Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 2921
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0558/BG
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20262921.DE
1. Benachrichtigungsnachricht: MSG 001 IND 2026 0558 BG DE 15-10-2026 BG NOTIF
2. Land: Bulgaria
3A. Verantwortliche Abteilung: Министерство на икономиката, инвестициите и индустрията
Дирекция "Европейски въпроси и законодателство на ЕС за стоки и услуги"
ул. "Славянска" № 8, 1052, София
Tel.: +359 2 940 7522 / +359 2 940 7336
Fax.: +359 2 987 8952
infopointBG@mi.government.bg
3B. Ursprüngliche Abteilung: Министерство на финансите
ул. ”Г.С.Раковски” № 102, София - 1040
Tel.: +359 2 9859 2851
FAX: +359 2 9859 2852
E-mail: taxpolicy@minfin.bg
4. Produkte/Dienstleistungen 2026/0558/BG - H10 - Glücksspiele
5. Titel: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Glücksspielgesetzes
6. Produkt-/Dienstleistungsdetails: Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Glücksspielgesetzes sieht ein Verbot der Werbung für Glücksspiele einschließlich der Werbung für Online-Wetten vor und zielt darauf ab, die Werbepräsenz der Glücksspielaktivitäten erheblich einzuschränken.
7. Notifizierung im Rahmen eines anderen EU-Gesetzes.
8. Zusammenfassung: Stellungnahme
Betreff: Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach Artikel 6 Absatz 7 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2015/1535 betreffend das Verbot der Glücksspielwerbung und insbesondere des Verbots der Online-Wettwerbung (§ 8 des Änderungsentwurfs zur Steuer- und Sozialversicherungsordnung)
1. Gegenstand der Stellungnahme
In dieser Stellungnahme wird die Rechtsgrundlage für das Verbot von Glücksspielwerbung und insbesondere das Verbot von Online-Wettwerbung gemäß dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Glücksspielgesetzes dargelegt und die Notwendigkeit einer Bewertung dieser Regelung im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Ausnahme nach Artikel 6 Absatz 7 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft begründet.
2. Rechtlicher Charakter und öffentlicher Zweck der vorgeschlagenen Gesetzesänderung
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Glücksspielgesetzes sieht ein Verbot der Glücksspielwerbung, einschließlich der Werbung für Online-Wetten, vor und zielt darauf ab, die Werbemaßnahmen für Glücksspielaktivitäten im öffentlichen und digitalen Raum erheblich einzuschränken; er ist im Zusammenhang mit dem legitimen Ziel zu betrachten, die öffentliche Gesundheit zu schützen, Spielsucht vorzubeugen, die Auswirkungen des Glücksspiels auf Minderjährige zu begrenzen und eine wirksame Kontrolle über das Angebot und die Werbung für Glücksspiele zu gewährleisten.
Dieses Ziel ist von besonderer öffentlicher Bedeutung und kann nicht allein auf den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher oder auf die übliche Regulierung der kommerziellen Kommunikation reduziert werden.
Glücksspiele sind mit einem besonders hohen Risiko verbunden, eine Sucht zu entwickeln, die finanzielle Kontrolle zu verlieren und negative Folgen für das persönliche, familiäre und soziale Leben zu erleiden. Werbung verstärkt diese Risiken, indem sie neue Teilnehmer anzieht, zur wiederholten Teilnahme anregt und den Eindruck vermittelt, es sei einfach, Gewinne zu erzielen, oder dass Glücksspiel eine normale Form der Unterhaltung und ein Mittel zum finanziellen Erfolg sei.
Diese besonderen Merkmale spielen bei Online-Wetten eine wesentliche Rolle. Im Gegensatz zu Glücksspielen, für deren Nutzung ein persönlicher Besuch in einer Spielhalle oder einem Casino erforderlich ist, können Online-Glücksspieldienste jederzeit, von verschiedenen Geräten aus und ohne direkten persönlichen Kontakt mit dem Glücksspielanbieter genutzt werden.
