Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 2253
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2023/0467/LT
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20232253.DE
1. MSG 001 IND 2023 0467 LT DE 27-07-2023 LT NOTIF
2. Lithuania
3A. Lietuvos standartizacijos departamentas, Algirdo g. 31, LT-03219 Vilnius, Tel. +370 (5) 270 9358,
El. p. lstboard@lsd.lt
3B. Lietuvos Respublikos sveikatos apsaugos ministerija, Vilniaus g. 33, LT-01506 Vilnius, Tel. +370 (5) 266 1400, El. p. ministerija@sam.lt
4. 2023/0467/LT - X00M - Waren und diverse Produkte
5. Entwurf eines Gesetzes Nr. XIVP-2590(3) zur Änderung der Artikel 2, 92, 95 und 30 des Gesetzes Nr. I-1143 über die Kontrolle von Tabak, Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen der Republik Litauen (nachstehend „Gesetzentwurf“ genannt)
6. Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter mit Flüssigkeit, die für das Füllen elektronischer Zigaretten gedacht ist
7.
8. Um die Attraktivität und den Konsum von E-Zigaretten, die (besonders bei jungen Menschen) immer beliebter werden, zu begrenzen [1], sind geeignete Maßnahmen erforderlich. Der erste Schritt, der bereits in Litauen unternommen wurde, ist das am 1. Juli 2022 verhängte Verbot des Inverkehrbringens elektronischer Zigaretten und E-Zigaretten-Nachfüllbehälter mit Flüssigkeit, die für das Füllen von elektronischen Zigaretten geeignet ist, wenn diese Flüssigkeit andere Aromen als den Geruch und/oder Geschmack von Tabak enthält, aber die geltende Verordnung reicht nicht aus und ermöglicht den Unternehmern, die Verbote durch das Inverkehrbringen von elektronischen Zigaretten mit den Merkmalen eines bestimmten Geruchs und/oder Geschmacks außer Tabak zu umgehen. Das Gesetz legt eine Definition des zusätzlichen Geruchs und/oder Geschmacks eines Tabakerzeugnisses fest, die nur für Tabakerzeugnisse gilt, aber nicht für elektronische Zigaretten und deren Nachfüllbehälter, deren Popularität in letzter Zeit dramatisch zugenommen hat [1]. Derzeit verbietet das Gesetz das Inverkehrbringen von elektronischen Zigaretten und E-Zigaretten-Nachfüllbehältern mit Flüssigkeit, die für das Füllen von elektronischen Zigaretten geeignet ist, wenn diese Flüssigkeit andere Aromen als den Geruch und/oder den Geschmack von Tabak enthält. Es gibt keine Liste der zugelassenen oder verbotenen Tabakaromen, was es den Wirtschaftsteilnehmern ermöglicht, zu argumentieren, dass Tabakaromen unterschiedlich sind, und den Begriff „Tabakgeschmack und -geruch“ unterschiedlich auszulegen und somit elektronische Zigaretten und deren Nachfüllbehälter mit bestimmten Nicht-Tabak-Geruchs- und/oder Geschmackseigenschaften in Verkehr zu bringen. Der Gesetzentwurf schlägt daher vor, den Begriff „Geschmack oder Geruch“ auf E-Zigaretten auszuweiten. Es wird vorgeschlagen, das Inverkehrbringen von elektronischen Zigaretten und ihren Nachfüllbehältern mit einem anderen Geruch oder Geschmack als dem Geruch und/oder dem Geschmack von Tabak zu verbieten. Es ist wahrscheinlich, dass dies die Attraktivität von E-Zigaretten und ihren Nachfüllbehältern verringert und eine unterschiedliche Auslegung der Bestimmungen des Gesetzes verhindert. In dem Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, in den untergesetzlichen Rechtsakten die spezifischen zugelassenen Chemikalien zu präzisieren, die elektronischen Zigaretten und ihren Nachfüllbehältern den Geschmack von Tabak verleihen, und die CAS-Nummern dieser Stoffe anzugeben. Dies würde die Möglichkeit für Wirtschaftsbeteiligte einschränken, die Verbote des Gesetzes zu umgehen und E-Zigaretten und ihre Nachfüllbehälter mit bestimmten Geruchs- und/oder Geschmackseigenschaften von Tabak in Verkehr zu bringen. Änderungen des Gesetzes traten am 1. Mai 2022 in Kraft, wonach elektronische Zigaretten und ihre Nachfüllbehälter, die kein Nikotin enthalten, ebenfalls in den Anwendungsbereich des Gesetzes fielen und einen gesundheitsbezogenen Warnhinweis auf den Packungen elektronischer Zigaretten und ihren Nachfüllbehältern oder einer Außenverpackung tragen müssen: „Dieses Produkt enthält Nikotin, das ein stark süchtig machender Stoff ist. Es wird nicht für Nichtraucher empfohlen.“ Daher ist es unangemessen, auf einem nikotinfreien Produkt anzugeben, dass das Produkt Nikotin enthält, und es ist auch für die Verbraucher von E-Zigaretten irreführend. Aus Gründen der Klarheit wird daher vorgeschlagen, elektronische Zigaretten und ihre nikotinfreien Nachfüllbehälter von der gesundheitsbezogenen Warnpflicht auszunehmen. Um den Verwaltungsaufwand staatlicher Institutionen zu verringern, die sich mit Verstößen gegen das Gesetz befassen, und um die Geschwindigkeit der Verfahren in anhängigen Rechtssachen zu erhöhen, schlägt der Gesetzesentwurf bestimmte Änderungen der Verfahren zur Bearbeitung von Fällen im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Gesetz vor. [1] https://ntakd.lrv.lt/uploads/ntakd/documents/files/2022%20metinis%20(galutinis).pdf (Abteilung für Drogen-, Tabak- und Alkoholkontrolle „Psychoaktive Substanzen: Trends und Veränderungen 2022„, S. 119, Bild 4.1.8 (nach dem Europäischen Schulerhebungsprojekt über Alkohol und andere Drogen (ESPAD) ist die Verwendung elektronischer Zigaretten unter 15-16-jährigen Jugendlichen in Litauen eine der höchsten in Europa (in Litauen beträgt die Prävalenz im letzten Monat – 31 %, während der Durchschnitt der ESPAD-Länder bei 14 % liegt), Abbildung 4.1.7 (mit dem zunehmenden Zeittrend dieses Verbrauchs) und Tabelle 4.1.2 der nationalen allgemeinen Bevölkerung repräsentative Erhebung 2021 (die höchste Prävalenz von E-Zigaretten ist unter den Menschen der Altersgruppe 15-34 Jahre, Lebenszeit Prävalenz ist 41,9 %, Prävalenz des letzten Monats – 16 %).
9. Der Gesetzesentwurf wurde ausgearbeitet, um die Lücken in der geltenden Verordnung zu schließen, wenn angesichts eines am 1. Juli 2022 verhängten Verbots des Inverkehrbringens von elektronischen Zigaretten und ihren Nachfüllbehältern, die Flüssigkeiten enthalten, die für die Füllung elektronischer Zigaretten geeignet sind, noch andere Aromen als der Geruch und/oder Geschmack von Tabak, elektronischen Zigaretten und ihren Nachfüllbehältern mit bestimmten Eigenschaften des Tabakgeschmacks in Verkehr gebracht werden, um die Attraktivität von elektronischen Zigaretten und ihren Nachfüllbehältern für junge Menschen zu verringern, auch um eine reibungslosere Anwendung der Rechtsvorschriften und eine reibungslosere Prüfung der Fälle bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes zu gewährleisten. Da es nicht angebracht ist, das Vorhandensein von Nikotin auf einem nikotinfreien Produkt anzugeben, und da dies für die Verbraucher von E-Zigaretten und ihren Nachfüllbehältern irreführend ist, wird vorgeschlagen, elektronische Zigaretten und nikotinfreie Nachfüllbehälter von der im Gesetz festgelegten gesundheitsbezogenen Warnpflicht auszunehmen.
10. Verweise auf die wichtigsten Texte: Es liegt/liegen kein(e) Grundlagentext(e) vor
11. Nr.
12.
13. Nr.
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt:
Der Entwurf hat wesentliche Auswirkungen auf den internationalen Handel
SPS-Aspekt: Nein
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