Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 1179
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0212/FI
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20261179.DE
1. MSG 001 IND 2026 0212 FI DE 23-04-2026 FI NOTIF
2. Finland
3A. Työ- ja elinkeinoministeriö
Työllisyys ja toimivat markkinat -osasto
PL 32
FI-00023 VALTIONEUVOSTO
Puhelin +358 295047056, maaraykset.tekniset.tem@gov.fi
3B. Opetus- ja kulttuuriministeriö
Kulttuuri- taidepolitiikan osasto
PL 29
PL 00023 Valtioneuvosto
puhelin + 358 295 33 0224, +358 295 33 0340
laura.makela@gov.fi; aura.lehtonen@gov.fi
4. 2026/0212/FI - SERV30 - Medien
5. Regierungsvorlage an das Parlament für ein Gesetz über eine Investitionsverpflichtung für audiovisuelle Abrufdienste
6. Die vorgeschlagenen Bestimmungen gelten für Anbieter von On-Demand-Abonnementdiensten. Der Vorschlag gilt auch für europäische audiovisuelle Inhalte. Mit dem Vorschlag soll Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (EU 2018/1808) umgesetzt werden.
7.
8. Gemäß dem Vorschlag wären in Finnland ansässige Anbieter von On-Demand-Abonnementdiensten verpflichtet, sich finanziell an der Produktion europäischer audiovisueller Inhalte in Finnland zu beteiligen. Diese Verpflichtung würde auch für Anbieter von On-Demand-Diensten gelten, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassen sind und einen abonnementbasierten On-Demand-Dienst in Finnland öffentlich zugänglich machen. Das Gesetz würde nicht für Anbieter von On-Demand-Abonnementdiensten gelten, deren Jahresumsatz in Finnland 2 Millionen Euro nicht übersteigt, deren Abonnentenstamm weniger als ein Prozent der Gesamtzahl der Abonnenten von On-Demand-Abonnementdiensten in Finnland ausmacht oder deren Dienst thematisch ausgerichtet ist und sich auf einen einzigen Themenbereich wie beispielsweise Sport konzentriert. Die Finanzierungsverpflichtung würde nicht für lineare Dienste von Fernsehsendern oder für Dienste von Videoplattformen gelten. Diese Verpflichtung würde nicht für die finnische Rundfunkgesellschaft (Yle) gelten, deren On-Demand-Dienst „Yle Areena“ aus Steuergeldern finanziert wird.
Gemäß dieser Verpflichtung müssen Anbieter von On-Demand-Abonnementdiensten fünf (5) Prozent des Umsatzes, den sie im vorangegangenen Geschäftsjahr in Finnland erzielt haben, in europäische Werke in Finnland investieren. Die Verpflichtung könnte durch Investitionen in die Produktion neuer audiovisueller Inhalte, die Zahlung einer steuerähnlichen Steuer oder die Kombination von Investition und Steuer erfüllt werden. Die Investition sollte für den Erwerb von Aufführungsrechten oder für die Produktion bzw. Koproduktion neuer audiovisueller Inhalte verwendet werden. Audiovisuelle Inhalte beziehen sich auf Filme, Serien oder dokumentarische Programme. Mehr als die Hälfte der Gesamtinvestitionen in neue audiovisuelle Inhalte sollte für den Erwerb von Aufführungsrechten sowie für die Produktion oder Koproduktion von Spielfilmen, Dokumentarfilmen oder Dramaserien verwendet werden. Damit würde das Ziel der Richtlinie, die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas zu fördern und die europäische Produktion von Inhalten zu stärken, unterstützt.
Mehr als die Hälfte des Inhalts eines Werks, das als neuer audiovisueller Inhalt gilt, oder eines Werks, für das Aufführungsrechte erworben werden, sollte auf Finnisch, Schwedisch oder Sámi abgefasst sein. Der Inhalt sollte zudem einen engen Bezug zur finnischen Geschichte, Kultur oder Gesellschaft haben. Die Anforderungen gelten für audiovisuelle Inhalte, die Gegenstand einer genehmigten Investition sind, und nicht für den Anbieter des Abrufdienstes, und sie sollten nicht dazu verwendet werden, den Marktzugang oder die Bereitstellung von Diensten zu beschränken. Gleichzeitig würden für alle Anbieter von On-Demand-Abonnementdiensten einheitliche Bedingungen gelten, wobei dem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts und der Förderung eines fairen Wettbewerbs Rechnung getragen würde. Die Bedingungen könnten daher als verhältnismäßig und nichtdiskriminierend angesehen werden.
Erfüllen Anbieter von On-Demand-Abonnementdiensten die Finanzierungsverpflichtung durch eine finanzielle Beteiligung, so gilt diese Beteiligung als steuerähnliche Abgabe Die Einhaltung dieser Verpflichtung würde von der Verkehrs- und Kommunikationsbehörde überwacht. Die im Rahmen der Finanzierungsverpflichtung eingenommenen Mittel würden von der Finnischen Filmstiftung als staatliche Fördermittel für die Produktion von Spielfilmen, Dokumentarfilmen oder Fernsehserien vergeben. Die Finnische Filmstiftung kann staatliche Fördermittel gewähren, wenn die Produktion eines Spielfilms, einer Dokumentation oder einer Dramaserie sowie das daraus resultierende Werk mindestens drei der folgenden Bedingungen erfüllen: 1. das Manuskript oder eine andere schriftliche Vorlage des Werks ursprünglich auf Finnisch, Schwedisch oder Samisch verfasst wurde; 2. mehr als die Hälfte des Werks auf Finnisch, Schwedisch oder Samisch verfasst ist; 3. das Werk steht in engem Zusammenhang mit der finnischen Geschichte, Kultur oder Gesellschaft; 4. mehr als die Hälfte des Werks wurde auf finnischem Staatsgebiet gedreht; 5. das Werk und seine Produktion beinhalten einen wesentlichen Beitrag von finnischen Urhebern und darstellenden Künstlern oder von Personen mit ständigem Wohnsitz in Finnland, und der Anteil der an sie gezahlten Löhne und Honorare an den Vergütungskosten der Produktion ist erheblich. Die gewährten staatlichen Zuschüsse würden der Kommission jährlich als Beihilfen für kulturelle Erzeugnisse im Sinne von Artikel 54 Absatz 2 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung gemeldet.
9. Ziel der Maßnahme ist es, die Produktion finnischer audiovisueller Inhalte zu fördern und deren Sichtbarkeit und Verfügbarkeit in On-Demand-Diensten zu verbessern, um so die Wettbewerbsfähigkeit finnischer Inhalte auf dem audiovisuellen Markt zu sichern. Die Förderung der Produktion europäischer Werke in den Landessprachen und von Werken, die mit der finnischen Kultur in Verbindung stehen, ist wichtig für die Erhaltung der kulturellen Vielfalt Finnlands, insbesondere im Hinblick auf die finnische, die schwedische und die samische Sprache. Internationale On-Demand-Dienste sind in Finnland relativ beliebt, doch ihre Investitionen in europäische Werke sind dort bislang recht begrenzt geblieben, ebenso wie der Anteil solcher Werke in den Beständen dieser Dienste. Entsprechend dem europäischen Trend waren in Finnland traditionell die Fernsehsender für die Finanzierung einheimischer audiovisueller Produktionen zuständig, doch ihre Investitionskapazitäten sind im Zuge des verschärften Wettbewerbs zurückgegangen. On-Demand-Abonnementdienste erzielen ihre Einnahmen bei finnischen Zuschauern hauptsächlich durch ihre internationalen Inhalte. Die Maßnahme ist zudem so konzipiert, dass Anbieter von On-Demand-Abonnementdiensten relativ flexibel entscheiden können, wie sie die vorgeschriebenen Investitionen tätigen. Darüber hinaus erhalten Diensteanbieter die Möglichkeit, ihrer Verpflichtung durch einen finanziellen Beitrag nachzukommen, wenn sie beispielsweise aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu direkten Investitionen in den finnischen audiovisuellen Sektor bereit sind.
Die Richtlinie (EU) 2018/1808 erlaubt abweichend vom Herkunftslandprinzip die gezielte Ausrichtung der Investitionspflicht auf audiovisuelle Mediendiensteanbieter mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat. Die Ausgestaltung der Maßnahme berücksichtigt den in der Richtlinie festgelegten Rahmen; die Maßnahme ist verhältnismäßig und diskriminierungsfrei. In anderen Mitgliedstaaten ansässige Anbieter (deren Dienste sich an ein Publikum in Finnland richten) werden genauso behandelt wie in Finnland ansässige Anbieter. Indem die vorgeschriebene Investition ausschließlich auf der Grundlage des Umsatzes berechnet wird, der durch die Bereitstellung von On-Demand-Abonnementdiensten in Finnland erzielt wird, wird eine Doppelbelastung durch Verpflichtungen anderer Mitgliedstaaten vermieden.
Die Maßnahme erlegt Anbietern von On-Demand-Abonnementdiensten, die auf dem finnischen audiovisuellen Markt tätig sind, Verpflichtungen auf, unabhängig davon, wo sie innerhalb der EU ansässig sind. Mit dieser Maßnahme wird das Konzept der europäischen Produktion auch auf audiovisuelle Werke des finnischen Kultursektors ausgeweitet. Dies kann für Akteure auf dem Markt für audiovisuelle Produktionen direkt oder indirekt von Bedeutung sein. Infolgedessen kann die Maßnahme beschränkende Auswirkungen auf den freien Dienstleistungsverkehr haben. Dies ist durch das öffentliche Interesse an der Stärkung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt gerechtfertigt. Die Maßnahme zielt zudem darauf ab, den Zugang zum finnischen audiovisuellen Kulturerbe als Teil des Angebots an europäischen audiovisuellen Inhalten zu fördern. Die Maßnahme eignet sich für diesen Zweck, da sie direkt Investitionen in audiovisuelle Werke fördert, die sich mit der finnischen Geschichte, Kultur oder Gesellschaft befassen und in Finnisch, Schwedisch oder Samisch produziert werden. Die Maßnahme geht nicht über das zur Erreichung des Ziels erforderliche Maß hinaus. Die Pflichtinvestition ist auf einen Teil (5 %) des in Finnland erzielten Umsatzes beschränkt. Die Definition von audiovisuellen Inhalten im Rahmen des Gesetzentwurfs ist flexibel und berücksichtigt die vielfältigen Formen audiovisueller Produktionen, die alle als Beitrag zur Förderung der kulturellen Vielfalt angesehen werden können.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Es liegen keine Grundlagentexte vor.
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
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