Werbebotschaften erreichen die Verbraucher über Websites, soziale Medien, elektronische Medien und andere digitale Kanäle, auch in Situationen, in denen die Verbraucher nicht aktiv nach Informationen über Glücksspiele suchen.
Daher stellt das Werbeverbot ein eigenständiges Regelungsinstrument dar, um die Auswirkungen von Glücksspieldienstleistungen auf die Gesellschaft zu verringern. Ihre Aufgabe beschränkt sich nicht nur darauf, die Art und Weise zu regeln, wie Glücksspielanbieter mit Verbrauchern kommunizieren, sondern umfasst auch die Prävention von riskantem Verhalten und den Schutz schutzbedürftiger Personen, insbesondere von Kindern und Minderjährigen.
Es besteht eine legitime und objektiv gerechtfertigte Notwendigkeit, gezielte und wirksame Regulierungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Öffentlichkeit vor den nachteiligen Auswirkungen des Glücksspiels zu schützen, indem die systematische Präsenz von Werbebotschaften für Glücksspiele in der Öffentlichkeit und im digitalen Bereich begrenzt und deren Einfluss auf die öffentliche Meinung, das Verbraucherverhalten und schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen verhindert wird.
Die uneingeschränkte und weite Verbreitung der Glücksspielwerbung schafft Voraussetzungen dafür, dass das Glücksspiel als eine übliche, sozialverträgliche und leicht zugängliche Form der Unterhaltung wahrgenommen wird, und schafft gleichzeitig Voraussetzungen dafür, dass die finanziellen, psychologischen und gesundheitlichen Risiken des Glücksspiels unterschätzt werden.
Daher stellt ein Verbot von Glücksspielwerbung eine vorbeugende Maßnahme von erheblicher öffentlicher Bedeutung dar, die darauf abzielt, die Anreize zur Teilnahme an Spielen mit finanziellem Risiko zu verringern, die Wahrscheinlichkeit der Entwicklung eines problematischen Spielverhaltens zu begrenzen und ein hohes Maß an Aufmerksamkeit zu gewährleisten.
9. Kurze Begründung: Der Gesetzentwurf zur Änderung des Glücksspielgesetzes sieht ein Verbot der Glücksspielwerbung, einschließlich der Werbung für Online-Wetten, vor und zielt darauf ab, die Werbemaßnahmen für Glücksspielaktivitäten im öffentlichen und digitalen Raum erheblich einzuschränken; er ist im Zusammenhang mit dem legitimen Ziel zu betrachten, die öffentliche Gesundheit zu schützen, Spielsucht vorzubeugen, die Auswirkungen des Glücksspiels auf Minderjährige zu begrenzen und eine wirksame Kontrolle über das Angebot und die Werbung für Glücksspiele zu gewährleisten.
Es besteht eine legitime und objektiv gerechtfertigte Notwendigkeit, dringende und wirksame Regulierungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Öffentlichkeit vor den nachteiligen Auswirkungen des Glücksspiels zu schützen, indem die systematische Präsenz von Werbebotschaften für Glücksspiele in der Öffentlichkeit und im digitalen Bereich begrenzt und deren Einfluss auf die öffentliche Meinung, das Verbraucherverhalten und schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen verhindert wird.
Angesichts des stetig wachsenden Einflusses des Internets und der sozialen Medien auf den Alltag junger Menschen birgt die unkontrollierte Verbreitung von Glücksspielwerbung – einschließlich der von Influencern und beliebten Online-Persönlichkeiten beworbenen Anzeigen – die reale Gefahr, dass Glücksspiel als leicht zugänglicher Weg zu schnellen Gewinnen und finanziellem Erfolg wahrgenommen wird. Dieser Trend erfordert dringende, konsequente und wirksame Maßnahmen, um die schädlichen Auswirkungen solcher Botschaften einzudämmen. Der Schutz junger Menschen darf sich nicht nur auf Warnungen und formelle Einschränkungen beschränken – er erfordert eine klare und eindeutige Regulierungspolitik, einschließlich eines Verbots von Glücksspielwerbung in all ihren Formen und über alle Vertriebskanäle hinweg.
9a. Eignung der Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Ziels: Der Schutz von Minderjährigen ist bei der Regulierung von Online-Wetten und dem Verbot ihrer Werbung von größter Bedeutung und zeigt, dass das Recht der Europäischen Union unter bestimmten Umständen die Möglichkeit vorsieht, dringende Maßnahmen im Zusammenhang mit Diensten der Informationsgesellschaft im Rahmen einer besonderen Verfahrensregelung zu erlassen, wenn dies zur Wahrung eines vorrangigen öffentlichen Interesses erforderlich ist.
Gemäß dem Glücksspielgesetz führt die Nationale Finanzbehörde ein Register über gefährdete Personen, die glauben, ein Glücksspielproblem zu haben. Ende September 2026 wurden insgesamt 46 318 Personen in das Register aufgenommen, darunter:
18 892 Personen bis zum Alter von 24 Jahren, davon 6 856 Personen bis zum Alter von 20 Jahren;
17 910 Personen zwischen 25 und 30 Jahre alt.
Die Daten aus dem Register zeigen eindeutig, dass junge Menschen unter 30 Jahren die am stärksten gefährdete Gruppe unter den von Spielsucht Betroffenen sind; ihr relativer Anteil beträgt 79,4 % aller im Register erfassten Personen.
Die amtliche Statistik weist einen besorgniserregenden Trend auf, der eine sofortige und entschlossene Reaktion erfordert – junge Menschen gehören zu den am stärksten gefährdeten Gruppen in Bezug auf die Gefahr der Entwicklung von Glücksspielsucht. Die zunehmende Nutzung des Selbstausschlussmechanismus ist ein ernsthafter Hinweis auf das Ausmaß des Problems und die Notwendigkeit, vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der jüngeren Generation zu ergreifen, bevor das Glücksspiel zu einer Sucht mit langfristigen Folgen für ihr persönliches, soziales und finanzielles Leben wird.
Angesichts des stetig wachsenden Einflusses des Internets und der sozialen Medien auf den Alltag junger Menschen birgt die unkontrollierte Verbreitung von Glücksspielwerbung – einschließlich der von Influencern und beliebten Online-Persönlichkeiten beworbenen Anzeigen – die reale Gefahr, dass Glücksspielverhalten als normal angesehen und als leicht zugänglicher Weg zu schnellen Gewinnen und finanziellem Erfolg dargestellt wird. Dieser Trend erfordert dringende, konsequente und wirksame Maßnahmen, um die schädlichen Auswirkungen solcher Botschaften einzudämmen.
Das Verbot der Werbung für Online-Wetten wird die Gefahr verringern, dass Minderjährige Werbebotschaften ausgesetzt sind, die Glücksspiel manipulativ als einfachen Weg zum Gewinn beträchtlicher Geldsummen darstellen, ohne dabei die tatsächlichen Risiken finanzieller Verluste, Spielsucht sowie schwerwiegender persönlicher und familiärer Folgen angemessen offenzulegen.
Der Schutz junger Menschen darf sich nicht nur auf Warnungen und formelle Einschränkungen beschränken – er erfordert eine dringende und eindeutige Regulierungspolitik, einschließlich eines Verbots von Glücksspielwerbung in all ihren Formen und über alle Vertriebskanäle hinweg.
9b. Notwendigkeit: Beseitigung der schädlichen Auswirkungen von Werbung und Verkaufsförderung für Glücksspiele, Glücksspielanbieter und deren unverwechselbare Logos/Zeichen auf die Gesellschaft, insbesondere auf junge Menschen und andere schutzbedürftige Gruppen.
9c. Übermäßige Belastung im Verhältnis zum verfolgten Ziel: Diese besonderen Merkmale spielen bei Online-Wetten eine wesentliche Rolle. Im Gegensatz zu Glücksspielen, für deren Nutzung ein persönlicher Besuch in einer Spielhalle oder einem Casino erforderlich ist, können Online-Glücksspieldienste kontinuierlich, von verschiedenen Geräten aus und ohne direkten persönlichen Kontakt genutzt werden.
Werbebotschaften erreichen die Verbraucher über Websites, soziale Medien, elektronische Medien und andere digitale Kanäle, auch in Situationen, in denen die Verbraucher nicht aktiv nach Informationen über Glücksspiele suchen.
Die Hauptziele des Gesetzentwurfs bestehen darin, die schädlichen Auswirkungen von Werbung und Verkaufsförderung für Glücksspiele, Glücksspielanbieter sowie deren Logos/Zeichen auf die Gesellschaft, insbesondere auf junge Menschen und andere schutzbedürftige Gruppen, zu beseitigen und die Glücksspielanbieter stärker in die Bewältigung und Eindämmung der mit dem Glücksspiel verbundenen negativen sozialen Folgen einzubeziehen.
Das Verbot von Glücksspielwerbung und insbesondere das Verbot von Online-Glücksspielwerbung stellt kein Ziel an sich dar, das darauf abzielt, die Erbringung von Dienstleistungen einzuschränken, sondern ist eine gezielte Schutzmaßnahme, die sich aus der Notwendigkeit ergibt, den Risiken entgegenzuwirken, die sich aus der Ausweitung des Online-Glücksspielmarktes, der weitreichenden Verbreitung von Werbebotschaften im digitalen Umfeld und deren potenziellen Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit, die öffentliche Ordnung und insbesondere auf Kinder und Jugendliche ergeben, die am anfälligsten für eine Spielsucht sind und besonders gefährdet sind, eine solche zu entwickeln.
Ein wirksamer Schutz lässt sich nicht allein auf Warnungen vor den mit dem Glücksspiel verbundenen Risiken, auf die Bereitstellung formeller Informationen für die Verbraucher oder auf Maßnahmen beschränken, die erst ergriffen werden, nachdem bereits negative Folgen eingetreten sind. Wenn der Einfluss der Werbung selbst dazu beiträgt, die Teilnahme an Glücksspielen zu fördern, erfordert die Prävention, dass die Mechanismen, über die dieser Einfluss ausgeübt wird, eingeschränkt werden. In diesem Sinne trägt das im Gesetzentwurf vorgesehene Verbot von Glücksspielwerbung einer erheblichen Risikoquelle Rechnung und sollte im Hinblick auf seine Schutzfunktion, das öffentliche Ziel und die Notwendigkeit einer wirksamen Durchsetzung bewertet werden.
10. Verweise auf die Grundlagentexte: Die Grundlagentexte wurden im Rahmen früheren Notifizierungen übermittelt:
2026/0536/BG
11. Berufung auf das Dringlichkeitsverfahren: Ja
12. Bitte geben Sie die Gründe für die Dringlichkeit an: Der Gesetzentwurf zur Änderung des Glücksspielgesetzes sieht ein Verbot der Glücksspielwerbung, einschließlich der Werbung für Online-Wetten, vor und zielt darauf ab, die Werbemaßnahmen für Glücksspielaktivitäten im öffentlichen und digitalen Raum erheblich einzuschränken; er ist im Zusammenhang mit dem legitimen Ziel zu betrachten, die öffentliche Gesundheit zu schützen, Spielsucht vorzubeugen, die Auswirkungen des Glücksspiels auf Minderjährige zu begrenzen und eine wirksame Kontrolle über das Angebot und die Werbung für Glücksspiele zu gewährleisten.
Der Schutz von Minderjährigen ist bei der Regulierung von Online-Wetten und dem Verbot ihrer Werbung von größter Bedeutung und zeigt, dass das Recht der Europäischen Union unter bestimmten Umständen die Möglichkeit vorsieht, dringende Maßnahmen im Zusammenhang mit Diensten der Informationsgesellschaft im Rahmen einer besonderen Verfahrensregelung zu erlassen, wenn dies zur Wahrung eines vorrangigen öffentlichen Interesses erforderlich ist.
Detaillierte Gründe für die Dringlichkeit der Maßnahme sind im Abschnitt „Begleitdokumente“ aufgeführt.
13. Antrag auf Vertraulichkeit: Nein
14. Ist es eine fiskalische Maßnahme? Nein
15. Liegt eine Folgenabschätzung vor? Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
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