Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 1176
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0223/FR
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20251176.DE
1. MSG 001 IND 2025 0223 FR DE 30-04-2025 FR NOTIF
2. France
3A. Ministères économiques et financiers
Direction générale des entreprises
SCIDE/SQUALPI/PNRP
Bât. Sieyès -Teledoc 143
61, Bd Vincent Auriol
75703 PARIS Cedex 13
d9834.france@finances.gouv.fr
3B. Pole d'expertise de la régulation numérique (PEReN)
Teledoc 767
120 rue de Bercy
75572 PARIS Cedex 12
4. 2025/0223/FR - SERV - Dienste der Informationsgesellschaft
5. Entwurf eines Dekrets zur Änderung des Dekrets Nr. 2022-603 vom 21. April 2022 zur Festlegung der Liste unabhängiger Verwaltungs- und staatlicher Behörden, die die Unterstützung des Fachzentrums für die digitale Regulierung und die von diesem Dienst im Rahmen seiner Versuchstätigkeiten angewandten Datenerhebungsmethoden nutzen können;
6. Methoden der Datenerhebung, die von dieser Dienststelle im Rahmen ihrer Versuchstätigkeiten umgesetzt wurden
7.
8. Das Fachzentrum für die Regulierung digitaler Plattformen (Pôle d'Expertise de la Régulation Numérique – PEReN) ist ein Dienst mit nationaler Zuständigkeit, der durch das Dekret Nr. 2020-1102 vom 31. August 2020 geschaffen und unter die gemeinsame Zuständigkeit der französischen Minister für Wirtschaft, Kultur und digitale Technologie gestellt wurde. PEReN stellt den staatlichen Diensten modernes technisches Fachwissen zur Verfügung, um sie bei der Gestaltung, Umsetzung und Bewertung der Regulierung digitaler Akteure zu unterstützen. Es hat selbst keine eigene Regulierungsfunktion und folglich auch keine Zwangs-, Aufsichts- oder Sanktionsbefugnisse.
Artikel 36 des Gesetzes Nr. 2021-1382 vom 25. Oktober 2021 über die Regelung und den Schutz des Zugangs zu kulturellen Werken im digitalen Zeitalter sieht vor, dass PEReN von sich aus öffentliche Forschungstätigkeiten im Sinne des Artikels L112-1 des Forschungsgesetzbuches durchführt. Die Bestimmungen von Artikel 36 erlauben es PEReN auch, Versuchstätigkeiten durchzuführen, die darauf abzielen, technische Instrumente zu nutzen, zu konzipieren oder zu bewerten, mit denen Überlegungen zur Regulierung digitaler Dienste, die in den Zuständigkeitsbereich des Unternehmens fallen, angestellt werden sollen. Im Rahmen dieser Versuchstätigkeiten ist PEReN unter bestimmten Bedingungen berechtigt, öffentlich zugängliche Daten über diese Dienste automatisiert zu erheben. Die dabei verwendeten Datenerhebungsmethoden müssen unbedingt notwendig und verhältnismäßig sein und sind im Dekret Nr. 2022-603 vom 21. April 2022 festgelegt, das Gegenstand einer Notifizierung gemäß der Richtlinie 2015/1535 (2022/0009/F) war, ohne dass die Europäische Kommission oder ein anderer Mitgliedstaat dazu Stellung genommen haben.
Durch das Gesetz Nr. 2024-449 vom 21. Mai 2024 über die Sicherung und Regulierung des digitalen Raums wurde der oben genannte Artikel 36 geändert. Zunächst erweitert das genannte Gesetz das Spektrum der digitalen Akteure und Dienste, die in den Anwendungsbereich der PEReN-Expertise fallen. Zum anderen wird festgehalten, dass Forschungstätigkeiten nach PEReN zur Erkennung, Identifizierung und zum Verständnis systemischer Risiken in der Europäischen Union im Sinne des Artikels 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste beitragen können.
Schließlich sieht es vor, dass PEReN Methoden der automatisierten Erhebung öffentlich zugänglicher Daten nicht nur im Rahmen seiner Versuchstätigkeiten, wie es bereits im Gesetz vom 25. Oktober 2021 vorgesehen ist, sondern auch im Rahmen seiner Forschungstätigkeiten unter denselben Bedingungen und mit denselben Garantien anwenden kann. Diese Daten können bei Akteuren erhoben werden, die in den oben genannten erweiterten Bereich fallen. Der Text ermächtigt PEReN, ungeachtet der von diesen Akteuren vorgesehenen allgemeinen Nutzungsbedingungen oder Lizenzen öffentlich zugängliche Daten zu erheben, und sieht vor, dass eine solche Erhebung unter Wahrung der Sicherheit der Dienste dieser Betreiber durchzuführen ist. Diese Erhebung muss auch im Einklang mit den Rechten der Empfänger dieser Dienste erfolgen. Die Daten müssen spätestens 5 Jahre nach ihrer Erhebung vernichtet werden (dieser Zeitraum beträgt im Rahmen der Versuchstätigkeiten 9 Monate) und dürfen nicht für andere Zwecke als die Forschung verwendet werden.
