Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 2308
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0439/LT
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20262308.DE
1. MSG 001 IND 2026 0439 LT DE 18-08-2026 LT NOTIF
2. Lithuania
3A. Lietuvos akreditacijos ir standartizacijos agentūra
Mindaugo g. 12, 03225 Vilnius
Tel. +370 630 66782
Elektroninis paštas info@lasa.gov.lt
3B. Lietuvos Respublikos finansų ministerija
Lukiškių g. 2, 01512 Vilnius
Tel. +370 5 239 0000
Elektroninis paštas finmin@finmin.lt
4. 2026/0439/LT - H10 - Glücksspiele
5. Gesetzesentwurf Nr. XVP-1690 zur Änderung des Gesetzes Nr. IX-325 der Republik Litauen über Glücksspiele
6. Online-Glücksspiel, Spielerkarte, Steuerungssystem für Spielautomaten
7.
8. Das Projekt sieht Anforderungen vor, die sich auf die Bereitstellung von Online-Glücksspieldiensten und die damit verbundenen Informationssysteme auswirken: die obligatorische Anbindung der Spielerkarte an das zentrale Registrierungssystem, Anforderungen an den Echtzeit-Datenaustausch im Bereich des Online-Glücksspiels, die Regulierung der Arten von Online-Glücksspielen und ihrer technischen Betriebsmerkmale, einen Mechanismus zur Sperrung von Websites sowie Anforderungen an Informationssysteme für die Bereitstellung von Online-Glücksspieldiensten.
Spielerkartensystem: Es ist geplant, eine obligatorische Spielerkarte für alle Spieler einzuführen, sowohl in physischen Glücksspielstätten als auch im Online-Glücksspiel. Glücksspielanbieter müssen in Echtzeit über ein von der Kontrollbehörde verwaltetes System überprüfen, ob der Spieler zur Teilnahme am Glücksspiel berechtigt ist, bevor sie ihm die Teilnahme gestatten. Das System wird über ein zentrales Register mit Spieler-IDs, Spiellimits und vorübergehenden Einschränkungen betrieben.
Technische und funktionale Anforderungen an Glücksspielanbieter: Glücksspielanbieter müssen ihre Systeme mit dem von der Kontrollbehörde betriebenen Spielerkartensystem vernetzen. Zudem müssen sie einen Datenaustausch in Echtzeit durchführen und vor jeder Spielsitzung die Identität des Spielers sowie dessen Spielberechtigung überprüfen. Schließlich müssen sie auch die branchenweite Einhaltung der Spiellimits sicherstellen.
Regulierung der Arten des Online-Glücksspiels: Der Gesetzentwurf legt auf gesetzlicher Ebene die Arten des Online-Glücksspiels und deren Merkmale fest, einschließlich der neu definierten „Live-Dealer-Spiele“. Er legt die Kriterien für die Einstufung solcher Spiele als bestimmten Spielarten fest.
Testkäufe für Online-Glücksspieldienste: Es ist vorgesehen, der Kontrollbehörde das Recht einzuräumen, Mystery Shopping für Online-Glücksspieldienste mit automatisierten technischen Mitteln, Softwareskripten und Testwerkzeugen durchzuführen.
Sperrung von Websites mit verbotener Glücksspielwerbung: Der Entwurf sieht die Einführung eines Mechanismus vor, der es der Glücksspielkontrollbehörde ermöglicht, Websites, auf denen illegale Glücksspielwerbung veröffentlicht wird, auf der Grundlage verbindlicher Anweisungen zu sperren – auch wenn die Websites selbst keine Glücksspiele anbieten.
Schlüsselbegriffe: Online-Glücksspiel, Spielerkarte, Glücksspielkontrolle
9. Mit dem Entwurf sollen der Schutz der Spieler gestärkt, das Risiko von Spielsucht und damit verbundenen Schäden verringert, eine wirksamere Aufsicht über Online-Glücksspiele gewährleistet und die Voraussetzungen für eine effektivere Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschaffen werden. Bei der Ausarbeitung des Entwurfs wurde berücksichtigt, dass der bestehende Rechtsrahmen keine hinreichend wirksame Anwendung der vom Spieler festgelegten Grenzen und Beschränkungen über alle Glücksspielbetreiber hinweg gewährleistet. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, verantwortungsvolle Glücksspielmaßnahmen durch die Nutzung der Dienste mehrerer Glücksspielbetreiber zu umgehen. Aus diesem Grund ist es notwendig, Maßnahmen einzuführen, die einen wirksamen Schutz der Akteure und eine einheitliche Anwendung der regulatorischen Anforderungen in der gesamten Branche gewährleisten.
9a. Eignung der Maßnahmen zur Erreichung der verfolgten Ziele
Das Hauptproblem, das mit der Verordnung angegangen wird, besteht darin, dass derzeit die Maßnahmen für verantwortungsvolles Glücksspiel und die vom Spieler festgelegten Obergrenzen auf der Ebene eines einzelnen Glücksspielbetreibers angewandt werden. Ein solches System gewährleistet nicht die Möglichkeit, die Aktivitäten des Spielers im gesamten konzessionierten Glücksspielbereich zu kontrollieren und hindert die Spielerin oder den Spieler nicht daran, die geltenden Beschränkungen zu umgehen. Folglich gewährleisten die bestehenden Maßnahmen nicht das gewünschte Schutzniveau für Spieler. Die im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen tragen unmittelbar zur Erreichung der festgelegten Ziele bei. Sie gewährleisten eine wirksame Identifizierung der Spieler sowie die Anwendung von Glücksspielbeschränkungen und -kontrollen branchenweit – und nicht nur innerhalb des Systems eines einzelnen Anbieters. Dadurch werden die Voraussetzungen für einen wirksameren Schutz schutzbedürftiger Personen geschaffen und eine einheitliche Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet. Die mit dem Entwurf verfolgten Ziele von öffentlichem Interesse sind kohärent und systematisch umzusetzen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen bilden einen kohärenten Rechtsrahmen, in dem der Spielerschutz, Maßnahmen für verantwortungsbewusstes Spielen, die Aufsicht über Online-Glücksspiele sowie die Ziele der Geldwäschebekämpfung miteinander verknüpft sind und sich gegenseitig ergänzen.
9b. Erforderlichkeit
Die erwarteten Auswirkungen auf den Binnenmarkt sind begrenzt. Die Maßnahmen gelten gleichermaßen für alle zugelassenen Glücksspielanbieter, unabhängig davon, in welchem Land sie niedergelassen sind; sie sind daher nicht diskriminierend und verschaffen den nationalen Betreibern keine Wettbewerbsvorteile. Die Anforderungen beziehen sich auf die Umsetzung der gesetzlich festgelegten Schutzmaßnahmen und hängen unmittelbar mit der Ausübung regulierter Tätigkeiten zusammen. Die geltenden Rechtsvorschriften sind nicht ausreichend, um die verfolgten Ziele zu erreichen. Sie ermöglichen keine wirksame Anwendung von Spielerbeschränkungen und Maßnahmen für verantwortungsvolles Glücksspiel zwischen verschiedenen Glücksspielbetreibern. Das derzeitige System erlaubt es den Spielern, individuelle Obergrenzen zu umgehen. Es bietet daher keinen ausreichenden Schutz vor den Risiken des problematischen Glücksspiels. Bei der Ausarbeitung des Entwurfs wurde geprüft, ob weiterhin ein dezentrales Modell angewendet werden kann, bei dem jeder Glücksspielanbieter die Maßnahmen zum verantwortungsvollen Glücksspiel eigenständig umsetzt. Diese Option wurde verworfen, da sie keine wirksame sektorübergreifende Kontrolle ermöglicht und das festgestellte Problem nicht beseitigt. Das gewählte Regulierungsmodell gilt als die am wenigsten restriktive Maßnahme. Mit der Verordnung werden nur die Zugangs- und Kontrollmechanismen geschaffen, die zur Erreichung des verfolgten legitimen Ziels erforderlich sind. Dadurch wird ein Gleichgewicht zwischen den Interessen des Spielerschutzes, des Schutzes personenbezogener Daten und des fairen Wettbewerbs hergestellt.
9c. Eine übermäßige Belastung im Verhältnis zum verfolgten Ziel
Die gestellten Anforderungen müssen im angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der verfolgten Ziele des öffentlichen Interesses stehen. Problematisches Glücksspiel kann erhebliche negative soziale, finanzielle und gesundheitliche Folgen für die Spielerin bzw. den Spieler sowie für ihre bzw. seine Familienangehörigen haben. Eine unzureichende Glücksspielkontrolle erhöht zudem die mit Geldwäsche verbundenen Risiken. Angesichts der Art dieser Risiken und ihrer möglichen Folgen werden die vorgeschlagenen Maßnahmen als gerechtfertigt angesehen. Eine Bewertung der Auswirkungen der Maßnahmen auf den Binnenmarkt hat ergeben, dass die mit ihnen auferlegten Beschränkungen nicht über das zur Erreichung der legitimen Ziele erforderliche Maß hinausgehen. Die Anforderungen gelten für alle Marktteilnehmer gleichermaßen und sind sachlich gerechtfertigt und dienen dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Wahrung des öffentlichen Interesses. Die Folgen der Nichterreichung der im öffentlichen Interesse liegenden Ziele wären schwerwiegender als die begrenzten Auswirkungen auf den Binnenmarkt. Ohne die vorgeschlagenen Maßnahmen bestünde weiterhin die Möglichkeit, die Vorgaben für verantwortungsvolles Glücksspiel zu umgehen. Der Spielerschutz wäre weniger wirksam und eine wirksame Überwachung des Glücksspielsektors wäre nicht ausreichend gewährleistet.
10. Verweise auf Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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