Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 2211
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2023/0460/RO
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20232211.DE
1. MSG 001 IND 2023 0460 RO DE 21-07-2023 RO NOTIF
2. Romania
3A. Ministerul Economiei,Antreprenoriatului șsi Turismului
Adresa: Calea Victoriei nr.152, Bucuresști, Sector 1
Email: reglementari_tehnice@economie.gov.ro
Tel: +40372492634
3B. Autoritatea Natțională pentru Protectția Consumatorilor
Bd.Aviatorilor, Bucuresti, sector 1
emal: secretariat.anpc@anpc.ro
4. 2023/0460/RO - SERV20 - E-Commerce
5. Verordnung über Verbraucherinformationen durch online tätige Wirtschaftsakteure
6. Informationen über den Wirtschaftsbeteiligten
7.
8. Infolge der Kontrollmaßnahmen wurden bestimmte Praktiken von Wirtschaftsbeteiligten, die im Online-Umfeld tätig sind, festgestellt, indem auf der Website die Betriebsunterlagen über die von ihnen ausgeübte Tätigkeit nicht angezeigt wurden.
Wirtschaftsteilnehmer, die online durch die Erbringung von Dienstleistungen oder den Verkauf von Produkten ausschließlich über Plattformen mit Zugang zum Internet tätig sind, sind verpflichtet, die Daten in den Betriebsunterlagen anzuzeigen, um eine korrekte, vollständige und genaue Information der Verbraucher zu gewährleisten, dass diese rechtmäßig tätig sind.
Bei der Bewertung der Ergebnisse der Kontrollen, die anlässlich der spezifischen Maßnahmen durchgeführt wurden, wurde festgestellt, dass es bei den Wirtschaftsteilnehmern, die online tätig sind, keine Anzeigen von Bewilligungen, Genehmigungen, Bescheinigungen und Lizenzen für die erbrachten Tätigkeiten gibt, die auch wesentliche Elemente für die Entscheidung der Verbraucher beim Kauf sicherer Produkte und Dienstleistungen sind, bei welchen sie sicher sind, dass diese von zugelassenen Personen bei der Durchführung von Marketingtätigkeiten vermarktet werden.
Daher wird vorgeschlagen, dass der Name der Einheit, der eindeutige Eintragungscode im Handelsregister, der den Gegenstand/die Gegenstände der Tätigkeit des Unternehmens angibt, für den/die es zugelassen ist, und die genauen Daten der Genehmigungen/Visa/Zertifikate/Lizenzen auf der Website für die Präsentation der Waren/Dienstleistungen im gleichen Blickfeld des Verbrauchers auf der ersten Seite der Präsentation angezeigt werden, sodass die Informationen leicht zu erkennen und zu überprüfen sind, ohne dass sie gesucht werden müssen.
Angesichts der festgestellten Situation ist offensichtlich, dass auf dem Markt Praktiken existieren, welche darauf abzielen, den Verbraucher zu einer Kaufentscheidung zu veranlassen, indem ihm die Aussicht auf fehlerhafte/unvollständige Daten über die Funktionsweise der Wirtschaftsteilnehmer gegeben wird. Daher muss der Verbraucher vor einer Transaktionsentscheidung in der Lage sein, alle vorläufigen Informationen, die er benötigt, leicht zu finden.
Bei der Vorlage der Informationen müssen Wirtschaftsakteure, die online tätig sind, einheitliche Maßstäbe verwenden, um allen Verbrauchern den Zugang zu ungehinderten Informationen zu gewährleisten, unabhängig von ihrer durchschnittlichen oder fortgeschrittenen Fähigkeit, elektronische Mittel zu nutzen.
Es ist auch notwendig, die Verpflichtung der Wirtschaftsteilnehmer zu regeln, in den Präsentationsinformationen die Daten der Genehmigungs-/Gestattungsdokumente im Zusammenhang mit der Ausübung der Online-Handelstätigkeit anzuzeigen, indem das Datum, an dem die Genehmigung/Stellungnahme eingeholt wurde, und ihre Gültigkeitsdauer sichtbar angegeben werden.
Die oben genannten Anzeigepflichten entsprechen ähnlichen Verpflichtungen, welche Wirtschaftsteilnehmer, die ihre gewerbliche Tätigkeit im physischen Umfeld ausüben, hinsichtlich korrekter, vollständiger und präziser Verbraucherinformationen erfüllen müssen.
Die neue Verordnung ist dadurch gerechtfertigt, dass der Bereich des elektronischen Fernabsatzes derzeit boomt, wobei das Interesse der Verbraucher an dieser Art des Handels durch das Aufkommen und die Entwicklung neuer Technologien und Geschäftsmodelle, die auf die sich ändernden Verbrauchermuster in vielen Lebensbereichen reagieren, noch verstärkt wird. Die Tätigkeiten und die Förderung solcher Technologien, welche für die Gemeinschaft und Verbraucher von Interesse sind, sollten auch von den zuständigen Behörden für die Marktüberwachung und die Tätigkeit von Online-Händlern geschützt und gefördert werden.
