Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 3148
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2023/0636/SI
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20233148.DE
1. MSG 001 IND 2023 0636 SI DE 10-11-2023 SI NOTIF
2. Slovenia
3A. Slovenski inštitut za standardizacijo, Kontaktna točka, Ulica gledališča BTC 2, SI - 1000 Ljubljana, e-mail:contact@sist.si, tel. 386, 1 478 3065
3B. Ministrstvo za zdravje, Direktorat za javno zdravje, Štefanova ulica 5, SI - 1000 Ljubljana, tel. 386 1 478 6854
4. 2023/0636/SI - X60M - Tabak
5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beschränkung der Verwendung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen
6. Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
7.
8. Der Gesetzentwurf in Artikel 3 des Gesetzes über die Beschränkung der Verwendung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen (im Folgenden „ZOUTPI“) ergänzt die Begriffsbestimmungen für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter, sodass sie sich auch auf Erzeugnisse beziehen, die kein Nikotin enthalten. Alle Anforderungen der Richtlinie und des ZOUTPI (Artikel 26) gelten auch für nikotinfreie elektronische Zigaretten und für nikotinfreie Nachfüllbehälter.
Artikel 3 ZOUTPI ergänzt auch die Definition des Raucherzeugnisses, sodass neben dem Verbrennungsprozess auch der Heizprozess eingeschlossen wird.
Gemäß Artikel 26 Absatz 3 ZOUTPI darf die Flüssigkeit oder ein andere Kartusche mit oder ohne Nikotin, die in elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern verwendet wird, keine anderen Aromen als den Geschmack oder Geruch von Tabak oder Menthol enthalten. Aromen oder Stoffe, die in elektronischen Zigaretten und Kartuschen zugelassen werden, werden vom für die Gesundheit zuständigen Minister anhand von Vorschriften festgelegt, die innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Rechtsakts zu erlassen sind.
9. Die Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG (im Folgenden „die Richtlinie“) überträgt den Mitgliedstaaten die Verantwortung für den Erlass von Vorschriften über Aromen in elektronischen Zigaretten. Daher wird mit dem Gesetzentwurf die Beschränkung von Aromen in elektronischen Zigaretten und deren Flüssigkeiten oder Nachfüllbehältern eingeführt. Nach dem Beispiel Dänemarks und Estlands werden alle Aromen mit Ausnahme des Geschmacks oder Geruchs von Tabak oder Menthol verboten. Indem wir Aromen in elektronischen Zigaretten einschränken, wollen wir ihre Attraktivität verringern und alle, insbesondere Kinder und Jugendliche, vor dem Zugang zu elektronischen Zigaretten und damit auch ihre Gesundheit schützen, die durch das Einatmen von Schadstoffen im Aerosol von elektronischen Zigaretten gefährdet werden kann. Aromen sind einer der Schlüsselfaktoren bei der Produktauswahl und die meisten Jugendlichen beginnen, ein Produkt zu verwenden, das Aromen enthält. Diese verringern auch die Wahrnehmung der Schädlichkeit und erhöhen die Bereitschaft, das Produkt auszuprobieren, wodurch das Aerosol angenehmer zu inhalieren oder das Produkt angenehmer zu verwenden ist, was es einfacher macht, damit anzufangen und es weiter zu verwenden. Immer mehr Forschungen zeigen, dass bei Jugendlichen, die sonst nicht rauchen, die Verwendung einer elektronischen Zigarette die Wahrscheinlichkeit deutlich (bis zu viermal) erhöht, dass sie auch mit dem Rauchen normaler Zigaretten beginnen. Wegen der Aromen werden elektronische Zigaretten fälschlicherweise als weniger schädlich als herkömmliche Zigaretten oder sogar als harmlos wahrgenommen, was auch für die Wahrnehmung von Erwachsenen gilt. Aromen können schwerwiegende gesundheitsschädliche Auswirkungen haben, insbesondere auf die Gesundheit der Atemwege.
Die Daten zeigen, dass der Anteil der Nutzer elektronischer Zigaretten in Slowenien bei Jugendlichen signifikant und viel höher ist als bei Erwachsenen. Die regelmäßige Überwachung der Daten für Slowenien aus der internationalen Erhebung „Gesundheitsverhalten bei Kindern im Schulalter“ (HBSC), die auf einer nationalen repräsentativen Stichprobe von Schülern im Alter von 11, 13 und 15 Jahren basiert, ergab, dass die Verwendung elektronischer Zigaretten bei den 15-Jährigen, die antworteten, dass sie derzeit elektronische Zigaretten verwenden, von 1 % im Jahr 2014 auf 17 % im Jahr 2022 gestiegen ist. Unter Erwachsenen (18-74 Jahre) zeigte eine PANDA-Umfrage 2022, dass 7 % der Erwachsenen zum Zeitpunkt der Umfrage elektronische Zigaretten verwendeten, was viel weniger ist als bei den 15-Jährigen. Vorläufige HBSC-Daten für 2022 zeigen, dass selbst unter 11-Jährigen 3,6 % der 11-Jährigen irgendwann in ihrem Leben elektronische Zigaretten verwendet hatten, und 2,2 % der 11-Jährigen zum Zeitpunkt der Umfrage elektronische Zigaretten verwendeten.
Die Verwendung von elektronischen Zigaretten ist mit einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen und auch Krebs verbunden. Neben Mund- und Rachenreizungen, Husten, Übelkeit, Kopfschmerzen und Nikotinsucht gehören zu den kurzfristigen gesundheitlichen Auswirkungen epileptische Anfälle und Lungenschäden. 2019 litten mehrere Tausend Menschen in den USA, vor allem junge Menschen, an akuten Lungenverletzungen im Zusammenhang mit der Verwendung von elektronischen Zigaretten, mit zahlreichen Todesfällen und schweren Folgen für die Gesundheit der Atemwege.
Neben der Einschränkung von Aromen führen wir eine Erweiterung der Definition von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern mit Flüssigkeiten um Produkte, die kein Nikotin enthalten, ein. Die geänderte Definition ist erforderlich, um elektronische Zigaretten und Flüssigkeiten oder Kartuschen mit und ohne Nikotin gleich zu behandeln (z. B. in Bezug auf die amtliche Mitteilung, die sechs Monate vor dem beabsichtigten Inverkehrbringen eingereicht werden muss, ihr Volumen, das Verbot des Zusatzes von Vitaminen, die Gewährleistung, dass diese Erzeugnisse von Kindern nicht verwendet werden können, und andere Bestimmungen der Richtlinie für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter mit Nikotin). Die oben genannte Änderung ist notwendig aufgrund der zunehmenden Verwendung von elektronischen Zigaretten bei Kindern und Jugendlichen und der zunehmenden Verwendung von Flüssigkeiten oder Kartuschen, die kein Nikotin enthalten, aber verschiedene Aromen enthalten, die später mit der Kartusche mit Nikotin oder der Flüssigkeit gemischt werden.
Zusätzlich zum Verbrennungsprozess wird ein Heizprozess zur Definition pflanzlicher Raucherzeugnisse hinzugefügt, da immer mehr neue pflanzliche Erzeugnisse auf dem Markt erscheinen, die keinen Verbrennungsprozess umfassen, sondern nur erhitzt werden und somit nicht unter die Definition der Richtlinie für pflanzliche Raucherzeugnisse fallen und folglich nicht den Beschränkungen aus der Richtlinie und dem ZOUTPI (UL RS, Nrn. 9/17 und 29/17) unterliegen. Wenn wir den Heizprozess nicht in die Definition aufnehmen, wird es immer mehr unregulierte pflanzliche Erzeugnisse auf dem Markt geben, die erhitzt werden und keinen Tabak enthalten, aber mit Nikotin angereichert sind oder gar Cannabis enthalten und z. B. nicht dem Verbot des Verkaufs an Minderjährige und allen anderen Verbote unterliegen, die bereits für Tabakerzeugnisse und pflanzliche Erzeugnisse gelten, die einem Verbrennungsprozess unterzogen werden. Mit dieser Maßnahme wollen wir insbesondere Kinder und Jugendliche davor schützen, neue Produkte zu verwenden und süchtig nach dem Nikotin zu werden, das diesen Produkten zugesetzt wird.
Mit den oben genannten Maßnahmen werden wir einen wichtigen Schritt zur Verwirklichung der langfristigen Vision der Strategie für ein tabakfreies Slowenien unternehmen, nämlich dass Slowenien 2040 eine tabakfreie Gesellschaft sein wird. Dies bedeutet, dass der Anteil der Bevölkerung ab 15 Jahren, der Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse sowie andere Nikotinerzeugnisse, die nicht als Nikotinersatztherapie registriert sind, verwendet, 5 % nicht übersteigt. Wir wollen in Zukunft zu einer besseren Gesundheit der Menschen und zur Nachhaltigkeit des Gesundheitssystems beitragen.
10. Verweise auf Grundlagentexte
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt:
Der Entwurf hat wesentliche Auswirkungen auf den internationalen Handel
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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