Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 1304
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0265/CZ
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20241304.DE
1. MSG 001 IND 2024 0265 CZ DE 17-05-2024 CZ NOTIF
2. Czechia
3A. Úřad pro technickou normalizaci, metrologii a státní zkušebnictví
Biskupský dvůr 1148/5
110 00 Praha 1
tel: 221 802 216
e-mail: eu9834@unmz.cz
3B. Ministerstvo zdravotnictví České republiky,
Palackého náměstí 4,
128 01 Praha 2
tel: 224 971 111
e-mail: mzcr@mzcr.cz
4. 2024/0265/CZ - C00C - Chemikalien
5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Nr. 167/1998 über Suchtstoffe und zur Änderung bestimmter anderer Rechtsakte in der geänderten Fassung und anderer damit zusammenhängender Rechtsakte
6. Das Gesetz wird es ermöglichen, den Markt für neue psychoaktive Substanzen (Kratom, schwach wirksames Cannabis usw.) zu regulieren und zu kontrollieren, um die Risiken für die öffentliche Gesundheit so gering wie möglich zu halten, ohne sie in die Liste der Suchtstoffe und psychotropen Substanzen aufzunehmen.
7.
8. Derzeit gibt es eine einheitliche Regelung für die Kontrolle psychoaktiver Substanzen, die mit den Übereinkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe und psychotrope Stoffe eingeführt wurde, was sich in der derzeitigen Form des Gesetzes über Drogen und Drogen widerspiegelt. Neue psychoaktive Substanzen werden dann in die Liste der verbotenen Suchtstoffe und psychotropen Substanzen aufgenommen und unterliegen daher strengen Kontrollen, einschließlich der strafrechtlichen Durchsetzung (ähnlich wie Heroin, Kokain, Pervitin usw.).
Der vorgelegte Vorschlag stellt die fehlende Alternativlösung dar. Die Aufnahme eines neuen Stoffes, der noch nicht ausreichend untersucht wurde, in die Liste der so genannten aufgelisteten psychoaktiven Stoffe wird eine rasche Reaktion ermöglichen und somit seine freie Einfuhr, Ausfuhr oder sonstige Entsorgung verhindern.
Das Inverkehrbringen der aufgelisteten psychoaktiven Substanzen wird verboten, aber gleichzeitig werden ihre Nutzer nicht unnötig verfolgt. Diese Regelung bietet bereits ausreichende Instrumente zur Kontrolle der Einfuhr und des Angebots neuer psychoaktiver Substanzen.
Anschließend wird eine Risikobewertung des Stoffes durchgeführt. Er wird in die Liste der psychomodulierenden Substanzen (und somit strengen Vorschriften unterliegen) oder in die Liste der suchterzeugenden Substanzen übertragen(und damit als Suchtstoffe und psychotrope Substanzen verboten) oder auf der Liste der erfassten psychoaktiven Substanzen verbleiben und weiter untersucht oder aus der Liste gestrichen werden.
Innerhalb der Kategorie der psychomodulierenden Substanzen wird ein streng regulierter Markt für Stoffe eingeführt, bei denen ein Risiko für die öffentliche Gesundheit und die Gefahr sozialer Auswirkungen auf den Einzelnen und die Gesellschaft festgestellt wurde, die jedoch nicht schwerwiegend sind. Stoffe, die gemäß dem vorliegenden Vorschlag in die Kategorie der psychomodulierenden Substanzen fallen, unterliegen strengen gesetzlichen Auflagen im Bereich der Beseitigung.
Der Vorschlag regelt Maßnahmen zur Verringerung des Risikos negativer Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Konsum psychomodulierender Substanzen, und zwar: Verbot der Werbung für psychomodulierende Substanzen, des Verkaufs über Verkaufsautomaten und des Verkaufs außerhalb spezialisierter Geschäfte.
Darüber hinaus umfassen die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit Minderjähriger ein Verbot des Verkaufs von psychomodulierenden Substanzen an Personen unter 18 Jahren, strenge Beschränkungen des Online-Verkaufs, ein Verbot für Minderjährige, spezielle Geschäfte für diese Substanzen zu betreten, oder ein Verbot des Verkaufs in Schulen und anderen ausdrücklich aufgeführten Orten. Daher wird eine strengere Regulierung gewählt als für Tabakerzeugnisse oder Alkohol.
Im Gegensatz zu Alkohol und Tabak ist es nicht möglich, psychomodulierende Substanzen in Lebensmittelgeschäften oder Tabakgeschäften zu verkaufen. Darüber hinaus kann der Einsatz von psychomodulierenden Substanzen durch eine kommunale Verordnung eingeschränkt werden.
