Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 1575
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0326/DK
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20241575.DE
1. MSG 001 IND 2024 0326 DK DE 17-06-2024 DK NOTIF
2. Denmark
3A. Erhvervsstyrelsen
Langelinie Allé 17
2100 København Ø
Danmark
+45 35 29 10 00
nofitikationer@erst.dk
3B. ndenrigs- og Sundhedsministeriet
Slotsholmsgade 10-12
1216 København K
Danmark
+45 72 26 90 00
sum@sum.dk
4. 2024/0326/DK - S00S - Gesundheit, medizinische Geräte
5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Tabakerzeugnisse usw. und verschiedener anderer Gesetze (Teil II zur Umsetzung des Präventionsplans für Kinder und Jugendliche – Tabak, Nikotin und Alkohol)
6. Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf betrifft folgende Produkte:
Tabakerzeugnisse, Tabakersatzstoffe, pflanzliche Produkte zum Rauchen, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter mit und ohne Nikotin sowie alkoholische Getränke.
7.
8. Der Gesetzesentwurf enthält folgende wesentliche Elemente:
1) Verbot der Einfuhr, des Kaufs, des Besitzes usw.
Der Gesetzentwurf verbietet die Einfuhr, den Kauf, die Lieferung, den Empfang, die Herstellung, die Verarbeitung oder den Besitz von Tabakersatzstoffen, die ein anderes Aroma als Menthol oder Tabak haben oder einen übermäßigen Nikotingehalt aufweisen. Mit diesem Gesetzentwurf werden Vorschriften über die Anforderungen an Aromen und Nikotingehalte eingeführt.
Das Verbot gilt nicht für Reisegepäck von bis zu 10 Einheiten und den Besitz von bis zu 10 Einheiten für den persönlichen Verbrauch. Darüber hinaus gilt das Verbot nicht für die Einfuhr, den Kauf, die Lieferung, den Empfang, die Herstellung, die Verarbeitung oder den Besitz zum Zweck der Vermarktung in anderen Ländern oder für Verbraucher in anderen Ländern als Dänemark. Ebenso gilt das Verbot nicht für die Einfuhr, den Kauf, die Lieferung, den Empfang, die Herstellung, die Verarbeitung oder den Besitz zu wissenschaftlichen oder Kontrollzwecken. Die Bestimmung spiegelt ähnliche Verbote für nikotinhaltige elektronische Zigaretten wider, die am 4. Juni 2024 in dänisches Recht übernommen wurden.
2) Mehr Befugnisse für die dänische Behörde für Sicherheitstechnologie
Der Gesetzentwurf bietet eine Rechtsgrundlage für die dänische Behörde für Sicherheitstechnologie (die die in diesem Bereich zuständige Kontrollbehörde ist), künftig Geldbußen zu verhängen und die Einziehung illegaler Tabak- und Nikotinerzeugnisse außergerichtlich anzuordnen.
Die dänische Behörde für Sicherheitstechnologie ist ferner befugt, Kommunikationsplattformen anzuweisen, Inhalte zu ändern oder zu entfernen, die sich auf Erzeugnisse beziehen, die nicht den Vorschriften des Gesetzes über Tabakerzeugnisse usw., des Gesetzes über elektronische Zigaretten usw. oder des Gesetzes über das Verbot des Verkaufs von Tabak und Alkohol an Personen unter 18 Jahren entsprechen.
3) Mehr Befugnisse des Verbraucherbeauftragten
Der Gesetzentwurf bietet dem Verbraucherbeauftragten (die für die Vorschriften über die Werbung für Tabak, Nikotin und Alkohol zuständige Regulierungsbehörde) eine Rechtsgrundlage für den Erlass von Bußgeldbescheiden für Verstöße gegen die Vorschriften über die sichtbare Darstellung und Aufmachung, die im Gesetz über elektronische Zigaretten usw., im Gesetz über das Verbot der Tabakwerbung usw. und in entsprechenden Verordnungen festgelegt sind.
Darüber hinaus ist der Verbraucherbeauftragte befugt, im Rahmen der Aufsicht nach § 11 Absatz 2 des Marketinggesetzes eine verdeckte Identität zu verwenden, wonach Geschäftspraktiken, die sich an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren richten, keinen Hinweis, keine Bilder oder Hinweise u. a. auf Alkohol enthalten dürfen.
Es sei darauf hingewiesen, dass verdeckte Identität bedeutet, dass sich der Verbraucherbeauftragte während der Aufsicht nicht als Aufsichtsbehörde meldet oder identifiziert. Die Verwendung verdeckter Identitäten erfolgt unter der Verantwortung der Behörde und darf niemals zu rechtswidrigen Handlungen anstiften.
4) Verbot des Stellvertreterkaufs
Mit dem Gesetzentwurf werden die Vorschriften für den Verkauf von Tabakerzeugnissen, Nikotinerzeugnissen und alkoholischen Getränken präzisiert, um den Verkauf an Stellvertreter eindeutig zu verbieten. Ein Verbot des Stellvertreterkaufs bedeutet, dass erwachsene Personen die Produkte nicht im Namen anderer, die unter Altersgrenzen liegen, kaufen und dafür eine Vergütung erhalten dürfen.
Es sei darauf hingewiesen, dass es derzeit Altersgrenzen für den Verkauf von Tabak, Nikotinerzeugnissen und alkoholischen Getränken gibt.
5) Regelung des Verkaufs alkoholischer Getränke
Mit dem Gesetzentwurf werden die Vorschriften für den Verkauf von Alkohol an 16- bis 17-Jährige dahingehend geändert, dass alkoholische Erzeugnisse mit einem Alkoholgehalt von mehr als sechs Volumenprozent ab sofort nicht an 16- bis 17-Jährige verkauft werden dürfen.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Anforderungen an den Standort alkoholischer Getränke in Einzelhandelsgeschäften, sodass sich die Erzeugnisse nicht an Kinder und Jugendliche richten.
Darüber hinaus verbietet der Gesetzentwurf den Verkauf alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren zwischen 22 und 8 Uhr im Einzelhandel in Nachtlebenszonen. Nachtlebenszonen werden von der dänischen Polizei ausgewiesen und können eingerichtet werden, wenn es in dem betreffenden Gebiet eine dichte Konzentration von Nachtclubs, Bars, Cafés oder Ähnliches gibt und es als angemessen erachtet wird, Straftaten während der Abend- und Nachtstunden aufzudecken.
6) Regulierung von Tabakersatzstoffen
Der Gesetzentwurf sieht eine verstärkte Regulierung von Tabakersatzstoffen wie Nikotinbeuteln vor. Das Inverkehrbringen von Tabakersatzstoffen mit einem Aroma oder Aromen, die zur Verwendung in aromatisierten Tabakersatzstoffen bestimmt sind, mit Ausnahme von Tabak oder Mentholgeschmack, wird verboten. Die Bestimmung spiegelt eine ähnliche Regelung für Aromen in elektronischen Zigaretten wider. Darüber hinaus regelt der Legislativvorschlag Zusatzstoffe in Tabakersatzstoffen, wobei die Anforderungen denen entsprechen, die heute für Tabakerzeugnisse gelten.
Darüber hinaus ist der Minister für Inneres und Gesundheit ermächtigt, die Grenzwerte für den Höchstgehalt an Nikotin in Tabakersatzstoffen festzulegen.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Anforderungen so weit wie möglich auf dem bestehenden Markt beruhen werden. Die genauen Anforderungen werden in Verordnungen festgelegt.
7) Normung usw.
Mit dem Legislativvorschlag werden Normungs- und Produktanforderungen für eine Reihe von Tabak- und Nikotinerzeugnissen eingeführt. Es werden Anforderungen eingeführt, um die Verpackung von Tabakersatzstoffen und die Verpackung von technischen Geräten, die mit erhitzten Tabakerzeugnissen verwendet werden, zu standardisieren.
Darüber hinaus wird die dänische Gesundheitsbehörde ermächtigt, detailliertere Vorschriften über Inhaltsstoffe/Zahlen in Bezug auf Packungen von Kautabak und Tabakersatzstoffen festzulegen. Außerdem ist die dänische Gesundheitsbehörde befugt, detaillierte Vorschriften über die Anforderungen an die Aufmachung von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen sowie die Anforderungen an die Aufmachung von Tabakersatzstoffen festzulegen, die zunächst für das Aussehen des Nikotinbeutels selbst gelten.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Anforderungen so weit wie möglich auf dem bestehenden Markt und den Anforderungen an die Standardisierung von Verpackungen aufbauen werden. Die genauen Anforderungen werden in Verordnungen festgelegt.
8) Höhere Geldbußen und die Möglichkeit, das Recht auf Verkauf von Tabakerzeugnissen und Nikotinerzeugnissen zu entziehen
Der Gesetzentwurf sieht eine Anhebung der Geldbußen für den illegalen Verkauf von Tabak, Nikotin und Alkohol vor. Ausgangspunkt für die Geldbußen sind 50 000 DKK.
Darüber hinaus werden mit dem Gesetzentwurf die Vorschriften dahingehend erweitert, wann das Recht auf den Verkauf von Tabakerzeugnissen und Nikotinerzeugnissen aufgehoben werden kann. Derzeit kann das Recht zum Verkauf von Tabakerzeugnissen und Nikotinerzeugnissen nur dann entzogen werden, wenn sie an Minderjährige verkauft werden. Zukünftig wird der Gesetzentwurf den Entzug beim Verkauf illegaler Tabak- und Nikotinerzeugnisse ermöglichen. Der Entzug des Verkaufsrechts erfolgt im Falle eines dritten Verstoßes und gilt zunächst für ein Jahr.
9) Zunahme rauch- und dampffreier Umgebungen
Mit dem Gesetzentwurf werden die Vorschriften über das Rauchen und die Verwendung elektronischer Zigaretten harmonisiert, sodass die Anforderungen an das Rauchen und die Verwendung elektronischer Zigaretten als gleichwertig behandelt werden. Im Gesetzentwurf wird ferner klargestellt, dass die Verwendung erhitzter Tabakerzeugnisse unter die Anforderungen an das Rauchen fällt.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass Stadien im Freien Zonen einrichten müssen, in denen das Rauchen oder der Gebrauch von erhitzten Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten verboten ist. Darüber hinaus bietet der Gesetzentwurf eine Rechtsgrundlage für Gemeinden, die Anforderungen an Spielstätten im Freien zulassen, in denen das Rauchen oder der Gebrauch erhitzter Tabakerzeugnisse und elektronischer Zigaretten verboten ist.
9. Der Gesetzesentwurf ist eine Umsetzung des Abkommens vom 14. November 2023 über einen Präventionsplan für die Verwendung von Tabak, Nikotin und Alkohol durch Kinder und Jugendliche, das zwischen der Regierung (Sozialdemokratische Partei, Liberale Partei Dänemarks und Moderaten), der Sozialistischen Volkspartei, den dänischen Demokraten, der Konservativen Volkspartei und der Alternative geschlossen wurde.
Das Abkommen umfasst 30 Initiativen, die gemeinsam dazu beitragen sollen, den Tabak-, Nikotin- und Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen zu verringern und inklusivere Gemeinschaften zu unterstützen.
Mit diesem Gesetz werden die letzten Teile des Präventionsabkommens umgesetzt, das mit insgesamt drei Vorschriftsentwürfen umgesetzt wird. Die mit diesem Gesetzesentwurf umgesetzten Initiativen zielen darauf ab, den Tabak-, Nikotin- und Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen zu begrenzen.
Es wird auch auf den vorgeschlagenen Gesetzesentwurf verwiesen, in dem das Verhältnis zum EU-Recht beschrieben wird.
10. Verweise im Grundlagentext: Es sind keine Grundlagentexte verfügbar
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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