Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 3225
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0656/BG
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20243225.DE
1. MSG 001 IND 2024 0656 BG DE 04-12-2024 BG NOTIF
2. Bulgaria
3A. Министерство на икономиката и индустрията,
дирекция "Европейски въпроси и законодателство на ЕС за стоки и услуги",
ул. "Славянска" № 8, 1000 София,
Tel.: +359 2 940 7336, +359 2 940 7522
3B. Министерство на финансите,
Дирекция "Данъчна политика", отдел "Процесуално законодателство"
ул. "Г. С. Раковски" № 102, 1000 София,
Tel.: +359 2 9859 2881,
m.turlakov@minfin.bg
4. 2024/0656/BG - H10 - Glücksspiele
5. Änderung der Verordnung über die Bedingungen und das Verfahren für die Registrierung und Identifizierung von Teilnehmern, die Speicherung von Daten über organisierte Online-Wetten im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien und die Übermittlung von Informationen über Glücksspiele an den Server einer Regulierungsbehörde
6. Übermittlung von Glücksspielinformationen durch die Betreiber an die Regulierungsbehörde zur Einhaltung der Rechtsvorschriften
7.
8. Angesichts des gestiegenen Datenvolumens, das von Glücksspielbetreibern über XML-Berichte übermittelt wird, wurde ein zunehmendes Risiko technischer Störungen beim Datenverkehr mit großen Datenpaketen festgestellt. In diesem Zusammenhang wurde in den Anhängen 3, 4, 5 und 7 ein neues Feld mit der Bezeichnung „Laufende Nummer des eingereichten Teils der Datei“ eingefügt.
Andererseits besteht ein anerkannter Bedarf an einer Vereinheitlichung der Datenübermittlung durch Glücksspielbetreiber, die in anderen Rechtsordnungen tätig sind, und solche, die ihren Sitz vollständig in Bulgarien haben, insbesondere was die registrierte Uhrzeit der Datenübermittlung betrifft. Derzeit gibt es eine Diskrepanz bei den Zeiteinstellungen der XML-Berichte, die von Glücksspielbetreibern an einen NRA-Server übermittelt werden, was die Gefahr einer falschen Interpretation der Informationen birgt. In diesem Zusammenhang wurde in die Anhänge 1, 2, 3, 3A, 4, 5, 6, 7, 7A und 8 ein Feld mit der Bezeichnung „Zeitzone EET/EEST“ eingefügt.
Um die von Glücksspielbetreibern an den NRA-Server übermittelten Informationen zu aktualisieren, wurde ein Klärungsbedarf hinsichtlich des Status abgeschlossener Ereignisse festgestellt, die später aufgrund einer Änderung, die während oder nach Abschluss eines Ereignisses eingetreten ist, annulliert wurden. Zu diesem Zweck wurden die Artikel 8 und 9 der Verordnung über übermittelte Daten zu annullierten Ereignissen um die Anhänge 3A und 7A ergänzt, die vorsehen, dass Daten zu annullierten Ereignissen am Ende des Berichtszeitraums übermittelt werden müssen. In den Anhängen wurde das Feld „Betriebsstatus“ hinzugefügt, das eine vollständige Liste der zurückgegebenen Betriebsstatus gemäß dem auf der NRA-Website veröffentlichten XSD-Datenaustauschschema enthält, wie in der Verordnung vorgeschrieben.
Es wurde hinzugefügt, dass die Daten zu laufenden Ereignissen nach Eingang der Anfrage im CCS des Glücksspielbetreibers an den NRA-Server übermittelt werden müssen. Die letztgenannten Daten müssen vor Abschluss des Ereignisses auf den NRA-Server hochgeladen werden, da es derzeit zu einer Verzögerung bei der Datenübermittlung kommt, was nicht den Zielen dieser Funktion entspricht.
Eine Ergänzung ist vorgesehen, um Glücksspielbetreibern im Rahmen von Kontrollverfahren einen nahtlosen Zugang zum lokalen Kontrollserver zu gewährleisten. Für die Zwecke von Kontrollverfahren und zur Überprüfung der an den NRA-Server übermittelten Informationen wird die Durchführung von Echtzeit-Kontrollwetten durch eine NRA-Behörde oder unter deren Aufsicht auf Plattformen von Online-Glücksspielbetreibern geregelt (neuer Artikel 15a).
Eine Änderung ist vorgesehen, um eine Bestimmung der Verordnung mit einer Bestimmung der Verordnung Nr. H-4 vom 11. Februar 2021 über die registrierungspflichtigen Umstände, die Bedingungen und Verfahren für die Führung und Pflege der Register nach dem Glücksspielgesetz sowie die erbrachten elektronischen Dienste zu synchronisieren.
Es sind Änderungen vorgesehen, um die Schritte festzulegen, die bei den Verfahren für die Genehmigung von Systemen für die automatisierte Übermittlung von Glücksspielinformationen an einen NRA-Server zu befolgen sind.
Die Fälle, in denen Glücksspielbetreiber, die Daten an den NRA-Server übermitteln, einen Antrag auf Genehmigung von Systemen für die automatisierte Übermittlung von Glücksspielinformationen an einen NRA-Server stellen müssen, werden ebenfalls festgelegt.
Die Maßnahmen der Glücksspielbetreiber und der Regulierungsbehörde in Bezug auf die Überprüfung der automatisierten Datenübermittlung an den NRA-Server in Fällen, in denen eine Änderung der erteilten Lizenz im Zusammenhang mit der Erweiterung oder dem Austausch von Glücksspielsoftware gemäß Artikel 38 des Glücksspielgesetzes vorgenommen wird, werden ebenfalls geregelt.
9. Während der dreijährigen Geltungsdauer der Verordnung hat sich der Markt für Glücksspiele, insbesondere im Bereich des Online-Glücksspiels, dynamisch weiterentwickelt. Infolgedessen ist das Datenvolumen, das Betreiber von Online-Glücksspielen der Regulierungsbehörde gemäß der Verordnung übermitteln, erheblich gestiegen. Dies birgt das Risiko technischer Störungen beim Datenverkehr mit großen Datenpaketen. Mit der praktischen Umsetzung der Verordnung ergab sich die Notwendigkeit, die technischen Anforderungen an Glücksspielbetreiber anzupassen, wie z. B. die Vereinheitlichung bei der Übermittlung von Daten durch Glücksspielbetreiber, die in anderen Rechtsordnungen tätig sind, und solche, die sich vollständig in Bulgarien befinden, in Bezug auf die Uhrzeit, die Klarstellung in Bezug auf den Status abgeschlossener Ereignisse, die infolge einer Änderung, die während oder nach Abschluss eines Ereignisses eingetreten ist, später annulliert werden, und die Festlegung der Schritte, die bei den Verfahren für die Genehmigung von Systemen für die automatisierte Übermittlung von Glücksspielinformationen an einen Server der Regulierungsbehörde zu befolgen sind.
Die Besonderheit des Online-Glücksspiels, das keinen Anforderungen an die Verfügbarkeit von Räumlichkeiten und Personal für die Annahme von Wetten unterliegt und dessen Systeme und Server sich in vielen Fällen außerhalb des Hoheitsgebiets des Landes befinden, führt auch dazu, dass wirksame Kontrollmethoden der NRA erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen des Glücksspielgesetzes und seiner Durchführungsverordnungen, einschließlich der Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung, sicherzustellen. In diesem Zusammenhang schlägt der Entwurf vor, dass bei Scheckwetten im Online-Glücksspiel der Betreiber, nachdem er bekannt gegeben hat, dass eine Scheckwette abgeschlossen wurde, der NRA den eingesetzten Betrag zurückerstatten sollte, und dass ein etwaiger Gewinn nicht ausgezahlt wird.
10. Verweise auf die Grundlagentexte: Die Grundlagentexte wurden im Rahmen einiger früheren Notifizierungen übermittelt:
2020/0796/BG
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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