Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 0985
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0200/BE
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20240985.DE
1. MSG 001 IND 2024 0200 BE DE 10-04-2024 BE NOTIF
2. Belgium
3A. SPF Economie, PME, Classes moyennes et Energie
Direction générale Qualité et Sécurité - Service Bureau de Liaison - BELNotif
NG III – 2ème étage
Boulevard du Roi Albert II, 16
B - 1000 Bruxelles
be.belnotif@economie.fgov.be
3B. Service public fédéral Santé publique, Sécurité de la Chaîne alimentaire et Environnement
Direction Générale Animaux, Végétaux et Alimentation
Service inspection produits de consommation
Avenue Galilée 5/2, 1210 Bruxelles, Belgique
4. 2024/0200/BE - C60A - Kennzeichnung
5. Königlicher Erlass zur Änderung des Königlichen Erlasses vom 13. April 2019 über die standardisierte Verpackung von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak
6. Tabakerzeugnisse und pflanzliche Raucherzeugnisse
7.
8. Der Königliche Erlass vom 13. April 2019 wird geändert, um die standardisierte Verpackung auf alle Tabakerzeugnisse, pflanzlichen Raucherzeugnisse und Geräte sowie auf alle Papiere, Filter und Hülsen auszudehnen.
9. Der Vorschlag einer standardisierten Verpackung für diese Erzeugnisse zielt hauptsächlich darauf ab, Kinder und diejenigen zu schützen, die diese Erzeugnisse noch nicht verwenden und daher für die Markenelemente oder Merkmale dieser Produkte empfänglich sind.
Außerdem wird Blatt 6.3 der Interföderalen Strategie 2022-2028 für eine tabakfreie Generation umgesetzt.
Das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums (FCTC) wurde im November 2005 von Belgien ratifiziert und trat dort am 31. Januar 2006 in Kraft. Artikel 11 des Rahmenübereinkommens enthält strenge Vorschriften für die Etikettierung von Tabakverpackungen. Die Leitlinien für diesen Artikel empfehlen insbesondere die Einführung einer standardisierten Verpackung: „ Die Vertragsparteien sollten Maßnahmen in Erwägung ziehen, um die Verwendung von Logos, Farben, Markensymbolen oder Werbeinformationen auf Verpackungen einzuschränken oder zu verbieten mit Ausnahme von Marken- und Produktnamen, die in einer Standardfarbe und -schriftart dargestellt werden (neutrale Verpackung). Dies kann die Wahrnehmbarkeit und Wirksamkeit von gesundheitsrelevanten Warnhinweisen und Aussagen stärken und verhindern, dass die Verpackung die Aufmerksamkeit von ihnen ablenkt. Ebenso könnten Verfahren der Industrie zur Verpackungsgestaltung angegangen werden, die suggerieren, dass einige Produkte weniger schädlich als andere sind.“
Fener heißt es in diesen Leitlinien: „ Die Vertragsparteien sollten gewährleisten, dass die Bestimmungen für Verpackung und Etikettierung aus Artikel 11 des Übereinkommens gleichermaßen auf alle innerhalb eines Rechtssystems verkauften Tabakerzeugnisse angewendet werden und dass [...] keine Unterscheidung getroffen wird zwischen heimischen oder importierten oder für den Duty-free-Verkauf vorgesehen Erzeugnissen.“
In den Leitlinien zu Artikel 13 heißt es: „ Verpackung und Produktdesign sind wichtige Elemente der Werbung und Verkaufsförderung. Die Vertragsparteien sollten erwägen, Anforderungen an neutrale Verpackungen zu erlassen, um die Wirkung von Werbung oder Verkaufsförderung auf Verpackungen zu unterbinden. Verpackungen, einzelne Zigaretten oder andere Tabakerzeugnisse dürfen keine Werbung oder Verkaufsförderung oder Designmerkmale enthalten, die die Produkte attraktiv machen.“
Abschließend gehört die Umsetzung der standardisierten Verpackung für alle Tabakerzeugnisse zu den „Best Buys“ der WHO für nichtübertragbare Krankheiten.