Verstöße gegen die gesetzlichen Bedingungen für den Umgang mit psychomodulierenden Substanzen oder klassifizierten psychoaktiven Substanzen stellen die neuen Straftaten dar.
Mit dem Vorschlag wird eine strenge Kontrollregelung eingeführt, wonach Einrichtungen, die mit Substanzen umgehen, die auf der Liste der psychomodulierenden Substanzen stehen (mit Ausnahme gesetzlicher Ausnahmen), über eine Genehmigung des Gesundheitsministeriums verfügen müssen.
Schlagwörter:
psychoaktive Stoffe
psychomodulierende Substanzen
Betäubungsmittel
psychotrope Substanzen,
Verweis auf:
- - Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG;
— ČSN EN ISO/IEC 17025
Konformitätsbewertung – Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien, Katalog Nr. 504810;
es wird auf den vorgeschlagenen Gesetzesentwurf und Basisrechtsakt Nr. 146/2002 verwiesen, der den Belegen unter „Sonstiger Text“ beigefügt ist.
ČSN EN ISO 19011-2019
Leitlinien für die Prüfung von Managementsystemen
Katalog Nr. 506469
verweist auf das Gesetz Nr. 258/2000.
9. Das Gesetz wird es den Behörden ermöglichen, den Markt für neue psychoaktive Substanzen (Kratom, schwach wirksames Cannabis usw.) und ihre wirksame Kontrolle zu regulieren, um die Risiken für die öffentliche Gesundheit zu minimieren, ohne dass Substanzen in die Liste der Suchtstoffe und psychotropen Substanzen mit damit verbundenen kriminellen Auswirkungen aufgenommen werden.
Angesichts des als gering eingeschätzten Risikos für die öffentliche Gesundheit oder soziale Auswirkungen auf den Einzelnen und die Gesellschaft haben einige psychoaktive Substanzen bereits Nutzer. Würden die fraglichen Stoffe in die Liste der Suchtstoffe und psychotropen Stoffe aufgenommen, würden die Verbraucher strafrechtlich verfolgt und gleichzeitig der illegale Markt angeregt oder die Suche nach gefährlicheren Alternativen auf dem illegalen Markt gefördert.
Folgende Belege werden zusammen mit dem Entwurf übermittelt und in das TRIS-TBT hochgeladen:
Gesetz Nr. 110/1997 über Lebensmittel und Tabakerzeugnisse und über Änderungen und Ergänzungen bestimmter damit zusammenhängender Rechtsakte (mit geteilter Wirksamkeit) – Verweis auf die vorherige Notifizierung 2023/0516/CZ
Gesetz Nr. 65/2017 über den Schutz der Gesundheit vor schädlichen Wirkungen suchterzeugender Stoffe – Verweis auf die vorherige Notifizierung 2023/0019/CZ
Gesetz Nr. 40/2009, Strafgesetzbuch
Gesetz Nr. 167/1998 über suchterzeugende Stoffe und über Änderungen bestimmter anderer Rechtsakte – Verweis auf die vorherige Notifizierung 2023/0230/CZ
Gesetz Nr. 132/2010 über audiovisuelle Mediendienste auf Abruf und zur Änderung bestimmter Gesetze
Gesetz Nr. 258/2000 über den Schutz der öffentlichen Gesundheit und über Änderungen bestimmter verwandter Rechtsakte (mit geteilter Wirksamkeit) – Verweis auf die vorherige Notifizierung 2023/0516/CZ
Gesetz Nr. 146/2002 über die Staatliche Agrar- und Lebensmittelaufsichtsbehörde und zur Änderung bestimmter damit zusammenhängender Gesetze
Gesetz Nr. 40/1995 über die Staatliche Agrar- und Lebensmittelaufsichtsbehörde und über Änderungen bestimmter damit zusammenhängender Rechtsakte – Verweis auf die vorherige Notifizierung 2023/0436/CZ
Gesetz Nr. 634/2004 über Verwaltungsgebühren (mit geteilter Wirksamkeit) – Verweis auf die vorherige Notifizierung 2020/0341/CZ
Gesetz Nr. 231/2001 über den Betrieb von Hörfunk- und Fernsehsendungen und über Änderungen anderer Gesetze
Gesetz Nr. 242/2022 über Videoplattformdienste und über Änderungen bestimmter damit zusammenhängender Rechtsakte (Gesetz über Videoplattformdienste)
10. Verweise auf Grundlagentexte: 2020/0341/CZ, 2023/0230/CZ, 2023/0516/CZ,2023/0019/CZ, 2023/0436/CZ
Die Grundlagentexte wurden im Rahmen einer früheren Notifizierung übermittelt:
2020/0341/CZ
2023/0230/CZ
2023/0516/CZ
2023/0019/CZ
2023/0436/CZ
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu