Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 1338
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0244/FR
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20261338.DE
1. MSG 001 IND 2026 0244 FR DE 15-05-2026 FR NOTIF
2. France
3A. Ministères économiques et financiers
Direction générale des entreprises
SQUALPI
Bât. Sieyès -Teledoc 151
61, Bd Vincent Auriol
75703 PARIS Cedex 13
d9834.france@finances.gouv.fr
3B. Ministère de l'Agriculture, de l’agro-alimentaire et de la souveraineté alimentaire – Direction Générale de l'Alimentation – Service des actions sanitaires - Sous-direction de la Santé et de la protection des végétaux.
251, rue de Vaugirard
75732 PARIS cedex 15
sdspv.dgal@agriculture.gouv.fr
4. 2026/0244/FR - C00A - Landwirtschaft, Fischerei und Lebensmittel
5. Verordnung zur Änderung des in bestimmten Düngeprodukten zulässigen Höchstgehalts an Cadmium und der Höchsteinträge dieses Schadstoffs bei der Verwendung von Düngeprodukten
6. Dies betrifft alle Düngemittel und Kultursubstrate, die gemäß den nationalen Rechtsvorschriften in Verkehr gebracht und in Frankreich verwendet werden.
Dies gilt nicht für Düngemittel, die gemäß der Verordnung (EU) 2019/1009 in Verkehr gebracht werden
7.
8. Mir dieser interministeriellen Verordnung werden zwei Verordnungen geändert, indem darin einerseits ein Zeitplan für die Senkung des höchstzulässigen Cadmiumgehalts in bestimmten Düngemitteln und Kultursubstraten und andererseits die höchstzulässigen Cadmiumeinträge festlegt werden, die durch die Verwendung von Düngemitteln entstehen.
Sie gilt für Düngeprodukte und Kultursubstrate, die unter den in den Artikeln L. 255-2 bis L. 255-4 und in Artikel L. 255-5 Abschnitte 1, 3 und 5 genannten Bedingungen in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Sie gilt nicht für Düngeprodukte und Kultursubstrate, die unter den in Artikel L. 255-5 Absatz 2 festgelegten Bedingungen in Verkehr gebracht und verwendet werden; dieser Absatz betrifft Düngemittel im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2019/1009.
Bei den beiden geänderten Verordnungen handelt es sich um:
- die Verordnung zur Festlegung der Werte und Verfahren zur Bewertung der Kriterien für die Unbedenklichkeit und das Ende der Abfalleigenschaft von Düngeprodukten und Kultursubstraten;
- die Verordnung zur Festlegung der zulässigen Höchstgehalte an metallischen Spurenelementen und organischen Spurenverbindungen, die dem Boden beim Einsatz von Düngemitteln zugeführt werden.
9. Ziel der angemeldeten Maßnahme ist es, die Cadmiumbelastung der französischen Bevölkerung zu verringern, indem ein Fahrplan zur Senkung des maximalen Cadmiumgehalts in Düngemitteln und der damit verbundenen Cadmiumfreisetzung durch die Düngung eingeführt wird. Diese Maßnahme betrifft Düngemittel, die gemäß den nationalen Rechtsvorschriften in Verkehr gebracht werden.
Sie betrifft nicht Düngemittel, die im Einklang mit den europäischen Rechtsvorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2019/1009, in Verkehr gebracht werden.
9a. Cadmium wurde als Schadstoff identifiziert, der für die öffentliche Gesundheit bedenklich ist, da es als krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend (CMR) eingestuft ist (IARC, 2012; Europäische Verordnung Nr. 1272/2008, bekannt als CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen). Bei Menschen führt es nach längerer Exposition zudem zu Nierenschäden und Brüchigkeit der Knochen, insbesondere bei oraler Aufnahme (ANSES, 2019a).
In Bezug auf die ernährungsbedingte Exposition wurde in den von ANSES durchgeführten Gesamternährungsstudien (Total Diet Studies, TDS) eine übermäßige Cadmiumexposition bei einem Teil der französischen Allgemeinbevölkerung festgestellt. Laut der zweiten Gesamternährungsstudie (EAT2, ANSES, 2011a) und der Gesamternährungsstudie für Säuglinge (EATi, ANSES, 2016) ist ein Teil der Erwachsenen und Kinder Cadmium in Mengen ausgesetzt, die die damals festgelegte tolerierbare Tagesdosis (TDI) überschreiten, und zwar: 0,6 % der Erwachsenen, 14 % der Kinder im Alter von 3 bis 17 Jahren und bis zu 36 % der Kinder unter 3 Jahren.
