Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2022) 01882
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2022/0365/NL
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202201882.DE)
1. MSG 002 IND 2022 0365 NL DE 25-05-2022 NL NOTIF
2. NL
3A. Ministerie van Financiën, Dienst Douane Noord, CDIU
3B. Ministerie van Volksgezondheid, Welzijn en Sport
Directie Wetgeving en Juridische Zaken
4. 2022/0365/NL - X00M
5. Änderung der Verordnung des Opiumgesetzes und der Liste II, die zum Opiumgesetz gehören, in Bezug auf die Aufnahme von Distickstoffoxid (Lachgas) in diese Liste
6. Distickstoffoxid (Lachgas)
7. -
8. Mit dieser Änderung des Opiumgesetzes wird Distickstoffoxid in die Liste II des Opiumgesetzes aufgenommen. Folglich ist es verboten, Lachgas zuzubereiten, zu verarbeiten, zu verkaufen, zu liefern, zu befördern, zu besitzen, herzustellen oder in das oder aus dem Hoheitsgebiet der Niederlande zu verbringen. Die eigentlichen Anwendungen von Distickstoffoxid bleiben unbeschadet zulässig. Die eigentliche Anwendung von Distickstoffoxid umfasst den Einsatz in der Veterinärmedizin als Betäubungsmittel und kurz wirkendes Schmerzmittel oder als medizinische Hilfe, in der technischen Industrie wie Synthese- und Oxidationsgas sowie im Gastgewerbe und in der Lebensmittelindustrie für gesprühte Lebensmittel wie Schlagsahne.
Ziel des Verbots ist es, die breite Verfügbarkeit von Distickstoffoxid für den Freizeitgebrauch zu verringern und so die Versorgung mit Distickstoffoxid für den Freizeitgebrauch einzuschränken und gleichzeitig die Verfügbarkeit für eigentlichen Anwendungen zu gewährleisten.
Ein Verbot des Vermarktens, der Verwendung oder des Verbrauchs eines Erzeugnisses, wie es in diesem Vorschlag enthalten ist (Artikel 3 des Opiumgesetzes in Bezug auf die Liste II des Opiumgesetzes), wird als technische Vorschrift im Sinne der Richtlinie 2015/1535 betrachtet.
9. Distickstoffoxid hat verschiedene eigentliche Anwendungen im Gesundheitswesen, in der Lebensmittel- und Gastronomiebranche sowie in der technischen Industrie. Zusätzlich zu diesen ursprünglichen Anwendungen wird Distickstoffoxid auch immer häufiger und in größeren Mengen als Freizeitdroge verwendet. Nationales Zentrum für Information und Beratung zu Vergiftungen („Nationaal Vergiftigingen Informatie Centrum“) (im Folgenden: NVIC) berichtete von einem deutlichen Anstieg der registrierten Meldungen im Jahr 2019 bei der Zahl der Gesundheitsbeschwerden nach Freizeitkonsum von Dickstoffoxid. Der Anstieg der Zahl der Meldungen an die NVIC im Frühjahr 2019 veranlasste den Staatssekretär für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport, die CAM um eine Risikoabschätzung von Distickstoffoxid zu bitten.
Die Risikoabschätzung wurde vom Ausschuss für Risikobeurteilungen durchgeführt und zeigte, dass Distickstoffoxid ein Stoff mit erheblichen Risiken für die (öffentliche) Gesundheit und Gesellschaft ist. So zeigt der Bericht des Ausschusses für Risikobeurteilungen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei einer Person, die an einem funktionellen Vitamin B12-Mangel leidet, auch nach einmaligem Gebrauch schwere neurologische Schäden auftreten können. Ein B12-Mangel ist normalerweise beim Menschen unbekannt. Dickstoffoxid ist weit verbreitet in verschiedenen Teilen der Bevölkerung, einschließlich gefährdeter Gruppen, wie junge und/oder unerfahrene Benutzer. Der Ausschuss für Risikobeurteilungen weist insbesondere darauf hin, dass die breite und einfache Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Dickstoffoxiden eindeutig zum Problem beiträgt und ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellt. Der Ausschuss für Risikobeurteilungen erkennt die lokalen Probleme an, wie z. B. Belästigungen. Auf der Grundlage dieses Risikoprofils empfiehlt der Ausschuss für Risikobeurteilungen, dass der Freizeitkonsum von Dickstoffoxid als Medikament abzuraten und die hohe Verfügbarkeit von Dickstoffoxid als Freizeitdroge verringert wird. Mit dieser Entscheidung reagiert die Regierung auf die Empfehlung, die breite Verfügbarkeit von Distickstoffoxid als Freizeitdroge zu reduzieren.
Die Aufnahme von Distickstoffoxiden in die Liste II und die Anforderungen für den Ausschluss der Verwendung sind durch die Bedeutung des Schutzes der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt. Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen ist es, die Zahl der Vorfälle im Zusammenhang mit oder mit Dickstoffoxid (möglicherweise irreparable neurologische Schäden, aber auch Verkehrsvorfälle, zum Beispiel) zu verringern und Schäden an der (öffentlichen) Gesundheit und Gesellschaft zu verringern.
