Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 2155
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2023/0448/CZ
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20232155.DE
1. MSG 001 IND 2023 0448 CZ DE 14-07-2023 CZ NOTIF
2. Czechia
3A. Úřad pro technickou normalizaci, metrologii a státní zkušebnictví
Biskupský dvůr 1148/5
110 00 Praha 1
tel: 221 802 212
e-mail: eu9834@unmz.cz
3B. Ministerstvo financí
odbor Procesní agendy a regulace hazardu / odd. Regulace hazardu
Letenská 15, 118 10 Praha 1
e-mail: loterie@mfcr.cz
4. 2023/0448/CZ - H10 - Glücksspiele
5. Gesetz zur Änderung bestimmter Gesetze im Zusammenhang mit der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte.
6. Geräte, über die Glücksspiele betrieben werden, und der Betrieb von Glücksspielen.
7.
8. Die Notifizierung betrifft Teil dreiundvierzig des Gesetzentwurfs zur Änderung bestimmter Rechtsakte im Zusammenhang mit der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte.
Der Änderungsentwurf des Gesetzes Nr. 186/2016 über Glücksspiele in der geänderten Fassung (im Folgenden „Glücksspielgesetz“) spiegelt die Schlussfolgerungen der Analyse der regulatorischen Folgenabschätzung des Glücksspielgesetzes und der damit verbundenen Rechtsvorschriften (im Folgenden „Ex-post-RIA“), die bisherigen Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes und andere Vorschläge für Änderungen der Glücksspielregulierung wider. Der Zweck der Ex-post-RIA war eine umfassende Überprüfung und Bewertung der neuen Rechtsvorschriften zur Glücksspielregulierung, die ab 2017 in Kraft getreten sind. Im Rahmen der Ex-post-RIA wurde die Erfüllung der Ziele und Grundsätze der Regulierung von Glücksspielen evaluiert und mögliche Empfehlungen für ihre künftige Entwicklung ermittelt. Insbesondere muss das Glücksspielgesetz angesichts dieser Empfehlungen, der bisherigen Erfahrungen und des technologischen Fortschritts geändert werden. Die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften lassen sich in folgende Bereiche einteilen.
Der erste Bereich ist eine wirksamere Blockierung von Online-Glücksspielen ohne die erforderliche Genehmigung. Im Änderungsentwurf zum Glücksspielgesetz gibt es eine Abweichung von der derzeitigen Definition von Targeting-Websites, die Glücksspiele für Personen mit Wohnsitz in der Tschechischen Republik anbieten. Jetzt wird jedes Glücksspiel, das in der Tschechischen Republik zugänglich ist, so behandelt, als würde es auf dem Gebiet der Tschechischen Republik betrieben. Gleichzeitig wird es möglich sein, neben Websites, die Glücksspiele ohne die erforderliche Genehmigung anbieten, Anwendungen und Plattformen zu blockieren, die illegales Glücksspiel anbieten oder erleichtern. Im Rahmen des Vorschlags wird es nun auch möglich sein, Websites und Anwendungen zu blockieren, deren wesentliches Ziel darin besteht, einen Verstoß gegen das Verbot eines verbotenen Online-Spiels zu verursachen, zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu verbergen.
Der nächste Bereich sind die Kautionen. Der Änderungsentwurf des Glücksspielgesetzes regelt das Konzept der Kautionen, die nun in vier Bereiche unterteilt werden. Das Grundkriterium für die Bestimmung der Höhe der Kaution wird die letzte endgültige Glücksspielsteuerbemessung sein. Eine objektive und faire Bestimmung der Höhe der Kaution, da der Betreiber bei einem höheren Aktivitätsvolumen eine höhere Kaution hinterlegen muss, um etwaige Rückstände zu decken. Gleichzeitig wird auch das Risiko der verschiedenen Arten von Glücksspielen berücksichtigt und im Steuersatz widergespiegelt. Dieses Kautionssystem garantiert auch eine automatische Aufwertung.
Den dritten Bereich bilden Registrierung und Benutzerkonten. Der Gesetzentwurf sieht die Verpflichtung des Glücksspielbetreibers vor, einen Spieler im Rahmen eines nicht als Internetspiel betriebenen Totalisatorspiels zu registrieren, wodurch der Schutz der Spieler erhöht wird. Ausländer, die nicht in der Tschechischen Republik wohnen, können nun auch an Online-Glücksspielen teilnehmen. Dies wird die Bedingungen zwischen Online-Gaming und ortsgebundenen Aktivitäten, bei denen Ausländer an Glücksspielen teilnehmen können, aneinander angleichen. Der Gesetzentwurf sieht auch die Abschaffung der temporären Konten für ortsgebundene technische Spiele vor. Nach der aktuellen Fassung des Gesetzes wurden für ortsgebundene technische Spiele für Personen, die nicht Bürger der Tschechischen Republik sind, Benutzerkonten für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen eingerichtet. Nach der Abschaffung der temporären Benutzerkonten wird diese Beschränkung nicht mehr gelten und die Bedingungen für Personen, die nicht Bürger der Tschechischen Republik sind, werden dieselben sein wie für diejenigen, die Bürger der Tschechischen Republik sind. Gleichzeitig wird der Verwaltungsaufwand verringert.
Der nächste Bereich konzentriert sich auf den Schutz der Spieler. Der Änderungsentwurf des Glücksspielgesetzes sieht ein neues Instrument zum Schutz der Spieler vor, ein sogenanntes Mittel zum Ausschluss von der Teilnahme am Glücksspiel (Paniktaste). Laut dem Entwurf sind die Betreiber ortsgebundener technischer Spiele und Glücksspiele, die über das Internet betrieben werden, verpflichtet, an einem sichtbaren Ort die Möglichkeit zur Aktivierung einer Paniktaste anzuzeigen, was zum sofortigen Ausschluss von der Teilnahme am Glücksspiel für 48 Stunden führt, d. h. der Spieler wird während dieser Zeit an Wetten bei allen Glücksspielbetreibern gehindert. Wenn die Paniktaste verwendet wird, muss der Glücksspielbetreiber dem Spieler gleichzeitig die Möglichkeit bieten, sich über das Benutzerkonto im Register ausgeschlossener Personen auf eigenen Wunsch (für mindestens ein Jahr) zu registrieren. Eine solche Eintragung in das Register ausgeschlossener Personen muss dem Spieler im Nutzerkonto des Internetspiels oder im Spielbereich jetzt zugänglich sein. Mit dem Gesetzentwurf wird auch die Möglichkeit eingeführt, die Widerrufsfrist auf Antrag verlängern zu lassen, in der die ausgeschlossene Person nicht aus dem Register ausgeschlossener Personen gelöscht werden kann. Gleichzeitig wird der Kreis der in das Register der ausgeschlossenen Personen eingetragenen Personen um Personen erweitert, die an Vollstreckungsverfahren beteiligt sind.
Der fünfte Bereich ist das Live Dealer Game, das die Möglichkeit bietet, ein Online-Live-Spiel als Live Dealer Game zu betreiben, d. h. ein Spiel gegen einen Croupier, bei dem das Spiel per Live-Übertragung an den Spieler übertragen wird (derzeit sind Spiele gegen ein Software-Gaming-System anstelle von Online-Spielen gegen einen Croupier verfügbar).
Der letzte Bereich sind weitere Änderungen des Glücksspielgesetzes, die die Rechtssicherheit für die betroffenen Personen erhöhen sollen. Dazu gehören beispielsweise eine genauere Definition der einzelnen Arten von Glücksspielen und andere Bedingungen, Ergänzungen zu den Regeln und Bedingungen für die Auszahlung von Gewinnen, eine umfassendere Regelung der Erstellung und Kündigung von Benutzerkonten oder die Regulierung von Selbstausschlussmaßnahmen. Darüber hinaus werden bestimmte Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung präzisiert, z. B. das Erfordernis finanzieller Stabilität, was zur Erhöhung der Stabilität der Glücksspielanbieter beitragen wird, da die derzeitige allgemeine Definition der Anforderung an den Betrag der Eigenmittel nicht ausreichende Mittel garantiert, die dem Betreiber zur Verfügung stehen.
Der Teil dreiundfünfzig des Gesetzentwurfs, der Gegenstand der Notifizierung ist, enthält Verweise auf europäische Rechtsvorschriften:
- Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission
- Richtlinie (EU) 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung und der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU.
Schlagwörter: Glücksspiele, Geräte, über die Glücksspiele betrieben werden, Benutzerkonto, unautorisierte Internetspiele, Autorisierungsprozess, Spielerschutz
9. Die vorliegende Änderung des Glücksspielgesetzes reagiert auf Erfahrungen und problematische Bereiche aus der Praxis und auf die technologische Entwicklung.
Die sozialen, wirtschaftlichen und technischen/technologischen Bedingungen haben sich seit der Annahme der bestehenden Glücksspielverordnung geändert. Die vorgeschlagene Änderung des Glücksspielgesetzes trägt diesen Änderungen Rechnung und reagiert gleichzeitig auf Erfahrungen und problematische Bereiche von der Praxis über die technologischen Entwicklungen, die Marktnachfrage und die Situation im Bereich des illegalen Betriebs von Glücksspielen.
Angesichts dieser Änderungen ist es notwendig, die Rechtsvorschriften teilweise zu ändern, um eine Steigerung der Effizienz der fraglichen Instrumente, größere Rechtssicherheit, eine qualitativen Verbesserung des Schutzes des Spielers, d. h. die grundlegende Bedeutung und den Zweck dieser Verordnung, und eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Interessenträger zu erreichen.
10. Verweise auf Grundlagentexte:
B-2023-0448-HU-01
Die Grundlagentexte wurden im Rahmen einer früheren Notifizierung übermittelt:
2020/0464/CZ
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
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