehungskraft, der Schädlichkeit, des Suchtpotenzials und der Art des Konsums ist die Regierung der Auffassung, dass das Verbot des Inverkehrbringens von NZT zum oralen Gebrauch nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung des Ziels, ein hohes Maß Schutz der öffentlichen Gesundheit sicherzustellen, erforderlich ist. Die Regierung ist der Auffassung, dass die Einführung einer Altersgrenze, von Gesundheitswarnungen und eines Aromaverbots nicht ausreicht, um die öffentliche Gesundheit zu schützen.
—Andere NZT
Der vorliegende Vorschlag zur Regulierung von NZT ist ein geeignetes Mittel zur Erreichung des oben genannten Ziels, da die Verordnung dieselben Beschränkungen für die Verwendung von NZT wie für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse vorsieht. Derzeit gibt es keine Beschränkungen für den Verkauf und die Verwendung von NZT, obwohl NZT, wie Tabakprodukte, schädlich für die öffentliche Gesundheit sind und Nikotinabhängigkeit verursachen können. Daher sieht die Regierung die Regelung von NZT in derselben Weise wie Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse als geeignetes Mittel an, um die Anziehungskraft von NZT und Nikotinerzeugnissen zu verringern. Die Methode der Regulierung von NZT geht auch nicht über das Notwendige hinaus, denn wenn NZT weiterhin weniger strengen Vorschriften unterliegt als Tabakerzeugnisse und verwandte Produkte, wird NZT weiterhin ein Produkt mit stärkerer Anziehungskraft bleiben und weiterhin ein hohes Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen.
—Nikotingeräte
Die Regierung ist der Auffassung, dass die Regulierung von Nikotingeräten verhältnismäßig sei und den Erfordernissen der Subsidiarität entspreche, da sie den Verkauf oder die Verwendung dieser Geräte nicht verbietet, sondern nur Regeln für solche Produkte schafft. Diese Vorschriften stellen sicher, dass das Produkt Anforderungen unterliegt, die die schädlichen Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit hervorheben und die Hersteller daran hindern können, solche schädlichen Produkte zu bewerben. Das schützt die öffentliche Gesundheit.
Wie frühere Maßnahmen ist auch der Vorschlag Teil eines kohärenten Maßnahmenpakets, das erforderlich ist, um bis 2040 eine rauchfreie Erzeugung zu erreichen.
10. Nummern oder Titel der Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. No
15. No
16.
TBT-Aspekt: No
SPS-Aspekt: No
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Europäische Kommission
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