Unter Berücksichtigung aller Expositionswege (Aufnahme über die Nahrung, Einatmen, Verschlucken von Staub usw.) zeigt „Esteban2“, die jüngste nationale Biomonitoring-Studie, die 2021 von Santé publique France (SpF) veröffentlicht wurde, dass die bei französischen Erwachsenen gemessenen Cadmium-Expositionswerte höher zu sein scheinen als die Werte, die im Rahmen der vorherigen französischen Biomonitoring-Studie (Nationale Ernährungs- und Gesundheitserhebung (ENNS), 2006–2007) erfasst wurden. Die Esteban-Studie ergab, dass 47,6 % der erwachsenen Bevölkerung (im Alter von 18 bis 60 Jahren) Cadmium-Expositionswerte aufwiesen, die durch Cadmiumkonzentrationen im Urin nachgewiesen wurden, die den kritischen Schwellenwert von 0,5 μg g⁻¹ Kreatinin überschritten (Oleko et al. 2021).
Die Reduzierung der Cadmiumeinträge aus Düngemitteln ist die zentrale Maßnahme in der Stellungnahme der Französischen Agentur für Lebensmittel-, Umwelt- und Arbeitsschutz ANSES von 2025 (Ref.-Nr. 2023-AUTO-0150: Priorisierung von Handlungsbereichen zur Verringerung der Cadmiumbelastung der französischen Bevölkerung unter Verwendung eines Ansatzes mit aggregierter Exposition), die zu dem Schluss kam, dass Maßnahmen zur Verringerung des Cadmiumeintrags in landwirtschaftliche Böden die Kontamination der wichtigsten Lebensmittelerzeugnisse, die zur menschlichen Exposition beitragen, sowie der Kulturen, die wahrscheinlich auf kontaminierten Böden angebaut werden, verringern würden, und empfahl:
- dass der jährliche Cadmiumeintrag aus Düngemitteln in landwirtschaftliche Böden 2 g Cd/ha⁻¹ Jahr⁻¹ nicht überschreiten sollte, unabhängig von deren Art (Düngemittel/Bodenverbesserungsmittel, organischer/mineralischer Ursprung usw.) (ANSES, 2019).
- dass ein Cadmiumgehalt von höchstens 20 mg Cd/kg P₂O₅ in mineralischen Düngemitteln auf Phosphatbasis die Einhaltung dieses jährlichen Grenzwerts von 2 g Cd/ha/Jahr gewährleistet.
- dass ein Cadmiumgehalt von weniger als 1 mg Cd/kg⁻¹ Trockenmasse in Düngemitteln organischen Ursprungs ebenfalls die Einhaltung dieses Grenzwerts gewährleisten würde.
9b. Die Maßnahme gilt für Düngemittel, die in Frankreich in Verkehr gebracht werden und für die eine Genehmigung für das Inverkehrbringen oder eine Ausnahme gemäß Artikel L. 255-5 Nummern 1, 3 und 5 des Gesetzbuchs für Landwirtschaft und Seefischerei (Code rural et de la pêche maritime) gilt.
Sie gilt nicht für Düngemittel, die mit der CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden.
Um den Cadmiumgehalt durch landwirtschaftliche Betriebsmitteln zu begrenzen, gibt es kurz- oder mittelfristig keine anderen Alternativen als die Verringerung der Konzentration dieses Schadstoffs in solchen Betriebsmitteln
Auch andere Maßnahmen, wie etwa Änderungen der landwirtschaftlichen Praktiken und eine Reduzierung der Phosphatdüngung, werden derzeit geprüft; diese allein reichen jedoch nicht aus, um das Problem der bei der französischen Bevölkerung beobachteten Cadmiumüberbelastung angemessen anzugehen und gleichzeitig eine anhaltende landwirtschaftliche Produktivität zu gewährleisten.
9c. Die Begrenzung der Cadmiumeinträge in den Boden durch Düngung ist der wichtigste Hebel, um die Exposition der französischen Bevölkerung gegenüber diesem Schadstoff zu verringern, und die durch diese Maßnahme auferlegten Beschränkungen sind unerlässlich, um das Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit zu erreichen.
Darüber hinaus sind Düngeprodukte mit niedrigem Cadmiumgehalt, wie bereits in der Verordnung (EU) 2019/1009 vorgesehen, bereits auf dem Markt erhältlich.
Dies ist eine Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, für den, wie neueste verfügbare wissenschaftlichen Daten belegen, eine Begrenzung des Cadmiumgehalts und der Cadmiumeinträge aus Düngemitteln unerlässlich ist.
10. Verweise auf Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt:
Der Entwurf ist eine technische Vorschrift oder eine Konformitätsbewertung.
SPS-Aspekt:
Der Entwurf ist eine gesundheitspolizeiliche oder phytosanitäre Maßnahme
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Europäische Kommission
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