Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 3492
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2023/0709/NL
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20233492.DE
1. MSG 001 IND 2023 0709 NL DE 13-12-2023 NL NOTIF
2. Netherlands
3A. Ministerie van Financiën
Belastingdienst/Douane centrale dienst voor in- en uitvoer
3B. Ministerie van Volksgezondheid, Welzijn en Sport, Directie Wetgeving en Juridische Zaken
4. 2023/0709/NL - SERV - Dienste der Informationsgesellschaft
5. Änderung der Verordnung über Tabak- und Raucherzeugnisse im Zusammenhang mit der Einführung einer Registrierungspflicht für Verkaufsstellen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen.
6. Betrifft: Einführung einer Registrierungspflicht für Verkaufsstellen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen
7.
Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Informationsgesellschaft
Die vorgeschlagene Änderung wird ohne Diskriminierung angewandt. Die Registrierungspflicht gilt für alle in den Niederlanden ansässigen Einzelhändler, unabhängig von der Herkunft der angebotenen Tabakerzeugnisse und verwandten Erzeugnisse.
Die vorgeschlagene Änderung ist aufgrund eines zwingenden Grundes des Allgemeininteresses gerechtfertigt, nämlich der Schutz der öffentlichen Gesundheit. Wie bei früheren Maßnahmen ist dieses Verbot Teil eines kohärenten Maßnahmenpakets, das notwendig ist, um die Ziele des nationalen Präventionsabkommens zu erreichen. Eine wesentliche Maßnahme besteht ferner darin, die Zahl der Verkaufsstellen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen zu verringern, zu denen dieses Verbot gehört. Die Unterlassung dieser Maßnahme würde die allgemeine Politik zur Erreichung einer rauchfreien Generation bis 2040 untergraben.
Die Niederländer kommen mehrmals pro Woche an Orte, wo Tabakprodukte und verwandte Produkte verkauft werden. Um Jugendliche am Rauchen zu hindern und Kinder und ehemalige Raucher zu schützen, hat die Regierung beschlossen, den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Produkten auf Vertriebskanäle zu beschränken, in denen es in der Regel keine Kinder, Jugendliche und ehemalige Raucher gibt. Langfristig werden diese Produkte daher nur in Fachgeschäften verkauft werden, die von erwachsenen Rauchern besucht werden und die sich fast ausschließlich auf den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Produkten konzentrieren. Diese Reduzierung der Verkaufsstellen soll in Phasen erfolgen. Infolgedessen sind Marktverschiebungen im Bereich der Verkaufsstellen für Tabakerzeugnissen und verwandten Produkten möglich. Eine Registrierungspflicht für Verkaufsstellen dieser Produkte erleichtert die Überwachung der Einhaltung der für diese Produkte geltenden Vorschriften. Darüber hinaus hilft die Registrierungspflicht bei der genauen Überwachung der Tabakverkaufsstellen (Anzahl und Art). Die im Rahmen dieser Überwachung gesammelten Informationen können zusätzliche Maßnahmen im Bereich der Tabakverkaufsstellen enthalten.
Die Registrierungspflicht ist eine geeignete Maßnahme und geht nicht über das zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderliche Maß hinaus. Die Registrierungspflicht ist eine geeignete Maßnahme zur wirksamen Durchsetzung der rechtlichen Anforderungen und Verbote für den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen. Die Registrierungspflicht ist eine weniger aufdringliche Maßnahme als Alternativen wie eine Lizenzpflicht für Verkaufsstellen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen. Das Gesetz ändert nichts darüber, welche Produkte verkauft werden können und wo sie verkauft werden können.
8. Diese Änderung des Gesetztes über Tabakerzeugnisse und Raucherprodukte verpflichtet die Eigentümer von Verkaufsstellen für Tabakerzeugnisse und verwandte Produkte, sich bei der niederländischen Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherschutz (NVWA) registrieren zu lassen. Dies ist im neuen Artikel 6 des Tabak- und Rauchergesetzes geregelt – Artikel I(A) des Gesetzes. Es gibt keine Bestimmung über die gegenseitige Anerkennung, da die Verpflichtung sich auf Verkaufsstellen bezieht, die in den Niederlanden ansässig sind oder geworden sind. Gemäß Artikel 34 AEUV ist die Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt, nämlich durch die Notwendigkeit, die öffentliche Gesundheit zu schützen. Den Mitgliedstaaten steht es frei, ihr Schutzniveau festzulegen. Die Niederlande entscheiden sich für ein sehr hohes Schutzniveau, um im Jahr 2040 eine rauchfreie Generation zu erreichen, in der nur 5 % der Erwachsenen noch rauchen. Dieses hohe Niveau kann nur mit Mitteln erreicht werden, die neue Rechtsvorschriften umfassen.
9. Verbot der Diskriminierung
Die vorgeschlagene Änderung wird ohne Diskriminierung angewandt. Die Registrierungspflicht gilt für alle in den Niederlanden ansässigen Einzelhändler, unabhängig von der Herkunft der angebotenen Tabakerzeugnisse und verwandten Erzeugnisse.
Notwendigkeit
Die vorgeschlagene Änderung ist aufgrund eines zwingenden Grundes des Allgemeininteresses gerechtfertigt, nämlich der Schutz der öffentlichen Gesundheit. Wie bei früheren Maßnahmen ist dieses Verbot Teil eines kohärenten Maßnahmenpakets, das notwendig ist, um die Ziele des nationalen Präventionsabkommens zu erreichen. Eine wesentliche Maßnahme besteht ferner darin, die Zahl der Verkaufsstellen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen zu verringern, zu denen dieses Verbot gehört. Die Unterlassung dieser Maßnahme würde die allgemeine Politik zur Erreichung einer rauchfreien Generation bis 2040 untergraben.
Die Niederländer kommen mehrmals pro Woche an Orte, wo Tabakprodukte und verwandte Produkte verkauft werden. Um Jugendliche am Rauchen zu hindern und Kinder und ehemalige Raucher zu schützen, hat die Regierung beschlossen, den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Produkten auf Vertriebskanäle zu beschränken, in denen es in der Regel keine Kinder, Jugendliche und ehemalige Raucher gibt. Langfristig werden diese Produkte daher nur in Fachgeschäften verkauft werden, die von erwachsenen Rauchern besucht werden und die sich fast ausschließlich auf den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Produkten konzentrieren. Diese Reduzierung der Verkaufsstellen soll in Phasen erfolgen. Infolgedessen sind Marktverschiebungen im Bereich der Verkaufsstellen für Tabakerzeugnissen und verwandten Produkten möglich. Eine Registrierungspflicht für Verkaufsstellen dieser Produkte erleichtert die Überwachung der Einhaltung der für diese Produkte geltenden Vorschriften. Darüber hinaus hilft die Registrierungspflicht bei der genauen Überwachung der Tabakverkaufsstellen (Anzahl und Art). Die im Rahmen dieser Überwachung gesammelten Informationen können zusätzliche Maßnahmen im Bereich der Tabakverkaufsstellen enthalten.
Verhältnismäßigkeit
Die Registrierungspflicht ist eine geeignete Maßnahme und geht nicht über das zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderliche Maß hinaus. Die Registrierungspflicht ist eine geeignete Maßnahme zur wirksamen Durchsetzung der rechtlichen Anforderungen und Verbote für den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen. Die Registrierungspflicht ist eine weniger aufdringliche Maßnahme als Alternativen wie eine Zulassungspflicht für Verkaufsstellen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen. Das Gesetz ändert nichts darüber, welche Produkte verkauft werden dürfen und wo sie verkauft werden dürfen.
10. Nummern oder Titel der Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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