Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 1840
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0371/FR
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20251840.DE
1. MSG 001 IND 2025 0371 FR DE 10-07-2025 FR NOTIF
2. France
3A. Ministères économiques et financiers
Direction générale des entreprises
SCIDE/SQUALPI - Pôle Normalisation et réglementation des produits
Bât. Sieyès -Teledoc 143
61, Bd Vincent Auriol
75703 PARIS Cedex 13
d9834.france@finances.gouv.fr
3B. Ministère de la culture
Direction générale des médias et des industries culturelles
182, rue Saint-Honoré - 75001 Paris
Sébastien CROIX, Chef du bureau du régime juridique de l'audiovisuel
sebastien.croix@culture.gouv.fr
4. 2025/0371/FR - SERV30 - Medien
5. Dekret für Änderungen im Dekret N. 2021-793 vom 22. Juni 2021 über audiovisuelle Mediendienste auf Abruf
6. Audiovisuelle Mediendienste auf Abruf (ODAVMS)
7.
8. Mit diesem Dekretsentwurf wird eine dreifache Änderung des Dekrets Nr. 2021-793 vom 22. Juni 2021 über audiovisuelle Mediendienste auf Abruf (SMAD-Dekret) in Bezug auf den Beitrag zur Produktion audiovisueller Werke eingeführt.
Zunächst wird die im Dekret bereits bestehende sogenannte „Vielfaltspflicht“ im Rahmen des Gesamtbeitrags zur audiovisuellen Produktion angepasst. Das Dekret sieht nun vor, dass diese Vielfalt durch die Gattung der Werke unter Bedingungen gewährleistet wird, die in der zwischen dem Dienstleistungsverlag und der Regulierungsbehörde geschlossenen Vereinbarung festgelegt sind, ohne jedoch einen Mindestanteil dieser Verpflichtung festzulegen oder die Art der berücksichtigten Ausgaben festzulegen. Erstens legt der Dekretsentwurf den Anteil der Ausgaben für Animationsfilme, kreative Dokumentarfilme und Aufzeichnungen oder Nachbildungen von Live-Shows nach einer dreijährigen Erhöhung auf mindestens 20 % des Beitrags zur Produktion audiovisueller Werke fest, wobei es den Verlegern freisteht, die betroffenen Minderheitsgenre(n) entsprechend ihrer redaktionellen Ausrichtung zu wählen. Zweitens sieht der Entwurf vor, dass ein Mindestanteil der für jeden dieser drei Genres aufgewendeten Beträge nach den Parametern, die bereits für den Anteil des Gesamtbeitrags für die Vorfinanzierung vorgesehen sind, d. h. für Verleger mit einem jährlichen Nettoumsatz von mehr als 50 Mio. EUR und bis zu 75 %, zur Finanzierung neuer Arbeiten bestimmt ist.
Schließlich wird mit dem Dekretsentwurf die für Kinofilme bereits geltende Regelung hinsichtlich der Berücksichtigung erworbener Rechte für das ausländische Hoheitsgebiet auf animierte audiovisuelle Werke ausgedehnt. So werden beim Erwerb von Verwertungsrechten im Ausland Aufwendungen bis zu 75 % des investierten Gesamtbetrags berücksichtigt.
9. Was erstens die Diversitätspflicht betrifft, so zeigt die vom Nationalen Zentrum für Kino und Bewegtbild und der Regulierungsbehörde für audiovisuelle und digitale Kommunikation durchgeführte und im November 2024 veröffentlichte Studie zur Umsetzung des SMAD-Dekrets, dass diese Verpflichtung, deren Ziel die Sicherstellung eines Mindestfördervolumens für Minderheitengenres ist, in ihrem derzeitigen Stand nicht weiterverfolgt wurde. Laut dieser Studie machen belletristische Werke fast 90 % der Förderung durch SMAD-Verlage aus, verglichen mit 9 % für animierte Werke und 1 % für kreative Dokumentarfilme. In der Studie wird hingegen festgestellt, dass sich die Ausgaben für Animation hauptsächlich auf den Erwerb von Programmen beziehen, die bereits von Fernsehverlagen finanziert und ausgestrahlt wurden, was mehr als 90 % der Gesamtausgaben für Animation im Jahr 2023 entspricht.
Somit kommt der Beitrag des SMAD nicht in ausreichendem Maße der Produktion neuer Werke im Sinne anderer Genres als Fiktion, insbesondere Animation, zugute. Der Animationssektor steht auch vor wichtigen Herausforderungen, die die Europäische Kommission bereits im Zusammenhang mit den Prioritäten des MEDIA-Programms ermittelt hat: die Verlagerung des Publikums auf Videoplattformen, die Schwächung der Rundfunkveranstalter angesichts dieser Plattformen und in jüngster Zeit ein erheblicher Rückgang der Zahl der internationalen Aufträge, was sich unmittelbar auf die Produktionsunternehmen und die Beschäftigung in diesem Sektor auswirkt.
Was zweitens die Aufnahme der im Ausland erworbenen Verwertungsrechte in die Verpflichtungserklärung betrifft, so war die Animation traditionell das erste Genre, das exportiert wurde, wobei die größten internationalen Erfolge unabhängige Werke waren, deren Verwertungsmandate von den Produzenten kontrolliert werden (siehe Raynaud-Bericht vom November 2024 über die Bilanzen der audiovisuellen Industrie und der Filmindustrie in einer Zeit großer Video-on-Demand-Plattformen). Ziel dieser Maßnahme ist es daher, Produzenten wieder in die Lage zu versetzen, die Verbreitung ihrer Werke in plattformunabhängigen Gebieten zu monetarisieren und gleichzeitig einen wirksamen Beitrag zu ihrer Verbreitung in Europa und weltweit zu leisten.
10. Verweise auf Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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