Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2016) 03765
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2016/0648/EE
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 201603765.DE)
1. MSG 002 IND 2016 0648 EE DE 13-12-2016 EE NOTIF
2. EE
3A. Majandus- ja Kommunikatsiooniministeerium, siseturuosakond, siseturu toimimise talitus.
Harju 11, 15072 Tallinn.
el.teavitamine@mkm.ee
tel: 00 372 6256 405 – faks: 00 372 6313 029
3B. Sotsiaalministeerium, rahvatervise osakond.
Gonsiori 29, 15027 Tallinn
kart.sober@sm.ee
tel: 00 372 6269152; faks: 00 372 6992209
4. 2016/0648/EE - X00M
5. Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Tabakgesetzes
6. Tabakerzeugnisse.
7. -
8. Der Entwurf sieht die Erweiterung des Geltungsbereichs des Gesetzes vor, wobei ähnlich wie für Tabakerzeugnisse Ausnahmen für mit Tabakerzeugnissen zusammenhängende Erzeugnisse oder deren Verpackung festgelegt werden, die Reisende im Begleitgepäck mit sich führen oder die aus dem Ausland zur nichtgewerblichen Verwendung an eine natürliche Person geschickt werden. Das Tabakgesetz wird durch den Entwurf um Anforderungen an die Zusammensetzung und Reinheit der nikotinfreien Flüssigkeit elektronischer Zigaretten ergänzt; ferner werden für E-Zigaretten Aromastoffe verboten, die vom Tabakaroma abweichen. Der Entwurf sieht ein Verbot des nationalen Fernverkaufs von Tabakerzeugnissen und der mit ihnen zusammenhängenden Erzeugnisse vor. Die Bestimmungen des geltenden Tabakgesetzes über Erzeugnisse, die mit Tabakerzeugnissen zusammenhängen, sowie das Verbot, Erzeugnisse, die mit Tabakerzeugnissen zusammenhängen, mit anderen Erzeugnissen in derselben Verkaufsverpackung zu verkaufen, werden erweitert. Ferner wird ein Verbot der Ausstellung von Tabakerzeugnissen und den mit ihnen zusammenhängenden Erzeugnissen sowie der Präsentation der Handelsmarken dieser Erzeugnisse in den Verkaufsstellen des Einzelhandels erlassen. Ausnahmen werden spezialisierten Einzelhandelsgeschäften, den auf internationalen Routen fahrenden Schiffen sowie den Geschäften im abgeschlossenen Bereich des Flughafens und Hafens erteilt. Beim Erwerb von Tabakerzeugnissen oder mit ihnen zusammenhängenden Erzeugnissen wird die Aufforderung des Verkäufers an den Käufer zur Vorlage eines Ausweises obligatorisch, außer wenn es sich offensichtlich um eine volljährige oder dem Verkäufer bekannte Person handelt. Der Entwurf berechtigt das Finanz- und Zollamt zur Ermittlung des Verkaufs von illegalem Tabak zu Kontrollkäufen. Analog wird auch Polizeibeamten das Recht erteilt, den Verkauf von Tabakerzeugnissen oder den mit ihnen zusammenhängenden Erzeugnissen an Minderjährige aufzudecken, gemeinsam mit dem Recht, gegebenenfalls mindestens 16-jährige Personen bei der Tätigung von Kontrollkäufen zu begleiten. Der Entwurf sieht die Erweiterung der Verbote und Beschränkungen, die derzeit nur für das Rauchen gelten, auf die Nutzung der elektronischen Zigarette vor. Durch den Entwurf wird die Pflicht, Angaben zur Wirtschaftstätigkeit bereitzustellen, auch Unternehmern auferlegt, die mit Tabakerzeugnissen zusammenhängende Erzeugnisse verkaufen. Der Entwurf sieht ferner eine Erweiterung der Bestimmungen über die Haftung aufgrund der Ausweitung der an Tabakerzeugnisse gestellten Anforderungen auch auf elektronische Zigaretten und sonstige mit Tabakerzeugnissen zusammenhängende Erzeugnisse vor. Ferner werden in den Entwurf einige rechtstechnische Verweise auf die in Kraft getretenen Durchführungsrechtsakte der Richtlinie 2014/40/EU aufgenommen und werden im Interesse der Rechtsklarheit die Termine für den Austausch der kombinierten gesundheitsbezogene Warnhinweise genannt, nämlich der 20. Mai 2017 und der 1. Januar 2018.