Die Richtlinie 2014/40/EU vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG (im Folgenden „Richtlinie 2014/40/EU“) schreibt keine standardisierte Verpackung vor, sondern ermächtigt die Mitgliedstaaten dazu, dies auf eigenen Wunsch in ihrem Hoheitsgebiet umzusetzen (Artikel 24 Absatz 2).
Die Einführung von neutralen Verpackungen zielt darauf ab:
— die Attraktivität von Verpackung und Markenimage zu verringern;
— die Effizienz der textlichen oder visuellen gesundheitsbezogenen Warnhinweise zu verbessern, die auf den Verpackungen von Tabakerzeugnissen angebracht sind;
– die Desinformation der Verbraucher über die Schädlichkeit von Tabak zu verringern.
Studien zeigen, dass sich die Einführung neutraler Verpackungen bewährt hat, um die oben genannten Ziele zu erreichen. Einige Studien zeigen auch, dass neutrale Verpackungen das Rauchentwöhnungsverhalten gefördert haben und zur Denormalisierung von Tabak beitragen könnten.
Die Vorschriften über die Standardisierung von Einzelpackungen und Außenverpackungen gelten in Belgien bereits für Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen, Wasserpfeifentabak und Papiere und Filter, die ihren Ruf hauptsächlich einem Tabakerzeugnis verdanken. Ziel des Entwurfs ist es, die standardisierte Verpackung auf andere Tabakerzeugnisse, pflanzliche Raucherzeugnisse, Geräte und alle Papiere, Filter und Hülsen auszudehnen. Infolgedessen fallen auch alle Erzeugnisse, die in den Anwendungsbereich des Königlichen Erlasses vom XX über die Herstellung und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und pflanzlichen Raucherzeugnissen fallen, in den Anwendungsbereich des Königlichen Erlasses über die standardisierte Verpackung. Es handelt sich um zwei komplementäre Maßnahmen.
Daher lautet das Ziel, die Vorschriften für diese Erzeugnisse zu harmonisieren. Dies ist wichtig, um zu verhindern, dass Hersteller andere Tabakerzeugnisse und pflanzliche Raucherzeugnisse verwenden, um ihre Marke zu fördern und die standardisierte Verpackung zu schwächen. Ein Beispiel für diese Praxis ist die Einführung von Zigarillos (z. B. Marlboro und Lucky Strike), deren Einzelpackung einer „traditionellen“ Zigarettenpackung ähnelt. Es hat sich gezeigt, dass Tabakhersteller davon profitierten, dass neutrale Verpackungen nicht für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak galten.
Ein weiteres Ziel dieses Erlassentwurfs besteht darin, die Attraktivität dieser Erzeugnisse für junge Menschen zu verringern. In Bezug auf Verhaltensänderungen deuten einige Studien darauf hin, dass neutrale Verpackungen dazu beitragen können, junge Menschen vom (weiteren) Rauchen abzuhalten und das Bewusstsein für die Gefahren des Rauchens zu schärfen. Zudem wurde festgestellt, dass die neutrale Verpackung die Attraktivität von Cannabis (pflanzliches Raucherzeugnis) für junge Verbraucher reduziert. Es gilt somit, den Marketingstrategien der Tabakindustrie entgegenzuwirken, die dafür bekannt sind, Jugendliche und junge Erwachsene anzusprechen, da das Anwerben der nächsten „Generation“ von Rauchern für das Überleben der Branche unerlässlich ist.
Die neutrale Verpackung eignet sich besonders für Märkte wie Belgien, auf denen die Werbung für Tabakerzeugnisse verboten ist. Tatsächlich hat die Tabakforschung gezeigt, dass die Bedeutung von Verpackungen zunimmt, wenn andere Formen der Werbung eingeschränkt sind.
Die folgenden Länder haben ihre Vorschriften für standardisierte Verpackungen ebenfalls auf andere Erzeugnisse ausgeweitet:
• Kanada
• Neuseeland
• Australien
• Türkei
• Niederlande
• Irland
• Finnland
• Dänemark
In Frankreich ist dies geplant.
10. Verweise auf Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt:
Der Entwurf ist eine technische Vorschrift oder eine Konformitätsbewertung.
Der Entwurf hat wesentliche Auswirkungen auf den internationalen Handel
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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