Aktualisierung der Informationspflicht von Online-Händlern, um die Interessen der Verbraucher zu schützen und die Überwachungs- und Kontrolltätigkeit der A.N.P.C. (Nationale Behörde für Verbraucherschutz) zu erleichtern, war Gegenstand von Diskussionen zwischen Vertretern von Händlern, Plattformen, die Online-Vermittlungsdienste anbieten, und der Behörde.
In diesem Zusammenhang wurde es in Anbetracht der Aufsichts- und Kontrollpflichten der A.N.P.C. sowie der Pflichten zur Sicherstellung der korrekten Information der Verbraucher als notwendig erachtet, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der einerseits die Verpflichtung zur Online-Information der Gewerbetreibenden präzisiert und ergänzt und andererseits die Verpflichtung der Online-Vermittlungsplattformen festlegt, den Gewerbetreibenden die notwendige Infrastruktur zur Erfüllung ihrer Informationspflichten zur Verfügung zu stellen.
Insbesondere sollten Händler, die online tätig sind, Verbraucher über ihre Identität, Kontaktdaten oder Genehmigungen informieren, auf deren Grundlage sie tätig sind (jeweils für jeden Arbeits- oder Betriebsort, in dem sie tätig sind), wobei diese Informationen für die Verbraucher unerlässlich sind, wenn sie sich für den Handel mit dem betreffenden Unternehmer entscheiden.
Darüber hinaus sollten Händler, die Produkte verkaufen oder Dienstleistungen online anbieten, verpflichtet sein, alle Betriebsunterlagen für die ausgeübte Tätigkeit gemäß den geltenden Verordnungen zu besitzen.
Andererseits sollten Anbieter von Online-Plattformen, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Gewerbetreibenden ermöglichen, ihre Online-Schnittstelle so gestalten und organisieren, dass die Gewerbetreibenden ihren oben genannten Informationspflichten nachkommen können. Diese Verpflichtungen liegen bei Online-Plattformen, die Online-Vermittlungsdienste anbieten, da sie die Interaktion zwischen Händlern und Verbrauchern erleichtern.
Die Vollständigkeit und Konformität der bereitgestellten Informationen, d. h. der Genehmigungen oder Betriebsunterlagen, die den Unternehmern gemäß den für jede Art von Tätigkeiten geltenden Verordnungen erforderlich sind, müssen von den Unternehmern, den zuständigen Behörden, welche die betreffende Branche überwachen, und von den Verbrauchern nachprüfbar sein.
In Anbetracht der Überwachungs- und Kontrollpflichten der A.N.P.C. sowie der Pflicht, die korrekte Information der Verbraucher sicherzustellen, sind wir der Ansicht, dass dieser Regulierungsakt notwendig ist, um Verbraucher zu schützen und sie in die Lage zu versetzen, informierte Einkäufe zu tätigen.
9. Bei der Bewertung der Ergebnisse der Kontrollen, die anlässlich der spezifischen Maßnahmen durchgeführt wurden, wurde festgestellt, dass es bei den Wirtschaftsteilnehmern, die online tätig sind, keine Anzeigen von Bewilligungen, Genehmigungen, Bescheinigungen und Lizenzen für die erbrachten Tätigkeiten gibt, die auch wesentliche Elemente für die Entscheidung der Verbraucher beim Kauf sicherer Produkte und Dienstleistungen sind, bei welchen sie sicher sind, dass diese von zugelassenen Personen bei der Durchführung von Marketingtätigkeiten vermarktet werden.
Daher wird vorgeschlagen, dass der Name der Einheit, der eindeutige Eintragungscode im Handelsregister, der den Gegenstand/die Gegenstände der Tätigkeit des Unternehmens angibt, für den/die es zugelassen ist, und die genauen Daten der Genehmigungen/Visa/Zertifikate/Lizenzen auf der Website für die Präsentation der Waren/Dienstleistungen im gleichen Blickfeld des Verbrauchers auf der ersten Seite der Präsentation angezeigt werden, sodass die Informationen leicht zu erkennen und zu überprüfen sind, ohne dass sie gesucht werden müssen.
Angesichts der festgestellten Situation ist offensichtlich, dass auf dem Markt Praktiken existieren, welche darauf abzielen, den Verbraucher zu einer Kaufentscheidung zu veranlassen, indem ihm die Aussicht auf fehlerhafte/unvollständige Daten über die Funktionsweise der Wirtschaftsteilnehmer gegeben wird. Daher muss der Verbraucher vor einer Transaktionsentscheidung in der Lage sein, alle vorläufigen Informationen, die er benötigt, leicht zu finden.