Die Anforderungen sind verhältnismäßig, da Distickstoffoxid neben den ursprünglichen Anwendungen auch als Freizeitdroge verwendet wird und dies zu gesundheitlichen und gesellschaftlichen Schäden führen kann. Der Schutz der öffentlichen Gesundheit ist so wichtig, dass die Einbeziehung dieser Anforderungen gerechtfertigt ist. Es wurde ein ausgewogener Ansatz gewählt, damit die Maßnahme nicht über das Notwendige hinausgeht. Tatsächlich sind die eigentlichen Anwendungen von Dickstoffoxid im allgemeinen Sinne des Artikels 3 des Opiumgesetzes ausgeschlossen. Um einen unverhältnismäßigen Aufwand zu vermeiden, wurden keine Meldepflicht, ein Genehmigungssystem und ein Befreiungssystem für die Durchführung von Tätigkeiten mit Dickstoffoxid für technische Zwecke oder als Lebensmittelzusatzstoff eingeführt. Hersteller und (Zwischen-)Händler von medizinischem Distickstoffoxid und Lachgas als medizinisches Hilfsmittel müssen jedoch eine Ausnahmegenehmigung nach den Artikeln 6 und 8 des Opiumgesetzes beantragen, ebenso wie andere Drogen des Opiumgesetzes, die ebenfalls Medizinprodukte sind. Dieses Befreiungssystem wird als verhältnismäßig angesehen, da es sich um eine sehr kleine Gruppe handelt, die weitgehend bereits durch ein Genehmigungssystem nach dem Arzneimittelgesetz gebunden ist. Hersteller und Händler von Arzneimitteln sind bereits daran gewöhnt, mit dem Befreiungssystem des Opiumgesetzes zu arbeiten. Die Beantragung oder Änderung einer Ausnahme stellt für sie eine begrenzte zusätzliche Belastung dar. Darüber hinaus werden die Hersteller von Distickstoffoxid in den meisten Fällen sowohl Distickstoffgas zur Verwendung als Arzneimittel als auch Distickstoffgas zur Verwendung als medizinisches Hilfsmittel herstellen, wodurch die zusätzliche Belastung für diese kleine Gruppe minimiert wird. Schließlich werden die Maßnahmen ohne Diskriminierung durchgeführt.
10. Beschränkung des Handels mit oder der Verwendung von Substanzen, Zubereitungen oder chemischen Produktnummern
Nummern oder Titel der grundlegenden Rechtstexte: Opiumgesetz und Verordnung des Opiumgesetzes
11. Ja
12. Die Verwendung von Distickstoffoxid als Freizeitdroge stellt eine Gefahr für Gesundheit und Gesellschaft dar und bildet daher die Grundlage für die Aufnahme von Distickstoffoxid in die Liste II des Opiumgesetzes (Ow).
Es gibt keine sichere Nutzungsgrenze, die einfach festgelegt werden kann und eine eingeschränkte Verwendung auch zu schweren Gesundheitsschäden führen kann. Die häufigsten Effekte, die während oder kurz nach der Anwendung auftreten, sind Schwindel, Verwirrung und Kopfschmerzen. Bei intensiver Anwendung (auch einmal) kann sich ein Vitamin B12-Mangel entwickeln, der neurologische Probleme und Blutkrankheiten verursachen kann. Übermäßiger Gebrauch führt bekanntermaßen zu ernsthaften (neurologischen) Gesundheitsrisiken, einschließlich Lähmungssymptomen. Der National Drug Monitor (NDM) zeigt, dass Distickstoffoxid hauptsächlich bei verschiedenen Gruppen von jungen Menschen und jungen Erwachsenen verwendet wird. Die Nutzung hat in den letzten Jahren bei Schulkindern und MBO/HBO-Schülern zugenommen (gemessen bis 2019) und es gibt Hinweise auf eine Zunahme der (problematischen) Nutzung in bestimmten Gruppen von Jugendlichen. Jüngste Meldungen zeigen, dass Neurologen und Suchtärzte unter anderem feststellen, dass die Risiken und Schädlichkeiten immer signifikanter erscheinen, als ursprünglich angenommen. Das wachsende Wissen in diesem Bereich unterstützt die Ernsthaftigkeit der Risiken und Schädlichkeit der Verwendung von Dickstoffoxiden als Freizeitdroge und die Notwendigkeit, diese Maßnahme dringend zu behandeln, damit das Verbot so bald wie möglich in Kraft treten kann. Angesichts früherer Gesundheitsrisiken hat das Unterhaus auch beantragt, das Verbot so bald wie möglich in Kraft zu setzen.
13. Nein
14. Nein
15. In der Erläuterung in Absatz 7 (Auswirkungen auf den Regelungsaufwand).
16. TBT-Aspekt
Nein – Der Entwurf hat keine maßgeblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekt
Nein – der Entwurf ist keine gesundheits- oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme.
**********
Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
Fax: +32 229 98043
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu