Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2022) 03639
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2022/0683/F
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202203639.DE)
1. MSG 002 IND 2022 0683 F DE 13-10-2022 F NOTIF
2. F
3A. Ministères économiques et financiers
Direction générale des entreprises
SCIDE/SQUALPI - Pôle Normalisation et réglementation des produits
Bât. Sieyès -Teledoc 143
61, Bd Vincent Auriol
75703 PARIS Cedex 13
3B. Ministère de la culture
182 rue Saint-Honoré
75001 Paris
4. 2022/0683/F - X00M
5. Dekret über den Mindesttarif für einen Buchlieferungsdienst
6. Neue und gebrauchte Bücher
7. -
8. Gemäß dem Gesetz Nr. 2021-1901 vom 30. Dezember 2021 zur Stärkung der Buchwirtschaft und zur Stärkung der Gerechtigkeit und des Vertrauens zwischen ihren Akteuren zielt der Erlassentwurf auf die Festlegung eines Mindesttarifs für Lieferentgelte ab.
9. Mit diesem Dekret wird Artikel 1 Teil I Nummer 2 des Gesetzes Nr. 2021-1901 vom 30. Dezember 2021 umgesetzt, mit dem die Buchwirtschaft gestärkt und die Gerechtigkeit sowie das Vertrauen zwischen ihren Akteuren gestärkt und das Gesetz Nr. 81-766 vom 10. August 1981 über den Buchpreis geändert und unter der Nummer 2021/351/F notifiziert werden sollen. Der neue Rechtsrahmen stärkt die Grundsätze des Gesetzes vom 10. August 1981, dessen Ziele sowohl wirtschaftlich als auch kulturell und mit der Entschließung des Rates vom 12. Februar 2001 betreffend die Anwendung der einzelstaatlichen Systeme für die Festsetzung der Buchpreise (2001/C 73/03) anerkannt sind, ein dichtes und vielfältiges Netz von Buchhändlern aufrechtzuerhalten, um den größtmöglichen Zugang der Öffentlichkeit zur Vielfalt und Qualität des Verlagsangebot und damit zur kreativen Arbeit selbst zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang sieht das Gesetz vor, dass die für Wirtschaft und Kultur zuständigen Minister einen Mindesttarif für Lieferungen neuer Bücher festlegen, der für alle Einzelhändler sowohl für Online- als auch für Offline-Käufe gilt, wenn Bestellungen nicht bei einem Buchhändler abgeholt werden; der Betrag wird den Ministern von der Regulierungsbehörde für elektronische Kommunikation, Post und Pressevertrieb (ARCEP) vorgeschlagen.
Das Gesetz und das Dekret zielen darauf ab, eine Geschäftspraxis zu verhindern, die quasi kostenlose Lieferkosten unabhängig vom wirtschaftlichen Gleichgewicht der Transaktion oder Tätigkeit in Rechnung stellt, was das durch das oben genannte Gesetz vom 10. August 1981 eingeführte Festpreissystem für Bücher in Frage stellt, das für die Erhaltung eines reichen und diversifizierten kulturellen Angebots erforderlich ist. Diese Praxis untergräbt die Vielfalt der Formen des Buchhandels, zwischen Online-Verkaufsseiten und zwischen diesen und physischen Geschäften, die alle auf demselben Markt konkurrieren. Die Vielfalt der Buchhändler trägt jedoch zur Entwicklung eines reichhaltigen und vielfältigen Verlagsangebots bei, auf dem die kreative Vielfalt beruht. Das Gesetz und das Dekret garantieren, im Einklang mit den Grundsätzen des oben genannten Gesetzes vom 10. August 1981, die Erhaltung möglichst vieler Einzelhandelsunternehmen und fördern den Wettbewerb zwischen diesen Betreibern, der nicht auf dem Preis beruht, sondern auf der Qualität der Dienstleistung, die den Lesern angeboten wird, was natürlich und in erster Linie die Originalität, den Reichtum und die Vielfalt der Bücherpalette umfasst.
Die Grundlage dieser Praxis ist auch insofern nicht unlauter, als sie Betreiber beträchtlicher Größe begünstigt, die in Branchen tätig sind, die über den Buchsektor hinausgehen. Diese kommerzielle Strategie, die darin besteht, Verluste bei Lieferdiensten zu verursachen, ist für kleinere Fernverkäufer unerreichbar, deren Geschäftsbedingungen mit Lieferanten weniger vorteilhaft sind oder keine Präferenzvereinbarung mit Postdienstleistern hätten schließen können.
Auf der Grundlage einer öffentlichen Konsultation, die zwischen dem 28. April und dem 27. Mai 2022 durchgeführt wurde, nahm das ARCEP am 5. Juli 2022 einen Preisbildungsvorschlag an, in dem die Tarife von Postdienstleistern auf dem Endkundenmarkt für Bücher und die Notwendigkeit berücksichtigt werden, ein dichtes Netz von Einzelhändlern im ganzen Land unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen zu unterhalten. Dieser Vorschlag wird durch den Entwurf des Dekrets übernommen, d. h. einen Mindestsatz von 3 EUR für jede Bestellung von weniger als 35 EUR Buchkäufe und quasi-freier Versand für Bestellungen oberhalb dieser Schwelle.
10. Verweise auf grundlegende Texte: — Artikel 1 des Gesetzes Nr. 81-766 vom 10. August 1981 über den Preis von Büchern
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. -
16. TBT-Aspekt
Nein - Der Entwurf ist weder eine technische Verordnung noch ein Konformitätsbewertungsverfahren
SPS-Aspekt
Nein – Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme.
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