Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 1562
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0291/ES
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20261562.DE
1. MSG 001 IND 2026 0291 ES DE 12-06-2026 ES NOTIF
2. Spain
3A. Departamento de Presidencia, Justicia y Cultura del Gobierno de Aragón
3B. Departamento de Hacienda, Interior y Administración Pública
4. 2026/0291/ES - H10 - Glücksspiele
5. Erlass zur Verabschiedung der Allgemeinen Glücksspielverordnung der Autonomen Gemeinschaft Aragonien
6. Mit der Verordnung werden alle Glücksspiele und Wetten, die beteiligten Akteure sowie die damit verbundenen Wirtschaftstätigkeiten geregelt.
7.
Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Verpflichtung zur Wahl einer bestimmten Rechtsform
In einigen Teilsektoren müssen Unternehmen als Aktiengesellschaften (Sociedad Anónima) eingetragen werden, was allgemein für alle Wirtschaftsteilnehmer gilt, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Niederlassungsmitgliedstaat oder ihrem Gesellschaftssitz.
Diese Maßnahme begründet keine unmittelbare oder mittelbare Ungleichbehandlung zwischen spanischen Wirtschaftsteilnehmern und in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmern. Jedes Unternehmen, das diese Rechtsform im Einklang mit dem geltenden Handelsrecht annimmt, kann Zugang zum Markt erhalten.
Die Maßnahme dient zwingenden Gründen des Allgemeininteresses im Zusammenhang mit dem Schutz von Verbrauchern und Nutzern, der Verhinderung von Betrug und Geldwäsche, der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung sowie dem Schutz von Minderjährigen und gefährdeten Gruppen vor den mit Glücksspielen verbundenen Risiken.
Die Anforderung für Wirtschaftsteilnehmer in bestimmten Teilsektoren, die Rechtsform einer Aktiengesellschaft anzunehmen, stärkt die Garantien in Bezug auf Transparenz, wirtschaftliche Solvenz, Finanzstabilität und Unternehmenskontrolle.
Die Anforderung wird als verhältnismäßig zu dem verfolgten Ziel angesehen, da sie eine geeignete Maßnahme darstellt, um ein ausreichendes Maß an Solvenz, organisatorischer Stabilität und Transparenz in der Unternehmensstruktur der Wirtschaftsteilnehmer zu gewährleisten.
Die Rechtsform der Aktiengesellschaft bringt bestimmte Anforderungen hinsichtlich des Grundkapitals, der Haftungsregelung, der Registrierung, der Unternehmensaufsicht und der Arbeitsweise der leitenden Organe mit sich; diese Elemente erleichtern die Verwaltungskontrolle und die Rückverfolgbarkeit der Geschäftstätigkeit.
Darüber hinaus verhindert die Maßnahme nicht den Marktzugang von Wirtschaftsteilnehmern aus anderen Mitgliedstaaten; diese können die Tätigkeit über Unternehmen ausüben, die gemäß den in ihren jeweiligen Rechtsordnungen vorgesehenen gleichwertigen Rechtsformen gegründet wurden, oder durch eine entsprechende Anpassung ihrer Unternehmensstruktur.
Es wird davon ausgegangen, dass es keine weniger restriktiven Maßnahmen gibt, die ebenso wirksam sind, um das erforderliche Maß an Sicherheit und Kontrolle für eine Wirtschaftstätigkeit zu gewährleisten, die besonders stark reguliert ist und einer intensiven öffentlichen Aufsicht unterliegt.
8. Mit dem Erlassentwurf wird die Allgemeine Glücksspielverordnung der Autonomen Gemeinschaft Aragonien verabschiedet, wobei die Vorschriften für die verschiedenen Formen von Glücksspielen und Wetten, die auf dem Hoheitsgebiet Aragoniens durchgeführt werden, in einem einzigen Text zusammengefasst und systematisiert werden.
Die Verordnung zielt darauf ab, den bestehenden Rechtsrahmen zu aktualisieren, zu vereinfachen und zu harmonisieren, wobei Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung, zum sicheren Glücksspiel, zum Schutz der Nutzer sowie zur Verbesserung der Verwaltungskontroll- und Inspektionsmechanismen in einem Sektor vorgesehen sind, der aus Gründen der öffentlichen Ordnung, des Kinderschutzes und der öffentlichen Gesundheit einer starken öffentlichen Intervention unterliegt.
Darüber hinaus dient die Verordnung zur Anpassung der bestehenden Vorschriften an die durch das Gesetz 9/2023 vom 23. März eingeführten Änderungen und sieht Maßnahmen vor, die darauf abzielen, den Schutz gefährdeter Gruppen zu stärken und mit Glücksspielen verbundene Risiken zu verhindern.
9. Mit dem Verordnungsentwurf werden bisher verstreute Vorschriften systematisiert und in einem einzigen Text zusammengefasst, wobei Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung und verfahrenstechnischen Klärung eingeführt werden, um die Rechtssicherheit, die Verwaltungseffizienz und die regulatorische Kohärenz zu verbessern.
Ferner enthält die Verordnung spezifische Maßnahmen für verantwortungsvolles Glücksspiel und den Schutz der Nutzer im Einklang mit dem Vierten Suchtplan der Autonomen Gemeinschaft Aragonien (2025-2028) sowie bestimmte Regulierungsmaßnahmen in Bezug auf Glücksspielautomaten in Gastronomiebetrieben, die durch die Notwendigkeit gerechtfertigt sind, den Schutz vor den mit Glücksspielen verbundenen Risiken zu verstärken.
9a. Die Maßnahme ist geeignet, die angestrebten Ziele zu erreichen, nämlich die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Betrugsbekämpfung, den Schutz von Verbrauchern und Nutzern, den Schutz von Minderjährigen und gefährdeten Gruppen sowie die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen und sicheren Ablaufs von Glücksspieltätigkeiten.
Der Entwurf trägt durch Folgendes zu diesen Zielen bei:
die Integration und Systematisierung bestehender Vorschriften in einem einzigen Gesetzestext;
die Klarstellung und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren;
die Stärkung von Maßnahmen für sicheres Glücksspiel;
die Verbesserung der Überwachungs-, Inspektions- und Verwaltungskontrollmechanismen;
und die spezifische Regulierung bestimmter Aspekte mit besonderen sozialen Auswirkungen, wie z. B. Glücksspielautomaten in Gastronomiebetrieben.
Mit der Verordnung werden diese Ziele kohärent und systematisch im Rahmen des regionalen Regulierungsmodells für den Glücksspielsektor verfolgt, der durch den Bedarf an behördlichen Genehmigungen, Registrierungskontrollen, technischen Zulassungen, amtlichen Inspektionen und spezifischen Maßnahmen zum Schutz der Nutzer geprägt ist.
Darüber hinaus enthält der Entwurf Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung, wie etwa die Vereinheitlichung von Fristen, die Reduzierung der erforderlichen Unterlagen und die Verwendung von Eigenerklärungen in bestimmten Verfahren, wodurch der Verwaltungsaufwand für die Wirtschaftsteilnehmer minimiert wird.
9b. Im Gesetz 9/2023 vom 23. März zur Änderung des Gesetzes 2/2000 vom 28. Juni über Glücksspiele in der Autonomen Gemeinschaft Aragonien ist in der zweiten Schlussbestimmung festgelegt, dass die für Glücksspiele zuständige Behörde der Autonomen Gemeinschaft Aragonien die erforderliche Harmonisierung der Rechtsvorschriften vornehmen und die verschiedenen Vorschriften in einer aktualisierten Allgemeinen Glücksspielverordnung zusammenfassen muss.
9c. Die Beschränkungen und der Verwaltungsaufwand, die sich aus der Verordnung ergeben, werden angesichts der Bedeutung der verfolgten Ziele des Allgemeininteresses und der mit Glücksspielen verbundenen Risiken als verhältnismäßig angesehen.
Mit der Verordnung werden Kontroll- und Aufsichtsmechanismen eingeführt, die der besonderen sozialen und wirtschaftlichen Sensibilität des Sektors Rechnung tragen und gleichzeitig darauf abzielen, den Verwaltungsaufwand für die Wirtschaftsteilnehmer durch eine Vereinfachung der Verfahren, Reduzierung der Unterlagen und Harmonisierung der Verwaltungsverfahren zu minimieren.
Die Regionalregierung ist der Auffassung, dass die Vorteile, die sich aus der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, der Verhinderung von suchterzeugendem und betrügerischem Verhalten, dem Schutz Minderjähriger und gefährdeter Gruppen und der Verbesserung der Rechtssicherheit ergeben, die begrenzten Auswirkungen, die die Verordnung auf den Zugang zu und die Beteiligung an der Wirtschaftstätigkeit haben kann, mehr als aufwiegen.
Das Fehlen aktualisierter und systematischer sektorspezifischer Vorschriften würde die Wirksamkeit der Verwaltungskontrollfunktionen behindern und könnte die mit dem Glücksspiel verbundenen Risiken erhöhen, insbesondere in Bezug auf den Schutz von Nutzern und gefährdeten Gruppen.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Es liegen keine Grundlagentexte vor.
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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