Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 1844
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0352/LT
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20261844.DE
1. MSG 001 IND 2026 0352 LT DE 10-07-2026 LT NOTIF
2. Lithuania
3A. Lietuvos akreditacijos ir standartizacijos agentūra
Mindaugo g. 12, 03225 Vilnius
Tel. +370 630 66782
Elektroninis paštas: info@lasa.gov.lt
3B. Lietuvos Respublikos sveikatos apsaugos ministerija
Vilniaus g. 33, LT-01402 Vilnius
Tel. +370 (8) 006 6004
Elektroninis paštas: ministerija@sam.lt
4. 2026/0352/LT - X00M - Waren und diverse Produkte
5. Gesetzesvorlage der Regierung Nr. XVP-893(3) zur Änderung von Artikel 6-1 des Gesetzes Nr. VIII-1608 über Lebensmittel der Republik Litauen (im Folgenden „die Gesetzesvorlage“)
6. Alkoholfreie Getränke, deren Namen die Bezeichnung einer Gruppe, Untergruppe und/oder Kategorie alkoholischer Getränke enthalten, entweder gemäß der Definition einer von der Regierung der Republik Litauen ermächtigten Behörde oder gemäß unmittelbar anwendbarem EU-Recht
7.
8. Die Gesetzesvorlage der Regierung zielt darauf ab, den Verkauf, den Kauf oder sonstige Ausgaben von alkoholfreien Getränken, deren Bezeichnungen die Bezeichnung einer Gruppe, Untergruppe und/oder Kategorie alkoholischer Getränke enthalten, an Personen unter 18 Jahren zu verbieten. Dafür gelten die Vorgaben einer von der Regierung der Republik Litauen ermächtigten Behörde im Einklang mit den Vorschriften des Alkoholkontrollgesetzes der Republik Litauen oder die unmittelbar geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union.
9. Die vorgesehenen Änderungen des Rechtsrahmens beruhen auf den Grundsätzen des Jugendschutzes, der Prävention und der Sicherstellung der Kohärenz der litauischen Alkoholkontrollpolitik. Es sei darauf hingewiesen, dass Litauen bereits strenge Maßnahmen anwendet, welche die Werbung für Alkohol, seines Verkaufs und seine Verfügbarkeit einschränken. Im litauischen Rechtsrahmen ist folgender Grundsatz verankert: Erzeugnisse, deren Geschmacksmuster alkoholische Getränke und/oder ihre Verpackung nachahmen, dürfen an Kinder und Jugendliche nur beschränkt abgegeben werden. Genauer gesagt, ist es seit dem 1. November 2019 gemäß Artikel 28 Absatz 1 des Alkoholkontrollgesetzes der Republik Litauen verboten, Lebensmittel, Spielzeug und andere Waren, die für Kinder und Jugendliche bestimmt sind und deren Geschmacksmuster alkoholische Getränke oder ihre Verpackung nachahmen, wie z. B. „Kinder-Champagner“, in Litauen herzustellen und/oder zu verkaufen. Dieses Verbot wurde eingeführt, um die weitere Verbreitung des Alkoholkonsums unter Minderjährigen einzudämmen. Daher würde ein ähnlicher Ansatz bei alkoholfreien Getränken, deren Name, Verpackung oder Aufmachung mit alkoholischen Getränken in Verbindung gebracht werden, im Einklang mit den übergeordneten Zielen des Staates stehen, die weitere Verbreitung des Alkoholkonsums in von Minderjährigen frequentierten Umgebungen zu begrenzen. Die geplante Maßnahme wird als in ihrem Anwendungsbereich begrenzt und verhältnismäßig angesehen, da sie nur für bestimmte alkoholfreie Produkte gelten würde, die alkoholische Getränke nachahmen, ohne ihre Verfügbarkeit für Erwachsene zu beschränken. Die Verordnung steht zudem im Einklang mit dem Recht der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zu erlassen.
9a. 9.a. Da das Gesetz der Republik Litauen zur Alkoholkontrolle bereits die Herstellung und/oder den Verkauf von Produkten verbietet, die alkoholische Getränke imitieren, sowie deren für Kinder und Jugendliche bestimmte Verpackungen, würde die Anwendung ähnlicher Grundsätze auf alkoholfreie Getränke, deren Bezeichnung oder Aufmachung alkoholische Getränke imitiert, die Kohärenz und Systematik der litauischen Alkoholkontrollpolitik gewährleisten. Andernfalls bestünde weiterhin eine Situation, in welcher der Zugang zu einigen Erzeugnissen, die Alkohol für Minderjährige nachahmen, beschränkt würde, während der Zugang zu anderen Erzeugnissen gestattet wäre, auch wenn sie vergleichbare Auswirkungen auf die gesellschaftliche Akzeptanz des Alkoholkonsums haben könnten. In der wissenschaftlichen Literatur wird betont, dass Langzeitstudien erforderlich sind, um festzustellen, ob es Hinweise auf einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Konsum alkoholfreier Getränke und dem späteren Konsum alkoholischer Getränke gibt. Allerdings zeigen bereits heute mehrere Studien, dass es Zusammenhänge zwischen dem Konsum alkoholfreier Getränke und einem größeren Interesse an alkoholischen Getränken gibt. So ergab beispielsweise eine Studie, dass Schüler, die bereits Erfahrung mit dem Konsum bestimmter alkoholfreier Getränke hatten, ein größeres Interesse an oder eine stärkere Motivation zum Konsum alkoholischer Getränke zeigten als diejenigen, bei denen dies nicht der Fall war ([Effect of Non-alcoholic Beverage Intake in Children on Alcoholic Beverage Drinking and Smoking – Auswirkungen des Konsums alkoholfreier Getränke bei Kindern auf den Konsum alkoholischer Getränke und das Rauchen] – PubMed). Eine weitere Studie zeigte, dass junge Menschen die betreffenden alkoholfreien Getränke eher als untypische alkoholische Getränke denn als gewöhnliche Erfrischungsgetränke wahrnehmen (https://movendi.ngo/wp-content/uploads/2025/04/1-s2.0-S0955395925000520-main.pdf). Der Bericht der Weltgesundheitsorganisation aus dem Jahr 2023, in dem die gesundheitspolitischen Perspektiven bezüglich alkoholfreien Getränken oder Getränken mit geringem Ethylalkoholgehalt bewertet werden, zeigt, dass es zwar einige Studien gibt, die auf positive Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit hinweisen, es jedoch auch Studien gibt, die darauf hindeuten, dass die betreffenden Produkte die Alkoholkultur als normal darstellen und die Menschen an den Geschmack alkoholischer Getränke gewöhnen. Dies gilt insbesondere für junge Menschen (https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/a75a35b1-d8eb-4317-ad05-c4e2a741caff/content).
Im öffentlichen Raum Litauens ergeben vermehrt Diskussionen und Reaktionen von Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf die Tatsache, dass Minderjährige alkoholfreie Getränke, deren Verpackung, Bezeichnung und/oder Aufmachung denen alkoholischer Getränke ähneln, frei kaufen können (https://www.15min.lt/verslas/naujiena/finansai/lietuvoje-draudziant-vaikiska-sampana-alkoholio-pakaitalu-vaikai-gali-isigyti-laisvai-662-2163590?utm_source=chatgpt.com; https://www.jonavoszinios.lt/naujiena/jonavietis-sutriko-ar-tikrai-galima-vaikams-parduoti-nealkoholini-sampana-vyna-alu). Es sei auch darauf hingewiesen, dass sich – in Ermangelung eines gesetzlichen Verbots – in Litauen einige verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken auf den Grundsatz der Selbstregulierung stützen und Minderjährigen keine Möglichkeit bieten, solche Getränke zu erwerben (https://www.lrt.lt/naujienos/lietuvoje/2/2078630/pastebimas-nepilnameciu-susidomejimas-nealkoholiniu-alumi-ar-taip-vaikai-pratinami-prie-alkoholio-skonio?srsltid=AfmBOoqjbpZPWK4Tuy1_v5Lb36KhrpkjFFLYDJsVb4LB4oLSnTdmhnCp). Beschränkungen des Verkaufs solcher alkoholfreier Getränke an Minderjährige werden auch von der akademischen Gemeinschaft und von Toxikologen unterstützt (https://www.lrt.lt/naujienos/sveikata/682/2507939/nealkoholiniai-gerimai-populiareja-gali-buti-pavojingi-kovojantiems-su-priklausomybe?srsltid=AfmBOopWqA9CnX8hVnL7tsAZULUru64MJgskrfyj9lhKjtYO5tBkMWES; https://zagaresvysniukas.lt/straipsnius/nealkoholiniai-gerimai-nestumo-metu/). Aus diesen Berichten geht hervor, dass ein Teil der Öffentlichkeit über die derzeitige Situation in Bezug auf den Konsum solcher alkoholfreier Getränke in Umgebungen, die von Minderjährigen frequentiert werden, besorgt ist. Es sei zudem angemerkt, dass es in der Gesetzgebungspraxis mehr als ein Beispiel dafür gibt, dass der Zugang von Minderjährigen zu Produkten nicht wegen einer direkten Gesundheitsgefährdung eingeschränkt wird, sondern um bestimmte gesellschaftliche Normen zu prägen. Neben dem oben genannten Verbot der Herstellung und des Verkaufs von Produkten für Kinder, deren Gestaltung oder Aufmachung alkoholische Getränke imitiert, ist in Litauen auch der Verkauf von Energy-Drinks an Minderjährige eingeschränkt.
9b. 9.b. Die geplante Maßnahme hat begrenzte Auswirkungen auf den Binnenmarkt, da sie nicht die Herstellung, die Einfuhr oder das Inverkehrbringen solcher Erzeugnisse einschränkt, sondern lediglich den Verkauf dieser Erzeugnisse an Minderjährige begrenzt. Die Maßnahme gilt gleichermaßen für alle Produkte auf dem Markt, unabhängig von ihrer Herkunft, so dass die Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Handel minimal sind. Maßnahmen wie Selbstregulierung, Kennzeichnung oder Aufklärung gewährleisten kein einheitliches und verbindliches Schutzniveau. Die gewählte Maßnahme gilt als die am wenigsten restriktive und geeignetste, um die Ziele des Jugendschutzes und der Verhinderung einer weiteren Verbreitung des Alkoholkonsums wirksam zu erreichen.
9c. 9.c. Die Maßnahme steht in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel. Die Maßnahme gilt nur für eine eng gefasste Produktkategorie, nämlich für alkoholfreie Getränke, deren Namen die Bezeichnung bestimmten Gruppe, Untergruppe und/oder Kategorie alkoholischer Getränke enthalten. Diese Bezeichnungen hat eine Behörde festgelegt, die von der Regierung der Republik Litauen ermächtigt wurde, und zwar im Einklang mit dem nationalen Alkoholkontrollgesetz oder gemäß unmittelbar geltendem EU-Recht. Die Maßnahme schafft daher keine ungerechtfertigten Hindernisse für den Binnenmarkt oder einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für die Wirtschaftsteilnehmer.
Das Verbot oder die Beschränkung dieser Getränke für Erwachsene ist in der vorgeschlagenen Verordnung nicht vorgesehen. Die Altersüberprüfung in Verkaufsstellen ist eine gängige und bereits etablierte Praxis beim Verkauf von Alkohol, Energy-Drinks, Tabakwaren oder anderen altersbeschränkten Produkten. Der Geltungsbereich der vorgeschlagenen Verordnung ist begrenzt, da sie nur für jene alkoholfreien Getränke gelten würde, deren Bezeichnungen ausdrücklich die Namen bestimmter alkoholischer Getränke (zum Beispiel Bier, Wein usw.) enthalten. Dieser Regelungsrahmen ermöglicht es, zwischen gewöhnlichen Erfrischungsgetränken und Produkten zu unterscheiden, die aufgrund ihrer Bezeichnung und Aufmachung in direktem Zusammenhang mit alkoholischen Getränken stehen. Daher kann die Maßnahme nicht als übermäßige oder unverhältnismäßige Einschränkung des Marktes angesehen werden.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass sich die Europäische Union gemäß Artikel 168 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet hat, in allen Politikbereichen ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit zu gewährleisten. In diesem Absatz heißt es ferner, dass die Maßnahmen der Union die Politik der Mitgliedstaaten ergänzen sollen. In Artikel 168 Absatz 7 wird klargestellt, dass die Verantwortung für die Festlegung der Gesundheitspolitik und die Organisation der Gesundheitssysteme bei den Mitgliedstaaten liegt. Die Mitgliedstaaten können die Maßnahmen wählen, die sie für angemessen halten, um den Schutz der öffentlichen Gesundheit auf nationaler Ebene zu gewährleisten.
10. Verweise auf Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt:
Der Entwurf ist eine technische Vorschrift oder eine Konformitätsbewertung.
SPS-Aspekt: Nein
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