Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 2798
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0541/SE
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20262798.DE
1. MSG 001 IND 2026 0541 SE DE 06-10-2026 SE NOTIF
2. Sweden
3A. Kommerskollegium
3B. Livsmedelsverket
4. 2026/0541/SE - C50A - Lebensmittel
5. Verordnung zur Änderung der Verordnung (SLVFS 2005:9) der schwedischen Lebensmittelbehörde über die Verwendung des Schlüsselloch-Symbols
6. Lebensmittel.
7.
Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel: Artikel 23.
-
8. Das Schlüsselloch-Symbol soll es den Verbrauchern erleichtern, in den verschiedenen Lebensmittelgruppen gesündere Alternativen auszuwählen. Durch die Wahl von Produkten, die mit dem Schlüsselloch-Symbol gekennzeichnet sind, nehmen Verbraucher automatisch mehr Ballaststoffe und Vollkornprodukte, weniger Salz und Zucker sowie gesündere Fette zu sich. Die wissenschaftliche Grundlage für die „Schlüsselloch“-Kriterien bilden die Nordischen Ernährungsempfehlungen (NNR, aus dem Schwedischen). Die NNR wurden im Jahr 2023 aktualisiert, weshalb die Verordnung nun geändert werden muss.
Die Verwendung des Schlüsselloch-Symbols ist freiwillig. Neben Schweden wird das Schlüsselloch-Symbol auch in Dänemark, Island, Norwegen, auf den Färöern und in Litauen verwendet. Außerdem besteht ein Abkommen mit Nordmazedonien, das diesem Land die Nutzung des Schlüsselloch-Symbols gestattet. Es gibt ein nordisches Abkommen zwischen Schweden, Dänemark, Norwegen und Island. Dänemark, Norwegen und Island haben in ihren nationalen Rechtsvorschriften ähnliche Regelungen wie LIVSFS 2005:9. Die anderen Länder, die mit der schwedischen Lebensmittelbehörde Abkommen über die Verwendung des Schlüsselloch-Symbols getroffen haben, müssen gemäß diesen Vereinbarungen die Bestimmungen von LIVSFS 2005:9 einhalten. In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen ist die Agentur zu dem Schluss gelangt, dass es nicht erforderlich ist, eine Klausel über die gegenseitige Anerkennung aufzunehmen.
9. Die Verordnung regelt die Verwendung des Schlüsselloch-Symbols, das als Kennzeichnung für nährwertbezogene Angaben dient. Die schwedische Lebensmittelbehörde schlägt Änderungen an der Verordnung (SLVFS 2005:9) der schwedischen Lebensmittelbehörde zur Verwendung des Schlüsselloch-Symbols vor. Der Vorschlag betrifft in erster Linie ernährungsphysiologische Änderungen, um sicherzustellen, dass die Kriterien für das Schlüsselloch-Symbol mit den Nordischen Ernährungsempfehlungen (NNR) im Einklang stehen. Der Vorschlag wurde in Zusammenarbeit mit Dänemark, Norwegen und Island ausgearbeitet, deren nationale Rechtsvorschriften Bestimmungen enthalten, die denen der LIVSFS 2005:9 entsprechen. Ein inhaltlich ähnlicher Änderungsvorschlag, mit Ausnahme der sprachlichen Anpassungen, wird auch in Dänemark, Island und Norwegen verbreitet.
Es wird eine längere Übergangsfrist vorgeschlagen, um den Herstellern Zeit zu geben, ihre Produktion und Kennzeichnung an die überarbeiteten Kriterien anzupassen. Bei dieser Überarbeitung lag der Schwerpunkt vor allem auf der Senkung des Salzgehalts in verschiedenen Lebensmittelgruppen (damit die Gesamtsalzaufnahme der Bevölkerung gesenkt werden kann und somit ein Beitrag zur Umsetzung der nordischen Ernährungsempfehlungen geleistet wird), der Anhebung der Anforderungen an Vollkorn und Ballaststoffe bei Brot (durch einen höheren Gehalt an Ballaststoffen und Vollkorn können mehr Produkte dazu beitragen, die Aufnahme der Bevölkerung zu steigern) sowie der Einbeziehung von Samen (mit Ausnahme von Sonnenblumenkernen und Leinsamen). Die NNR 2023 empfiehlt, Samen als Teil einer abwechslungsreichen und ballaststoffreichen Ernährung zu verzehren, da sie Ballaststoffe, Eiweiß, Vitamine und wertvolle Fettsäuren liefern. Schließlich werden die Kriterien für pflanzliche oder teilweise pflanzliche Erzeugnisse so angepasst, dass sie mit den Kriterien für Fleisch oder bestimmte Fleischerzeugnisse mit demselben Verwendungszweck in Einklang gebracht werden.
Darüber hinaus wird eine Änderung des zulässigen Fettgehalts in der Lebensmittelgruppe 6 vorgeschlagen, sodass die Anforderungen nur noch für den Gehalt an gesättigten Fettsäuren gelten. Außerdem wird vorgeschlagen, dass Samen und Nüsse nicht in die Berechnung der Vollkornmenge einbezogen werden sollen. Schließlich wird vorgeschlagen, das Kriterium bezüglich des zugesetzten Zuckers für Hackfleisch in der Lebensmittelgruppe 24b sowie die Anforderung bezüglich gesättigter Fettsäuren in der Lebensmittelgruppe 3 zu streichen.
Darüber hinaus schlägt die schwedische Lebensmittelbehörde auch einige geringfügige sprachliche Änderungen vor.
9a. Die Maßnahme wird mit dem Ziel ergriffen, die öffentliche Gesundheit zu fördern, indem es den Verbrauchern erleichtert wird, sich innerhalb verschiedener Lebensmittelgruppen für gesündere Alternativen zu entscheiden. Durch die Wahl von Produkten mit dem Schlüsselloch können Verbraucher unter anderem ihre Ballaststoff- und Vollkornzufuhr erhöhen, ihren Salz- und Zuckerkonsum senken und Fette mit einem gesünderen Fettsäureprofil zu sich nehmen.
Die wissenschaftliche Grundlage für die „Schlüsselloch“-Kriterien bilden die nordischen Ernährungsempfehlungen (NNR), die 2023 aktualisiert wurden. Die schwedischen nationalen Ernährungsleitlinien wurden ebenfalls auf der Grundlage der NNR 2023 aktualisiert. Damit das Schlüsselloch-Symbol auch weiterhin Leitlinien im Einklang mit dem aktuellen Stand der Wissenschaft bereitstellen kann, müssen die Kriterien in der Verordnung angepasst werden.
Die Kriterien bieten Lebensmittelherstellern zudem eine Orientierungshilfe bei der Entwicklung gesünderer Produkte, indem sie die ernährungsbezogenen Kriterien dafür klarstellen, welche Produkte innerhalb der verschiedenen Lebensmittelgruppen mit dem Schlüsselloch-Symbol gekennzeichnet und vermarktet werden dürfen.
Werden die Kriterien nicht aktualisiert, besteht die Gefahr, dass die Kennzeichnung im Laufe der Zeit auf veralteten wissenschaftlichen Nachweisen beruhen und Verbraucher sowie Lebensmittelunternehmen im Einklang mit den aktuellen Ernährungsempfehlungen nicht mehr in vollem Umfang unterstützen wird. Die vorgeschlagenen Änderungen stellen somit sicher, dass das Schlüsselloch-Symbol weiterhin konsequent und systematisch zur Förderung gesünderer Ernährungsgewohnheiten beitragen kann.
9b. Das Schlüsselloch-Symbol ist ein seit langem etabliertes, freiwilliges Kennzeichnungssystem. Die Kennzeichnung ist nicht auf schwedische Produkte beschränkt, sondern kann auch für eingeführte Produkte verwendet werden, sofern die Kriterien erfüllt sind. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Kennzeichnung negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt oder den grenzüberschreitenden Handel hatte. Auch im Rahmen des Konsultationsprozesses sind keine Stellungnahmen eingegangen, die darauf hindeuten, dass eine solche Auswirkung besteht. Es ist daher nicht zu erwarten, dass die vorgeschlagenen Änderungen negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben werden.
Damit das Schlüsselloch-Symbol die Verbraucher auch weiterhin anleiten und zur Entwicklung eines gesünderen Produktangebots beitragen kann, müssen die Kriterien auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. Werden die Kriterien nicht aktualisiert, besteht die Gefahr, dass sich die Verbraucher an veraltete Kriterien orientieren und dass die Aussagekraft der Kennzeichnung – und das Vertrauen in sie – abnimmt.
Die schwedische Lebensmittelbehörde hat erwogen, die derzeitigen Kriterien beizubehalten. Dies würde jedoch bedeuten, dass die Kriterien nicht an die NNR 2023 und die aktualisierten nationalen Ernährungsrichtlinien angepasst werden. Auch Informationen oder Hinweise zu den neuen Ernährungsempfehlungen allein werden als nicht ausreichend angesehen, da letztlich die Kriterien in der Verordnung darüber entscheiden, welche Produkte mit dem Schlüsselloch-Symbol gekennzeichnet und beworben werden dürfen.
Die schwedische Lebensmittelbehörde ist daher der Ansicht, dass eine Aktualisierung der Kriterien in der Verordnung erforderlich ist, damit die Kennzeichnung weiterhin ihren beabsichtigten Zweck erfüllt.
9c. Die vorgeschlagenen Änderungen werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben. Das Schlüsselloch-Symbol ist ein freiwilliges Gütesiegel, und die Kriterien gelten unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat die Produkte hergestellt wurden.
Für Unternehmen, die das Kennzeichen verwenden, können die geänderten Kriterien bedeuten, dass bestimmte Produkte angepasst werden müssen, um die Kriterien weiterhin zu erfüllen, oder dass das Kennzeichen für bestimmte Produkte nicht mehr verwendet werden kann. Die Übergangsfrist wurde nach Rücksprache mit den betroffenen Lebensmittelunternehmern verlängert, um ausreichend Zeit für Anpassungen zu gewähren. Die sich daraus ergebende Notwendigkeit von Anpassungen muss gegen das öffentliche Interesse abgewogen werden, dem die Maßnahme dienen soll, nämlich die Förderung der öffentlichen Gesundheit, indem die Verbraucher zu gesünderen Alternativen angeleitet werden und ein Beitrag zur Entwicklung eines gesünderen Produktsortiments geleistet wird.
Werden die Kriterien nicht aktualisiert, besteht die Gefahr, dass das Schlüsselloch-Symbol nicht mehr den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht und somit als Orientierungshilfe für Verbraucher und Lebensmittelunternehmen an Aussagekraft verliert.
Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Kennzeichnung freiwillig ist und unabhängig vom Ursprung der Produkte erfolgt, ist die schwedische Lebensmittelbehörde der Auffassung, dass die möglichen Beschränkungen, die sich aus den Änderungen ergeben, in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten Ziel im Bereich der öffentlichen Gesundheit stehen.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Grundlagentexte wurden im Rahmen einer früheren Notifizierung übermittelt:
2020/0396/S
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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