9. Die Hauptziele des Entwurfs sind der Gesundheitsschutz von Personen, insbesondere von Minderjährigen, darunter die Vorbeugung des Einstiegs in den Konsums von Tabak und alternativen Erzeugnissen, die Senkung der Attraktivität dieser Produkte, die Senkung des passiven Rauchens oder des passiven E-Zigarettenkonsums sowie die Senkung der Verfügbarkeit von Tabakerzeugnissen und deren Alternativerzeugnissen für Minderjährige. Ein weiteres Ziel des Entwurfs ist die Senkung und Vermeidung der Abhängigkeit von Tabakerzeugnissen und deren Alternativerzeugnissen sowie der Gesundheitsschädigungen und -risiken in der estnischen Gesellschaft.
Estland hat den Wandel zur Gleichsetzung von Tabakerzeugnissen und deren Alternativerzeugnissen (z. B. elektronische Zigaretten) wegen des vergleichbaren Zwecks, zu dem diese Erzeugnisse verwendet werden, vollzogen. Daher ist im Entwurf der Verbot der Verwendung von Geschmack- und Duftstoffen in elektronischen Zigaretten mit oder ohne Nikotin ab dem 1. Januar 2019 vorgesehen. Abweichend hiervon ist in E-Flüssigkeiten die Verwendung von Tabakduft und -geschmack erlaubt. Unseres Erachtens sind aromatisierte E-Flüssigkeiten aufgrund ihrer Attraktivität hauptsächlich auf den Konsumeinstieg von Kindern und Jugendlichen gerichtet, sie bieten keine Unterstützung bei der Raucherentwöhnung, sondern fördern eher den parallelen Konsum beider Produkte und bergen insbesondere für Kleinkinder eine Vergiftungsgefahr in sich. Aufgrund von Angaben des Gesundheitsamtes, das die zuständige Behörde für die Berichterstattung über Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten ist, gab es gemäß einer Mitteilung laut Stand vom 6.12.2016 auf dem estnischen Markt 7335 unterschiedliche E-Flüssigkeiten. Während 2012 10 % der erwachsenen Bewohner Estlands E-Zigaretten konsumiert hat, ist diese Zahl 2014 auf 15 % gewachsen. Unter den Schülern haben 2014 bereits 35,7 % der Jungen und 25,4 % der Mädchen E-Zigaretten probiert. Unseres Erachtens ist der Verbot der Aromen erforderlich, um den Einstieg in den Konsum dieses Produkts unter Minderjährigen zu senken und den allgemeinen Konsum der Bevölkerung zu senken. Zur Verringerung der Attraktivität von Tabakerzeugnissen und der mit ihnen zusammenhängenden Erzeugnisse enthält der Entwurf ein Verbot ihrer Ausstellung und der Präsentation ihrer Handelsmarken sowie ergänzende Begrenzungen ihrer Absatzförderung. Ferner werden die Anforderungen von Richtlinie 2014/40/EU an die Zusammensetzung und Reinheit der nikotinhaltigen E-Zigaretten auch auf nikotinfreie E-Flüssigkeiten erweitert. Zusätzlich zum internationalen wird auch der nationale Fernverkauf von Tabakerzeugnissen und der mit ihnen zusammenhängenden Erzeugnisse verboten, sodass das Risiko der Verfügbarkeit dieser Erzeugnisse für Minderjährige gesenkt wird.
10. Verweise auf einschlägige Rechtsvorschriften: Richtlinie 2014/40/EU
Tabakgesetz
Die Texte der erwähnten Rechtsvorschriften sind im Rahmen der genannten Notifizierungen aufgeführt: 2014/253/EE
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. Die Einschränkung der Verbreitung, Attraktivität und Verfügbarkeit des Konsums von Tabakerzeugnissen und mit ihnen zusammenhängender Erzeugnissen verringert frühzeitige Todesfälle und chronische Erkrankungen, die durch den Konsum von Tabak oder alternativer Produkte bedingt werden, und senkt die direkten und indirekten Ausgaben im Gesundheitswesen, zudem verbessert sie die Lebensqualität der Menschen und erhöht dadurch auch die Wirtschaftsleistung des Staates.
16. TBT-Aspekt
Ja
SPS-Aspekt
Nein - Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme
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