Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2017) 01035
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2017/0159/F
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 201701035.DE)
1. MSG 002 IND 2017 0159 F DE 24-04-2017 F NOTIF
2. F
3A. Direction générale des entreprises – SQUALPI – Bât. Sieyès -Teledoc 151 – 61, Bd Vincent Auriol - 75703 PARIS Cedex 13
d9834.france@finances.gouv.fr
tél : 01 44 97 24 55
3B. Ministère des affaires sociales et de la santé
Direction générale de la santé
Sous-direction Prévention des risques liés à l’environnement et à l’alimentation (SD-EA)
Bureau alimentation nutrition (EA3)
14 avenue Duquesne
75350 Paris 07 SP
France
Tel : 01 40 56 89 44 / 01 40 56 41 24
Courriels : magali.naviner@sante.gouv.fr / michel.chauliac@sante.gouv.fr
4. 2017/0159/F - C00A
5. Erlass zur Festlegung der die Nährwertdeklaration ergänzenden Angabeform, die vom Staat in Anwendung der Artikel L. 3232-8 und R. 3232-7 des Gesetzbuchs über das öffentliche Gesundheitswesen empfohlen wird
6. Nutri-Score: Lebensmittelkennzeichnung
7. -
8. Der Entwurf des Erlasses wird in Anwendung von Artikel 14-II des Gesetzes Nr. 2016-41 vom 26. Januar 2016 über die Modernisierung unseres Gesundheitssystems und des Dekrets Nr. 2016-980 vom 19. Juli 2016 über ergänzende Nährwertangaben auf Lebensmitteln (Artikel L. 3232-8 und R. 3232-7 des Gesetzbuchs über das öffentliche Gesundheitswesen) erlassen. Diese Vorschriften entstanden unter Berücksichtigung von Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel. Frankreich möchte nämlich den Lebensmittelunternehmen empfehlen, eine Angabeform zu verwenden, welche die Nährwertdeklaration ergänzt. Die Unternehmen können frei entscheiden, ob sie sich freiwillig verpflichten, die empfohlene Form auf ihren Produkten anzugeben. Es handelt sich dabei um ein Logo mit der Bezeichnung „Nutri-Score“.
In dem Erlassentwurf wird dargelegt, wie dieser Nährwert-Score für die einzelnen Lebensmittel berechnet wird, wobei der Nutri-Score auf den Gehalten an Nährstoffen, die begrenzt zu sich genommen werden sollten, auf den Gehalten an Nährstoffen, deren Verzehr empfohlen wird, sowie auf dem Sonderfall von drei Lebensmittelkategorien - zugesetzte Fette, Käse und Getränke - beruht. Auf der Grundlage dieses Scores werden die Lebensmittel in 5 Kategorien eingeteilt. Die jeweilige Kategorie eines Lebensmittels wird auf dem „Nutri-Score“-Logo, das 5 Farben und jeweils einen Buchstaben (dunkelgrün A, hellgrün B, gelb C, hellorange D, dunkelorange E) umfasst, hervorgehoben, wobei die technischen Merkmale in der Markensatzung der Kollektivmarke „Nutri-Score“ zusammengefasst sind. In dem Erlassentwurf wird die Platzierung des Logos auf der Vorderseite der Verpackung erläutert. Die Hersteller und Händler des Lebensmittelsektors, die sich freiwillig verpflichten, der Empfehlung zu folgen, setzen die Lebensmittelbehörde zur Überwachung der Lebensmittelqualität und der Lebensmittelpreise darüber in Kenntnis.
9. Die Ernährung stellt einen wesentlichen Faktor für den Schutz bzw. die Gefährdung der Gesundheit dar. Eine ungenügende Nährstoffzufuhr befördert das Entstehen und die Zunahme der häufigsten nichtübertragbaren Krankheiten, die nicht nur die meisten Todesopfer fordern, sondern auch schwer auf den Sozialsystemen Frankreichs und ganz Europas lasten: Übergewicht, Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und verschiedene Krebsarten. In zahlreichen Erklärungen der WHO und Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union wird unterstrichen, wie wichtig es ist, zu handeln, um die Ernährung der Bevölkerung zu verbessern. Es gibt verschiedene einander ergänzende und zusammenwirkende Strategien und Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen; es empfiehlt sich jedoch eine gut sichtbare und lesbare, einfache und leicht verständliche Nährwertinformation, insbesondere für sozial schwache und bildungsferne Teile der Bevölkerung. Diese Strategie wird im französischen Programm für Ernährung und Gesundheit 2011-2015, im Europäischen Aktionsplan Nahrung und Ernährung 2015–2020 sowie im von der Europäischen Kommission eingeleiteten EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von Übergewicht bei Kindern 2014–2020 empfohlen.
Im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen wurde nachgewiesen, dass ein Kennzeichnungssystem sinnvoll und wichtig ist, um die Nährwertqualität des Lebensmittelkorbs insbesondere benachteiligter Haushalte zu verbessern. Von den 4 Systemen, die nach umfassender Konsultation der Wirtschaftsakteure, der Wissenschaftler und der Verbraucher getestet wurden, stellte sich im Rahmen der Folgenabschätzung (vgl. Anhänge 1 und 2) heraus, dass das „Nutri-Score“-Logo insofern am wirksamsten ist, als die Verbraucher damit ihre Lebensmittel am besten einstufen und die Nährwertqualität ihres Lebensmittelkorbs verbessern können.
Auf der Grundlage der obigen Ausführungen erscheint es notwendig, angemessen und verhältnismäßig, der Industrie dieses „Nutri-Score“-Logo zu empfehlen. Das erklärte Ziel, die öffentliche Gesundheit zu schützen, beeinträchtigt in keiner Weise den Wettbewerb zwischen den Unternehmen. Die ergänzende Angabe wird von den Behörden lediglich empfohlen und keinesfalls vorgeschrieben. Des Weiteren wurde in der Folgenabschätzung nachgewiesen, dass dunkelorange gekennzeichnete Lebensmittel weiterhin gekauft und nicht grundsätzlich von den Verbrauchern abgelehnt werden. Mit Blick auf die öffentliche Gesundheit wurde in ergänzenden Studien (vgl. Anhang 3) aufgezeigt, dass die verbesserte Nährwertqualität der Ernährung, die anhand des dem Nutri-Score zugrunde liegenden Scores gemessen wurde, zu einer Verringerung der Risiken verschiedener nichtübertragbarer Krankheiten führt: Krebs, Gewichtszunahme, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und metabolisches Syndrom.
10. Verweise auf Grundlagentexte: - Artikel L. 3232-8 des Gesetzbuchs über das öffentliche Gesundheitswesen
- Artikel R. 3232-7 des Gesetzbuchs über das öffentliche Gesundheitswesen
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. -
16. TBT-Aspekt
NEIN – Der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekt
Nein – Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme.
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