Das genannte Dekret vom 21. April 2022 muss geändert werden, um den im genannten Gesetz vom 21. Mai 2024 vorgesehenen Beiträgen Rechnung zu tragen; die bisher für die Datenerhebung im Rahmen der Versuchstätigkeiten des PEReN vorgesehenen Garantien (Originaldekret Nr. 2022-603 vom 21. April 2022) werden auf die Datenerhebung im Rahmen seiner Forschungstätigkeiten ausgeweitet. Das vorliegende Änderungsdekret ist im Sinne einer ordnungsgemäßen Unterrichtung der Kommission Gegenstand dieser Notifizierung.
9. Im Rahmen der Ausarbeitung des Gesetzes Nr. 2024-449 vom 21. Mai 2024 zur Sicherung und Regulierung des digitalen Raums wurde Artikel 16 des Gesetzentwurfs (nunmehr Artikel 42 des verabschiedeten Gesetzes) zur Änderung von Artikel 36 des genannten Gesetzes 2021-1382 vom 25. Oktober 2021 der Kommission notifiziert.
Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens haben die französischen Behörden den Wortlaut des Artikels 36 des zuvor genannten Gesetzes vom 25. Oktober 2021 angepasst. So wurde die Formulierung „Für diese Erhebung dürfen die in demselben Unterabsatz 1 genannten Plattformbetreiber dem in diesem Unterabsatz 1 genannten Dienst nicht widersprechen oder den Zugang zu den Programmierschnittstellen verweigern, die sie entwickelt und Dritten zugänglich gemacht haben, oder Beschränkungen für Extraktionen aus öffentlich zugänglichen Datenbanken oder Verbote, die in den allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Dienste, die die betreffenden Daten öffentlich zugänglich machen, festgelegt sind“, die darauf hindeuten könnte, dass sie den Betreibern Verpflichtungen auferlegt haben, durch die Formulierung „Dieser Dienst kann mit den in demselben Absatz 1 genannten Plattformbetreibern […] umsetzen … Diese Umsetzung erfolgt ungeachtet der allgemeinen Nutzungsbedingungen oder Lizenzen für die Dienste der betreffenden Betreiber oder ihrer Anwendungen, die die betreffenden Daten der Öffentlichkeit zugänglich machen“.
In dem zur Umsetzung dieser Bestimmungen angenommenen Entwurf eines Dekrets werden die Modalitäten der Erhebung und das Verfahren festgelegt, die PEReN bei der Einrichtung eines Systems zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen seiner Forschungstätigkeiten zu befolgen hat. Er stellt sicher, dass die zur Einhaltung der Grundsätze der Transparenz sowie der Verhältnismäßigkeit, der Minimierung und des Schutzes der erhobenen Daten erforderlichen Garantien im Rahmen von Forschungsprojekten aufrechterhalten werden.
Das Dekret erlegt den von der Datenerhebung betroffenen Betreibern keine Verpflichtung auf, dem von PEReN gemäß Artikel 3 des Dekrets vom 21. April 2022 an sie gerichteten Auskunftsersuchen nachzukommen. Dieses Ersuchen bezieht sich erstens auf ihre Bemerkungen zur Wahrung der Sicherheit ihrer Dienste, zweitens gegebenenfalls auf die Verfahren für die Nutzung der API (Anwendungsprogrammierschnittstelle), die die Datenerhebung ermöglicht, und schließlich auf etwaige Qualitäts- und Voreingenommenheitsprobleme im Zusammenhang mit den erhobenen Daten, die ihnen bekannt sein könnten. Obwohl der Text den Betreibern eine Frist von sechs Wochen für die Übermittlung ihrer Bemerkungen vorgibt, dient dies nur dazu, die Verfahren für die Übermittlung dieser Bemerkungen zu regeln, die PEReN gemäß Artikel 3, letzter Absatz zu beachten hat. Das Dekret erlegt PEReN daher nur die Verpflichtung auf, etwaige Bemerkungen des Betreibers innerhalb dieser Frist zu der von PEReN mitgeteilten Datenerhebung zu berücksichtigen, insbesondere um geeignete Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit seiner Dienste zu ergreifen.
10. Verweise auf Referenztexte: 2023/0632/FR, 2022/0009/F
Die Grundlagentexte wurden in einer früheren Notifizierung übermittelt:
2023/0632/FR
2022/0009/F
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
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