Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2019) 01900
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2019/0340/PL
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 201901900.DE)
1. MSG 002 IND 2019 0340 PL DE 15-07-2019 PL NOTIF
2. PL
3A. Ministerstwo Przedsiębiorczości i Technologii,
Departament Obrotu Towarami Wrażliwymi i Bezpieczeństwa Technicznego,
Plac Trzech Krzyży 3/5, 00-507 Warszawa,
tel.: (+48) 22 262 93 94, e-mail: notyfikacjaPL@mpit.gov.pl
3B. Ministerstwo Rolnictwa i Rozwoju Wsi, Departament Rynków Rolnych
Wspólna 30, 00-930 Warszawa
tel. +48 22 623 18 45, fax: +48 22 623 24 54, e-mail: sekretariat.rr@minrol.gov.pl
4. 2019/0340/PL - C00A
5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Organisation bestimmter Agrarmärkte und des Gesetzes
zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Vertragsvorteilen beim Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln.
6. landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel
7. -
8. In dem Entwurf werden Bestimmungen betreffend die Pflicht zum Abschluss schriftlicher Verträge für die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dahingehend präzisiert, dass die Vertragspflicht auf Zwischenhändler ausgedehnt wird.
Mit dem Entwurf werden die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. EU L 347 vom 20.12.2013, S. 671 in der jeweils geltenden Fassung) umgesetzt. In den Entwurf wurden Kartoffeln, Raps und Rübsen als weitere landwirtschaftliche Erzeugnisse aufgenommen, die unter die Vertragspflicht fallen. Die gesetzliche Befugnis des für Agrarmärkte zuständigen Ministers wurde erweitert. Der Minister wird per Verordnung die landwirtschaftlichen Erzeugnisse festlegen können, für die eine Mindestvertragslaufzeit bzw. ein Mindestzeitraum ab Vertragsabschluss bis zur Lieferung bzw. ein Termin für den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen festgelegt wird. Der Anwendungsbereich von Geldstrafen wurde ausgeweitet.
Des Weiteren wurde der Umfang der missbräuchlichen Nutzung von Vertragsvorteilen beim Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen um die Vorgehensweise erweitert, bei der ein Käufer ein landwirtschaftliches Erzeugnis, für das ein Referenzpreis festgelegt wurde, direkt beim Erzeuger unter diesem Preis erwirbt.
Es wird vorgeschlagen, dass der für Agrarmärkte zuständige Minister den Referenzpreis für ein bestimmtes Erzeugnis oder eine Unterkategorie des Erzeugnisses anhand einer definierten Formel festlegen soll. Der Umfang der Ausprägungen der missbräuchlichen Nutzung von Vertragsvorteilen wurde auf den Kauf von in Polen hergestellten landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Lebensmitteln oder Unterkategorien davon in Bezug auf nicht verarbeitete Erzeugnisse unter dem Referenzpreis - sofern dieser festgelegt wurde - ausgedehnt. Die technischen Vorschriften in Artikel 2 Nummer 5 unterliegen der Notifizierung.
9. Landwirtschaftliche Erzeuger sind das schwächste Glied in dieser Kette und fallen vielfach den unlauteren Geschäftspraktiken von Wirtschaftsteilnehmern zum Opfer, die eine stärkere Verhandlungsposition haben und über mehr Wirtschaftspotenzial verfügen. Mit dem Gesetz sollen die Position der landwirtschaftlichen Erzeuger in der Lebensmittelkette gestärkt und die geltenden Bestimmungen präzisiert werden. Die vorgeschlagenen Lösungen ermöglichen es, die Stellung von Landwirten auf dem Markt zu stärken, indem ein Referenzpreis festgelegt wird, der die Herstellungskosten des Erzeugnisses deckt. Die vorgeschlagenen Bestimmungen werden zur Stabilisierung der Agrarmärkte, einschließlich des Marktes für Obst, beitragen und die Planung der landwirtschaftlichen Erzeugung mit einer längeren Vorlaufzeit erleichtern.
10. Verweis auf Grundlagentexte: 1) Gesetz vom 11. März 2004 über die Organisation bestimmter Agrarmärkte (Gesetzblatt von 2018 Pos. 945);
2) Gesetz vom 15. Dezember 2016 zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Vertragsvorteilen beim Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln (Gesetzblatt von 2019 Pos. 517)
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16. TBT-Aspekte
NEIN - Der Entwurf hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekte
Nein – Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme
**********
Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
Fax: +32 229 98043
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu