Stellungnahme der Aleatrust GmbH zur Notifizierung 2026/0415/AT. Der vollständige Text ist als Anhang beigefügt.
Zusammenfassung: Der Gesetzesentwurf gestattet in § 21 Abs. 5 die Vergabe der künftig 13 Spielbankkonzessionen in Paketen und erhebt dabei die "Minimierung des Wettbewerbsdrucks zwischen Spielbanken" zum gesetzlichen Gestaltungsziel. Aufgrund des neuen Verfahrensrechts und der Vergabe in "Paketform" werden Bewerber um einzelne Spielbank-Standorte strukturell ausgeschlossen (gemäß § 50a sind Anträge, die nicht exakt einer ausgeschriebenen Konzession oder einem ausgeschriebenen Paket entsprechen, zurückzuweisen). Zugleich verlängert der Gesetzesentwurf die bestehenden Konzessionen ex lege bis Ende 2028 und ermöglicht über § 31f eine weitere Fortführung um bis zu 24 Monate - ohne wettbewerbliches Verfahren. Schließlich reduziert er die Höchstzahl der Spielbankkonzessionen von 15 auf 13 und verzichtet damit auf die Erschließung des strukturell unterversorgten Ostens Österreichs. In ihrer Kombination bewirken diese Bestimmungen, dass die angekündigte Neuvergabe faktisch auf einen Zuschnitt des bestehenden Konzessionsbestands der Spielbanken hinausläuft. Beschränkungen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, die im Ergebnis den Marktbestand des bisherigen (de facto) Monopolkonzessionärs absichern, sind nach ständiger Rechtsprechung des EuGH nicht rechtfertigungsfähig.
Die Beitragende regt an: (1) Einzelvergabe der Spielbankkonzessionen; (2) hilfsweise eine gesetzliche Obergrenze von zwei, allenfalls drei Konzessionen je Paket mit strenger Begründungspflicht; (3) Streichung der Wettbewerbsminimierungs-Klausel; (4) enge und abschließende Befristung der Fortführungszeiträume des § 31f samt Verpflichtung zur unverzüglichen Durchführung der Vergabeverfahren; (5) Beibehaltung der Höchstzahl von 15 Konzessionen mit geografischer Neugewichtung zugunsten unterversorgter Regionen.
Aleatrust GmbH, Niklas Sattler, Geschäftsführer, Wien, Österreich