Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2020) 00855
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notificación - Oznámení - Notifikation - Notifizierung - Teavitamine - Γνωστοποίηση - Notification - Notification - Notifica - Pieteikums - Pranešimas - Bejelentés - Notifika - Kennisgeving - Zawiadomienie - Notificação - Hlásenie-Obvestilo - Ilmoitus - Anmälan - Нотификация : 2020/0111/D - Notificare.
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202000855.DE)
1. MSG 001 IND 2020 0111 D DE 10-03-2020 D NOTIF
2. D
3A. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat E B 2, 11019 Berlin,
Tel.: 0049-30-2014-6353, Fax: 0049-30-2014-5379, E-Mail: infonorm@bmwi.bund.de
3B. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Referat 215, 10117 Berlin,
Tel.: 0049-30-18-529-3155, Fax: 0049-30-18-529-4549, E-Mail: 215@bmel.bund.de
4. 2020/0111/D - C60A
5. Erste Verordnung zur Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung
6. Der Verordnungsentwurf betrifft die Etikettierung von Lebensmitteln.
7. - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel
8. Mit der vorliegenden Verordnung soll in Einklang mit dem zu Grunde liegenden EU-Recht die nationale rechtliche Grundlage für die freiwillige Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem Nutri-Score-Kennzeichen geschaffen werden.
Nutri-Score ist ein Logo zur erweiterten Nährwertkennzeichnung. Eine fünfstufige Skala von A bis E zeigt einen Gesamtwert für den Nährwert eines Produktes an. Dazu werden Kalorienzahl und verschiedene Nährwerte miteinander verrechnet.
Nutri-Score ist eine beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum eingetragene Gemeinschaftskollektivmarke. Markeninhaberin ist die französische Agence nationale de la santé publique (kurz: Santé publique France). Diese hat für die Nutzung der Marke Verwendungsbedingungen aufgestellt, die auch eine Registrierung umfassen.
Durch eine Öffnungsklausel schafft der Verordnungsentwurf die lebensmittelkennzeichnungsrechtlichen Grundlagen für die Freigabe einer freiwilligen Verwendung des Nutri-Score-Kennzeichens in Deutschland.
Die ohnehin anwendbaren markenrechtlichen Regelungen bleiben unberührt. Der Verordnungsentwurf weist zur Klarstellung darauf hin, dass für die Nutzung der Marke in Deutschland insbesondere markenrechtlich erforderliche Einwilligungen einzuholen und die Verwendungsbedingungen des Markeninhabers einzuhalten sind.
Mit Veröffentlichungen von deutschen Texten der relevanten französischen Dokumente soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme am System erleichtert werden. Die Veröffentlichungen dienen der Hilfestellung; rechtlich maßgebend bleiben die insbesondere markenrechtlich relevanten sprachlichen Fassungen der Markeninhaberin.
Schlüsselwörter: Etikettierung; Lebensmittel; Nährwertkennzeichnung; Nutri-Score
9. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen seiner Politik für eine gesunde Ernährung die Nährwertkennzeichnung für Deutschland weiterzuentwickeln. Mit einer vereinfachten Nährwertkennzeichnung soll dem Verbraucher die gesunde Wahl zur leichten Wahl gemacht werden. Verbraucher sollen sich einfach und verständlich über die ernährungsphysiologische Beschaffenheit eines Lebensmittels informieren können.
In umfangreichen Studien wurden sowohl die ernährungswissenschaftlichen Fragestellungen als auch das Verbraucherverständnis und die Verbraucherwahrnehmung untersucht. In seinem vorläufigen Bericht zur Beschreibung und Bewertung ausgewählter Front-of-Pack-Nährwertkennzeichnungsmodelle stellte das Max-Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel, fest, dass Nutri-Score auf ernährungswissenschaftlich validen Grundlagen beruht (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/Kennzeichnung/MRI-Bericht-Naehrwertkennzeichnungs-Modelle.pdf?__blob=publicationFile). In einer Verbraucherforschung kam die Info-GmbH zu dem Ergebnis, dass - im Vergleich zu den untersuchten Modellen - Nutri-Score am besten wahrgenommen und verstanden wird (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/Kennzeichnung/Ergebnisbericht-Repr%C3%A4sentativerhebung-TeilA_eNWK.pdf?__blob=publicationFile). Der Prozess wurde begleitet durch die Konsultation von Vertretern der Wirtschaft, der Verbraucherschaft und des Gesundheitssektors.
Nutri-Score ist - bei Verwendung der grünen und hellgrünen Farbe - nach verbreiteter Rechtsauffassung eine nährwertbezogene Angabe nach Artikel 2 Absatz 2 Nummer 4 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (HCVO). Mangels europäischer Zulassung ist für eine dieser Auffassung Rechnung tragende Verwendung von Nutri-Score in Deutschland eine Regelung erforderlich, die das Notifizierungsverfahren nach Artikel 23 HCVO durchlaufen hat.
Studien haben gezeigt, dass gerade bestimmten Personengruppen die Nährwerttabelle zu komplex ist. Um insbesondere auch diese Personengruppen zu erreichen und für eine ausgewogene Ernährung zu sensibilisieren, ist eine weiterentwickelte Nährwertkennzeichnung erforderlich (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/Kennzeichnung/Ergebnisbericht_Fokusgruppenbefragung_TeilB_eNWK.pdf?__blob=publicationFile).
Der Verordnungsentwurf wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV) erstellt.
10. Bezug zu den Grundlagentexten: Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/lmidv/BJNR227210017.html
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. -
16. TBT-Übereinkommen
NEIN - Der Entwurf hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Übereinkommen
Nein - Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme
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