Bei der Vorlage der Informationen müssen Wirtschaftsakteure, die online tätig sind, einheitliche Maßstäbe verwenden, um allen Verbrauchern den Zugang zu ungehinderten Informationen zu gewährleisten, unabhängig von ihrer durchschnittlichen oder fortgeschrittenen Fähigkeit, elektronische Mittel zu nutzen.
Es ist auch notwendig, die Verpflichtung der Wirtschaftsteilnehmer zu regeln, in den Präsentationsinformationen die Daten der Genehmigungs-/Gestattungsdokumente im Zusammenhang mit der Ausübung der Online-Handelstätigkeit anzuzeigen, indem das Datum, an dem die Genehmigung/Stellungnahme eingeholt wurde, und ihre Gültigkeitsdauer sichtbar angegeben werden.
Die oben genannten Anzeigepflichten entsprechen ähnlichen Verpflichtungen, welche Wirtschaftsteilnehmer, die ihre gewerbliche Tätigkeit im physischen Umfeld ausüben, hinsichtlich korrekter, vollständiger und präziser Verbraucherinformationen erfüllen müssen.
Die neue Verordnung ist dadurch gerechtfertigt, dass der Bereich des elektronischen Fernabsatzes derzeit boomt, wobei das Interesse der Verbraucher an dieser Art des Handels durch das Aufkommen und die Entwicklung neuer Technologien und Geschäftsmodelle, die auf die sich ändernden Verbrauchermuster in vielen Lebensbereichen reagieren, noch verstärkt wird. Die Tätigkeiten und die Förderung solcher Technologien, welche für die Gemeinschaft und Verbraucher von Interesse sind, sollten auch von den zuständigen Behörden für die Marktüberwachung und die Tätigkeit von Online-Händlern geschützt und gefördert werden.
Aktualisierung der Informationspflicht von Online-Händlern, um die Interessen der Verbraucher zu schützen und die Überwachungs- und Kontrolltätigkeit der A.N.P.C. (Nationale Behörde für Verbraucherschutz) zu erleichtern, war Gegenstand von Diskussionen zwischen Vertretern von Händlern, Plattformen, die Online-Vermittlungsdienste anbieten, und der Behörde.
In diesem Zusammenhang wurde es in Anbetracht der Aufsichts- und Kontrollpflichten der A.N.P.C. sowie der Pflichten zur Sicherstellung der korrekten Information der Verbraucher als notwendig erachtet, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der einerseits die Verpflichtung zur Online-Information der Gewerbetreibenden präzisiert und ergänzt und andererseits die Verpflichtung der Online-Vermittlungsplattformen festlegt, den Gewerbetreibenden die notwendige Infrastruktur zur Erfüllung ihrer Informationspflichten zur Verfügung zu stellen.
Insbesondere sollten Händler, die online tätig sind, Verbraucher über ihre Identität, Kontaktdaten oder Genehmigungen informieren, auf deren Grundlage sie tätig sind (jeweils für jeden Arbeits- oder Betriebsort, in dem sie tätig sind), wobei diese Informationen für die Verbraucher unerlässlich sind, wenn sie sich für den Handel mit dem betreffenden Unternehmer entscheiden.
Darüber hinaus sollten Händler, die Produkte verkaufen oder Dienstleistungen online anbieten, verpflichtet sein, alle Betriebsunterlagen für die ausgeübte Tätigkeit gemäß den geltenden Verordnungen zu besitzen.
Andererseits sollten Anbieter von Online-Plattformen, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Gewerbetreibenden ermöglichen, ihre Online-Schnittstelle so gestalten und organisieren, dass die Gewerbetreibenden ihren oben genannten Informationspflichten nachkommen können. Diese Verpflichtungen liegen bei Online-Plattformen, die Online-Vermittlungsdienste anbieten, da sie die Interaktion zwischen Händlern und Verbrauchern erleichtern.
Die Vollständigkeit und Konformität der bereitgestellten Informationen, d. h. der Genehmigungen oder Betriebsunterlagen, die den Unternehmern gemäß den für jede Art von Tätigkeiten geltenden Verordnungen erforderlich sind, müssen von den Unternehmern, den zuständigen Behörden, welche die betreffende Branche überwachen, und von den Verbrauchern nachprüfbar sein.
In Anbetracht der Überwachungs- und Kontrollpflichten der A.N.P.C. sowie der Pflicht, die korrekte Information der Verbraucher sicherzustellen, sind wir der Ansicht, dass dieser Regulierungsakt notwendig ist, um Verbraucher zu schützen und sie in die Lage zu versetzen, informierte Einkäufe zu tätigen.
10. Verweis(e) auf Grundlagentext(e): Keine Grundlagentexte verfügbar
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
**********
Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu