Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 0532
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0107/NL
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20240532.DE
1. MSG 001 IND 2024 0107 NL DE 28-02-2024 NL NOTIF
2. Netherlands
3A. Ministerie van Financiën, Dienst Douane Noord, CDIU
3B. Ministerie van Justitie en Veiligheid, Directoraat-Generaal Straffen en Beschermen,
Postbus 20301, 2500 EH Den Haag, 070-3707911
4. 2024/0107/NL - H10 - Glücksspiele
5. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Online-Glücksspiele und der Verordnung über Werbung, Reklame und Suchtprävention für Glücksspiele in Bezug auf Spiellimits sowie zusätzliche Maßnahmen zur Sensibilisierung für Glücksspielverhalten.
6. Online-Glücksspiele
7.
8. Die Änderungsverordnung enthält zusätzliche Anforderungen an Lizenzinhaber, die Online-Glücksspiele in den Niederlanden unter niederländischen Lizenzbedingungen organisieren, um Maßnahmen und Vorkehrungen zur Verhinderung von Glücksspielsucht zu treffen und Teilnehmer an diesen Glücksspielen davor zu schützen. In Bezug auf Artikel I: In den Artikeln 3.5 und 3.5.a sind die Anforderungen für die Anzeige von Einsätzen, Gewinnen und Verlusten festgelegt, um die Bereitstellung von Informationen für Spieler zu fördern. Artikel 3.19 enthält technische Anforderungen für die Anzeige des Spielerprofils, um die Beeinflussung des Spielers zu vermeiden und ihn über Glücksspielrisiken aufzuklären. Ferner wird mit Artikel 3.19d ein Kontakt mit dem Glücksspielanbieter eingeführt, wenn ein Spieler ab 24 Jahren ein Einzahlungslimit von mehr als 350 EUR pro Monat, 87,50 EUR pro Woche oder 12,50 EUR pro Tag eingibt. Für einen Spieler zwischen 18 und 24 Jahren beträgt das Limit 150 EUR pro Monat, 37,50 EUR pro Woche oder 5,35 EUR pro Tag. In Bezug auf Artikel II: In Artikel 5 werden technische Anforderungen an das Spielerprofil festgelegt, um nur unbedingt notwendige Informationen anzuzeigen. Artikel 15 enthält technische Anforderungen dazu, wie der Lizenzinhaber den Spieler während des Online-Glücksspiels über sein Spielverhalten in Bezug auf die Grenzen seines Spielverhaltens informieren muss. Unter D wird das zuvor festgelegte obere Limit als Indikator für die Suchtpräventionsanalyse des Lizenzinhabers angeführt. Unter E wird die Anforderung gestellt, dass der Spieler beim Erreichen seines Limits und nach Abschluss des Glücksspiels automatisch abgemeldet und entsprechend informiert wird. In Bezug auf Artikel III: Dieser Artikel enthält Anforderungen an Lizenzinhaber in Bezug auf Spieler, die bereits ein hohes Limit festgelegt haben. Bei ihrer ersten Anmeldung nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung müssen sie darüber informiert werden, bis sie die Bestätigungsoption genutzt haben, woraufhin sie zum Bildschirm mit ihrem Spielerprofil weitergeleitet werden.
Es werden keine grenzüberschreitenden Vorschriften eingeführt, und es gibt keine gegenseitige Anerkennung.
9. Seit im Oktober 2021 die ersten Lizenzen für das Anbieten von Online-Glücksspielen erteilt wurden, hat sich gezeigt, dass manche Spieler durch die Teilnahme an diesen Glücksspielen in kurzer Zeit viel Geld verloren haben. Studien hatten bereits ergeben, dass das Suchtrisiko beim Online-Glücksspiel höher ist als bei den sogenannten terrestrischen Varianten, aber vor Kurzem wurde festgestellt, dass 31 % der Spieler, die an Online-Glücksspielen teilnehmen, die Kriterien für einen Spieler mit „mittlerem oder hohem Risiko“ erfüllen. Derzeit haben Niederländer insgesamt 826 000 aktive Konten bei Inhabern von Online-Glücksspiellizenzen. Es ist wichtig, sie vor übermäßigem Glücksspiel und Glücksspielsucht zu schützen.
Es gibt drei Gründe für die Änderungsverordnung: (1) die Wahlarchitektur, die Lizenzinhaber den Spielern anbieten, und die Möglichkeit, sich für sehr hohe Spiellimits zu entscheiden; (2) der Prozess, die Informationen, das Feedback und die Terminologie rund um das Festlegen, Ändern und Erreichen von Spiellimits sind nicht eindeutig; und (3) die Funktionsweise der Spiellimits sowie das Fehlen anderer Maßnahmen, die den Spieler dazu zwingen, sein Spielverhalten während des Glücksspiels zu mäßigen, führen dazu, dass übermäßige Teilnahme und Glücksspielsucht mit dem derzeitigen Ansatz nicht ausreichend verhindert werden, sodass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
Die regulatorischen Änderungen sind notwendig und verhältnismäßig, um Spieler bei der Teilnahme an Online-Glücksspielen zu schützen. Mit diesen Änderungen werden dem Lizenzinhaber zusätzliche Anforderungen auferlegt und sein Aufwand wird steigen, aber die zusätzlichen Anforderungen sind notwendig, um die Spieler besser zu schützen und sie über Glücksspielrisiken aufzuklären. Eine Kombination aus Selbstregulierung, besseren Informationen und strengerer Aufsicht reicht nicht aus, da die bisher geltenden Vorschriften in dieser Hinsicht zu viel Freiraum lassen. Darüber hinaus profitieren Lizenzinhaber finanziell nicht von Maßnahmen zur Selbstregulierung, weshalb sie hierbei zurückhaltend sind. Die Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Eignung werden in der Begründung zur Verordnung genauer dargelegt. Darin findet sich eine fundierte und umfassende Erläuterung.
Dabei gilt für die Eignung zur Zielerreichung und die Verhältnismäßigkeit, dass nationale Vorschriften nur dann geeignet und verhältnismäßig sind, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, wenn die Erreichung auf kohärente und systematische Weise verfolgt wird. Die niederländische Glücksspielpolitik erfüllt diese Anforderung unter anderem durch die Umsetzung der Politik, die eine übermäßige Teilnahme und Glücksspielsucht verhindern soll, und auch die Glücksspielpolitik – die in neuen Rechtsvorschriften ausgearbeitet wird – erfüllt diese Anforderung. Darüber hinaus ist die Verordnung nichtdiskriminierend, da die Anforderungen für alle Lizenzinhaber gelten, die für die Organisation von Online-Glücksspielen in den Niederlanden zugelassen sind.
10. Nummern oder Titel der Grundlagentexte: Die Grundlagentexte wurden mit einer früheren Notifizierung übermittelt:
2020/0442/NL
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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